EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Titandioxid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass Einfuhren von Titandioxid zollamtlich erfasst werden. Das Antidumpingverfahren läuft seit November 2023.
10.06.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Einfuhren von Titandioxid mit Ursprung in China werden ab 8. Juni 2024 für eine Dauer von neun Monaten zollamtlich erfasst. Betroffen ist Titandioxid (chemische Formel TiO2) in allen Formen: als Titanoxide oder in Pigmenten und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von mindestens 80 GHT bezogen auf die Trockenmasse und einschließlich aller Arten von Partikelgrößen, mit den CAS-Nummern 12065-65-5 und 13463-67-7.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2823 00 00 und 3206 11 00 (TARIC-Codes 2823000010 und 2823000030).
Während einer Antidumpinguntersuchung ist es möglich, eine zollamtliche Überwachung der Einfuhren anzuordnen. Antidumpingzölle können ab dem Zeitpunkt der zollamtlichen Erfassung rückwirkend angewendet werden.
So sieht der weitere Zeitplan aus
Interessierte Parteien hatten nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung 37 Tage lang Zeit, Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit vor Abschluss des Verfahrens, vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Quelle:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/1617 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Titandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. L vom 7. Juni 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Titandioxid (TiO2) mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 13. November 2023 (C/2023/786).