EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Die Maßnahmen gelten auch auf Einfuhren aus Marokko und Südkorea.
10.06.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Antidumpingmaßnahmen wurden bereits 1999 eingeführt und seitdem mehrmals verlängert sowie ausgeweitet. Im April 2023 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nach Abschluss dieser Überprüfung verlängert die Kommission die Maßnahmen nun erneut.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 8. Juni 2024 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.
Betroffene Ware
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Kabel und Seile aus Stahl, einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen sind Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7312 10 81, ex 7312 10 83, ex 7312 10 85, ex 7312 10 89 und ex 7312 10 98 (TARIC-Codes 7312108112, 7312108113, 7312108119, 7312108312, 7312108313, 7312108319, 7312108512, 7312108513, 7312108519, 7312108912, 7312108913, 7312108919, 7312109812, 7312109813 und 7312109819).
Antidumpingzölle
Es gelten folgende Antidumpingzölle:
China:
Für die betroffene Ware mit Ursprung in China gilt ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf den CIF-Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, in Höhe von 60,4 Prozent.
Marokko:
Der Antidumpingzoll wird ausgeweitet auf Einfuhren, die aus Marokko versandt werden, ob als Ursprungszeugnisse Marokkos angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7312 10 81 12, 7312 10 83 12, 7312 10 85 12, 7312 10 89 12 und 7312 10 98 12). Ausgenommen sind Seile und Kabel aus Stahl, die von Remer Maroc SARL (Zone Industrielle, Tranche 2, Lot 10, Settat, Marokko) hergestellt werden.
Südkorea:
Der Antidumpingzoll gilt ebenfalls für aus Südkorea versandte Einfuhren der gleichen Kabel und Seile aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse der Republik Korea angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7312 10 81 13, 7312 10 83 13, 7312 10 85 13, 7312 10 89 13 und 7312 10 98 13). Waren von 15 koreanischen Unternehmen sind ausgenommen.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/1666, ABl. L vom 7. Juni 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 130 vom 14. April 2023, S. 8;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 280 vom 21. Juli 2022, S. 23.