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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - nahtlose Rohre mit Ursprung in China

Das Antidumpingverfahren betrifft nahtlose Rohre aus Eisen und Stahl. Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung an.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst künftig alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von nahtlosen Rohren mit Ursprung in China an. 

Diese Waren sind betroffen 

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl, auch Präzisionsstahlrohre, mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 23 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex 7304 31 20, ex 7304 31 80, ex 7304 39 50, ex 7304 39 82, ex 7304 39 83, ex 7304 51 89, ex 7304 59 82 und ex 7304 59 83 (TARIC-Codes: 7304191020, 7304193020, 7304230020, 7304291020, 7304293020, 7304312030, 7304318030, 7304395030, 7304398230, 7304398320, 7304518930, 7304598230 und 7304598320).

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht. Die zollamtliche Erfassung endet nach neun Monaten.

Der Antrag wurde vom Verband der Europäischen Stahlrohrhersteller eingereicht. 

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2720 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 17. Mai 2024 (C/2024/3280). 
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