EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen
Betroffen sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam. Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung an.
30.10.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst künftig alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von bestimmten warmgewalzten Flacherzeugnissen mit Ursprung in China, Ägypten, Indien, Japan und Vietnam an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um bestimmte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalband ("narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen.
Die folgenden Waren sind ausgenommen:
- Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl und kornorientiertem Siliciumelektrostahl,
- Erzeugnisse aus Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl,
- Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von mehr als 10 mm und einer Breite von 600 mm oder mehr,
- Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm und einer Breite von 2 050 mm oder mehr.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7208.10.00, 7208.25.00, 7208.26.00, 7208.27.00, 7208.36.00, 7208.37.00, 7208.38.00, 7208.39.00, 7208.40.00, 7208.52.10, 7208.52.99, 7208.53.10, 7208.53.90, 7208.54.00, 7211.13.00, 7211.14.00, 7211.19.00, ex 7225.19.10 (TARIC-Code 7225.19.10.90), 7225.30.90, ex 7225.40.60 (TARIC-Code 7225.40.60.90), 7225.40.90 , ex 7226.19.10 (TARIC-Codes 7226.19.10.91, 7226.19.10 95), 7226.91.91 und 7226.91.99.
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht. Die zollamtliche Erfassung endet nach neun Monaten.
Der Antrag wurde vom Europäischen Stahlverband EUROFER eingereicht.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2719 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan und Vietnam; ABl. L vom 25. Oktober 2024;
- Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan und Vietnam; ABl. C vom 8. August 2024.