EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Dekorpapier mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
30.10.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst künftig alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Dekorpapier mit Ursprung in China an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Dekorpapier mit Ursprung in China, das die folgenden Eigenschaften aufweist:
- einem Quadratmetergewicht von 30-150 g,
- einem Aschegehalt zwischen 5 und 50 Prozent,
- einer Saughöhe nach Klemm von mindestens 12 mm pro 10 Minuten oder einer Harzaufnahme von 20 bis 200 Prozent,
- einer Nassfestigkeit von 6 bis 12 Newton (N) je 15 mm,
- einer Luftdurchlässigkeit nach Gurley von 3 bis 80 Sekunden je 100 ml,
- einer Glätte nach Bekk von 20 bis 300,
- in Rollen mit einer Breite von bis zur 300 cm,
- auch vorimprägniert mit einer Kombination aus Latex oder natürlichen Bindemitteln (z. B. Stärke).
Ausgenommen sind Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen sowie Dekorpapier mit Lösungen aus Melaminharz, Harnstoffharz, Phenolharz oder aus anderen duroplastischen oder thermoplastischen Harzen gesättigtes Papier.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4802 54 00, ex 4802 55, ex 4805 91 00 und ex 4811 60 00 (TARIC-Codes 4802 54 00 10, 4802 55 15 10, 4802 55 25 10, 4802 55 30 10, 4802 55 90 10, 4805 91 00 10, und 4811 60 00 10).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht. Die zollamtliche Erfassung endet nach neun Monaten.
Der Antrag wurde von vier Unionsherstellern von Dekorpapier eingereicht.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2718 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 14. Juni 2024 (C/2024/3695).