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Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist das neue Klimaschutzinstrument der EU. CBAM belegt Importe mit einem Emissionspreis. Die Einführung erfolgt in zwei Phasen: Seit 1. Oktober 2023 läuft die Übergangsphase mit Berichtspflichten. Ab 2026 verschärfen sich die Anforderungen. Bei der Einfuhr der betroffenen Waren muss ein CO2-Preis in Form von CBAM-Zertifikaten gezahlt werden.
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