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Antidumping - Erythrit mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass Einfuhren von Erythrit zollamtlich erfasst werden. Das Antidumpingverfahren läuft seit November 2023.
06.06.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Einfuhren von Erythrit mit Ursprung in China werden ab 7. Juni 2024 für eine Dauer von neun Monaten zollamtlich erfasst. Betroffen ist Erythrit, einem als Süßungsmittel verwendeten Vierkohlenstoff-Zuckeralkohol (Polyol) aus Zucker oder Glukose, in Reinform oder in Gemischen mit einem Anteil an anderen Waren von unter 10 GHT.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2905 49 00 für Erythrit in Reinform sowie ex 2106 90 92 und ex 2106 90 98 für Gemische (TARIC-Codes 2905490015, 2106909265 und 2106909815).
Während einer Antidumpinguntersuchung ist es möglich, eine zollamtliche Überwachung der Einfuhren anzuordnen. Antidumpingzölle können ab dem Zeitpunkt der zollamtlichen Erfassung rückwirkend angewendet werden.
So sieht der weitere Zeitplan aus
Interessierte Parteien hatten nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung 37 Tage lang Zeit, Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit vor Abschluss des Verfahrens, vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/1608 der Kommission vom 5. Juni 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Erythrit mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 6. Juni 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Erythrit mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 21. November 2023, (C/2023/7803).