EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
17.10.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Diese Waren sind betroffen
Gegenstand der Untersuchung sind Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern und Unterlegscheiben, ohne Kopf, aus Eisen oder aus anderem als nichtrostendem Stahl, unabhängig von ihrer Zugfestigkeit, ausgenommen Schwellenschrauben und andere Holzschrauben, Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben, gewindeformende Schrauben sowie Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7318 15 42 und 7318 15 48.
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (17. Oktober 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 17. Oktober 2024 (C/2024/7154).