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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antisubvention - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien

Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst künftig alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von optischen Fasern mit Ursprung in Indien an. 

Diese Waren sind betroffen 

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antisubventionsuntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern, auch anschlussfertig. 

Die folgenden Waren sind ausgenommen:

  • Kabel mit einer Länge von weniger als 500 Metern, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlüssen versehen sind, und
  • Kabel für den Untersee-Einsatz, mit Kunststoffisolierung, die einen Kupfer- oder Aluminiumleiter enthalten und in denen die Fasern in einem oder mehreren Metallmodulen liegen.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8544 70 00 (TARIC-Codes 8544700010 und 8544700091). 

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht spätestens neun Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht. Die zollamtliche Erfassung endet nach neun Monaten.

Der Antrag wurde vom Europäischen Verband Europacable eingereicht. 

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2724 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien; ABl. L vom 25. Oktober 2024; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien; ABl. C vom 16. Mai 2024 (C/2024/3163). 
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