EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
30.10.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst künftig alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Kettenplatten mit Ursprung in China an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mm, die für derzeit unter den Positionen 8426 , 8429 oder 8430 eingereihte Maschinen oder für derzeit unter der Position 8428 eingereihte Förderbänder verwendet werden.
Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8431 49 20 , ex 8431 39 00 und ex 8431 49 80 (TARIC-Codes 8431 49 20 10, 8431 39 00 20 und 8431 49 80 10).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht. Die zollamtliche Erfassung endet nach neun Monaten.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2721 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 23. August 2024.