EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur - Chemikaliengemisch
Neue Einreihungsentscheidung.
07.08.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Bei der Ware handelt es sich um ein flüssiges Chemikaliengemisch mit einem Gehalt von:
- 63 GHT Tetrahydro-1,1,2,3,3-pentamethylindan (THPMI, CAS-Nr. 33704-59-5) und
- 34 GHT Hexahydro-1,1,2,3,3-pentamethylindan (HHPMI, CAS-Nr. 33704-60-8) und
- 3 GHT 1,1,2,3,3-Pentamethylindan (PMI, CAS-Nr. 1203-17-4).
Das Gemisch wird durch katalytische Hydrierung von PMI (Ausgangsmaterial) gewonnen. Als Produkte der chemischen Reaktion entstehen THPMI (Hauptprodukt) und HHPMI (Nebenprodukt). Das Gemisch ist ohne jegliche Reinigung zur direkten Verwendung bei der Herstellung von (rac)-6,7-Dihydro-1,1,2,3,3-pentamethyl-4(5H)-indanon (DPMI, CAS-Nr. 33704-61-9) durch allylische Oxidation von THPMI bestimmt."
Die Ware ist als "andere Zubereitung der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 3824 99 92.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2136; ABl. L vom 7. August 2024.