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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Erfassung aller Einfuhren

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU-Kommission hat Ende September beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen. Ziel ist es, die Wirksamkeit von handelspolitischen Schutzinstrumenten zu stärken. Zum einen soll die EU-Kommission so eine bessere Datenbasis bekommen, indem genauere Informationen über Herkunft und Mengen der Einfuhren sowie allgemeine Marktentwicklungen erfasst werden. Zum anderen soll ein Anstieg der Einfuhren vor der Einführung von Antidumping- bzw. Ausgleichszöllen verhindert werden. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- und Ausgleichszölle auch rückwirkend zu erheben. Dies geschieht nicht automatisch und ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. 

Die bisherige Praxis sah vor, im Einzelfall über die zollamtliche Erfassung von Waren zu entscheiden bzw. diese festzulegen. In der Regel erfolgte diese auf Antrag des betroffenen Wirtschaftszweigs. Die Antidumpinggrundverordnung sieht jedoch auch die Möglichkeit vor, die zollamtliche Erfassung von Amts wegen anzuordnen. Diese Erfassung erfolgt durch die nationalen Zollbehörden. 

Informationen zu aktuellen Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen sowie zu aktuellen Verfahren finden Sie in der Rubrik EU customs and trade news

Quelle: 
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 24. September 2024. 

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