EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antisubvention - Alkylphosphatester mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission stellt das Antisubventionsverfahren ein.
31.07.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU-Kommission gibt bekannt, dass sie die im Dezember 2023 eingeleitete Untersuchung einstellt. Grund hierfür ist, dass die Antragsteller - ICL Europe U.A., Lanxess Deutschland GmbH und PCC Rokita S.A. - ihren Antrag zurückgenommen haben.
Gegenstand der Untersuchung waren bestimmte Alkylphosphatester mit Ursprung in China. Betroffen waren Alkylphosphatester, die ausschließlich auf Seitenketten mit einer Länge von zwei oder drei Kohlenstoffatomen (einschließlich chlorierter Alkylketten) und einem Phosphorgehalt von mindestens 9 GHT und einer Viskosität zwischen 1 und 100 mPa.s (bei 20-25 °C) basieren, die unter die CAS-Nummern (Chemical Abstracts Service) 13674-84-5, 1244733-77-4 und 78-40-0 eingeordnet werden. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2919 90 00 (TARIC-Codes 2919 90 00 50 und 2919 90 00 65) und den KN-Code ex 3824 99 92 (TARIC-Code 3824 99 92 38).
Aktuell führt die EU-Kommission ebenfalls ein Antidumpinguntersuchung durch, das dieselbe Ware betrifft. Seit April 2024 gelten vorläufige Antidumpingmaßnahmen.
Quellen:
- Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1900 der Kommission vom 11. Juli 2024 zur Einstellung der Antisubventionsuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter Alkylphosphatester mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 12. Juli 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Alkylphosphatester mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 21. Dezember 2023, (C/2023/1567).