EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingzölle an.
17.10.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Ferrosilicium bestehen Antidumpingmaßnahmen, die 2020 verlängert wurden. Nun gibt die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt.
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Die Antidumpingmaßnahmen treten am 2. Juli 2025 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird. Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen.
Die EU-Kommission gibt in der Regel erst kurz vor dem angekündigten Außerkrafttreten von Antidumpingmaßnahmen offiziell im EU-Amtsblatt bekannt, ob sie eine Auslaufüberprüfung einleitet. Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumpingzölle weiter. Das tatsächliche Außerkrafttreten teilt die EU-Kommission in einer gesonderten Bekanntmachung mit.
Quelle:
Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 16. Oktober 2024.
Die Maßnahmen bestehen seit 2020
Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 2. Juli 2020 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland ein. Die betroffene Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 7202 21 00, 7202 29 10 und 7202 29 90
Land | Unternehmen | Endgültiger Antidumpingzoll in Prozent | TARIC Zusatzcode |
---|---|---|---|
China | Erdos Xijin Kuangye Co. Ltd, Qipanjing Industry Park | 15,6 | A829 |
Lanzhou Good Land Ferroalloy Factory Co., Ltd, Xicha Villa | 29,0 | A830 | |
Alle übrigen Unternehmen | 31,2 | A999 | |
Russland | Bratsk Ferroalloy Plant, Bratsk | 17,8 | A835 |
Alle übrigen Unternehmen | 22,7 | A999 |
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/909; ABl. L 208 vom 1. Juli 2020, S. 2.