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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China und Taiwan

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Im März 2023 hatte sie die Maßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia ausgeweitet. Die Ausweitung bleibt erhalten.

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Rohrformstücken mit Ursprung in China und Taiwan bestehen seit 2017 Antidumpingzölle. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert die Europäische Kommission die Antidumpingmaßnahmen.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die EU-Kommission führte mit Wirkung vom 15. April 2023 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken mit Ursprung in China und Taiwan ein, ausgeweitet auf Einfuhren auf Malaysia.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke zum Stumpfschweißen aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, mit einer durchschnittlichen Rauheit (Ra) der Innenfläche von mindestens 0,8 μm, ohne Flansch, auch als Fertigwaren.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7307 23 10 und ex 7307 23 90 (TARIC-Codes 7307 23 10 50, 7307 23 10 55, 7307 23 90 50 und 7307 23 90 55).

Antidumpingzoll

Endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Land

Unternehmen

Endgültiger Antidumpingzollsatz (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Taiwan


Ta Chen Stainless Pipes Co., Ltd

5,1

C176

Alle übrigen Unternehmen

12,1

C999

China











Zhejiang Good Fittings Co., Ltd.

55,3

C177

Zhejiang Jnda Pipeline Industry Co., Ltd.

48,9

C178

Suzhou Yuli Pipeline Industry Co., Ltd.

30,7

C179

Jiangsu Judd Pipeline Industry Co., Ltd.

30,7

C180

Alle anderen mitarbeitenden (nicht in die Stichprobe einbezogenen) Unternehmen:

Alfa Laval Flow Equipment (Kunshan) Co., Ltd.

41,9

C182

Kunshan Kinglai Hygienic Materials Co., Ltd.

41,9

C184

Wifang Huoda Pipe Fittings Manufacture Co., Ltd.

41,9

C186

Yada Piping Solutions Co., Ltd.

41,9

C187

Jiangsu Huayang Metal Pipes Co., Ltd.

41,9

C188

Alle übrigen Unternehmen

64,9

C999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2023/809


Ausweitung auf Einfuhren aus Malaysia

Im März 2023 weitete die EU-Kommission die Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus, ob als Ursprungszeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht.

Diese Ausweitung wird mit Verlängerung der Antidumpingzölle ebenfalls fortgeführt. Der Antidumpingzoll beträgt 64,9 Prozent.

Ausgenommen sind folgende malaysische Hersteller: 

  • Pantech Stainless And Alloy Industries Sdn. Bhd. (TARIC-Code A021)
  • SP United Industry Sdn. Bhd. (TARIC-Code A022).

Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze

Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ 

Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 64,9 Prozent Anwendung.

Zudem besteht für ausführende Hersteller die Möglichkeit, als neuer ausführender Hersteller anerkannt zu werden. Sie können vom reduzierten Zollsatz für mitarbeitende Unternehmen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, in Höhe von 41,9 Prozent profitieren. Hierfür müssen die Voraussetzungen gemäß Artikel 1 Absatz 6 erfüllt sein.

Quelle:     
Durchführungsverordnung (EU) 2023/809; ABl. 101 vom 14. April 2023, S. 22.

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Die Europäische Kommission leitete im Janauar 2022 eine Auslaufüberprüfung ein. Die Einleitung erfolgte auf Antrag des "Defence Committee of the Stainless steel butt-welding Fittings industry of the European Union":

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 40 vom 26. Januar 2022, S. 1.  

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Europäische Kommission hatte im Mai 2021 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 28. Januar 2022 bekannt gegeben: 

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 168 vom 5. Mai 2021, S. 5.

Die vorherigen Antidumpingmaßnahmen bestanden seit 2017

Die EU führte mit Wirkung vom 28. Januar 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von Rohrformstücken mit Ursprung in China und Taiwan ein. Im März 2023 weitete sie die Maßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Umgehungsuntersuchung, die die Kommission im Juni 2022 eingeleitet hatte. 

Quellen:

Einleitung einer Antidumpinguntersuchung

Die Europäische Kommission leitete die Untersuchung im Oktober 2015 ein: Bekanntmachung; ABl. C 357 vom 29. Oktober 2015, S. 5.

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