Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antisubvention - mobile Zugangstechnik mit Ursprung China

Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst künftig alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von mobilen Zugangstechniken mit Ursprung in China an. 

Diese Waren sind betroffen 

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antisubventionsuntersuchung sind. Dabei handelt es sich um mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, selbstfahrend, mit einer maximalen Arbeitshöhe von sechs Metern oder mehr, und vormontierte oder montagefertige Bauteile davon, ausgenommen einzelne, gesondert gestellte Komponenten und ausgenommen Personenhebeeinrichtungen, die an Fahrzeugen der Kapitel 86 und 87 des Harmonisierten Systems angebracht sind, mit Ursprung in China. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 8427 10 10, ex 8427 20 19, ex 8428 90 90 sowie für vormontierte oder montagefertige Bauteile von mobiler Zugangstechnik ex 8431 20 00 und ex 8431 39 00 (TARIC-Codes: 8427 10 10 10, 8427 20 19 10, 8428 90 90 20, 8431 20 00 60 und 8431 39 00 10). 

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht spätestens neun Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht. Die zollamtliche Erfassung endet nach neun Monaten.

Der Antrag wurde vom Bündnis zur Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Branche der mobilen Zugangstechnik in der EU eingereicht. 

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2725 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 27. März 2024; (C/2024/2362). 
nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.