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Rechtsmeldung Finnland Umsatzsteuer

Finnische Umsatzsteuer steigt ab Anfang September

Ab dem 1. September soll der Normalsatz der finnischen Umsatzsteuer auf 25,5% ansteigen. Die finnische Regierung informiert über technische Details und Übergangsregelungen.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Für alle Leistungen, die bislang mit dem Standard-Umsatzsteuersatz von 24% belegt waren, gilt ab dem 1. September 2024 der neue Steuersatz von 25,5%. Dies folgt aus einer Änderung der §§ 84 und 85b des finnischen Umsatzsteuergesetzes, die das Parlament am 28. Juni 2024 beschlossen hat. Vorangegangen war eine entsprechende Gesetzesinitiative der finnischen Regierung. 

Betreffend die Umstellung vom alten auf den neuen Satz soll folgendes gelten: bei Kaufverträgen bestimmt das Lieferungsdatum den Umsatzsteuersatz. Bei Lieferungen bis 31. August gilt also der alte Satz von 24%, selbst wenn die Bezahlung nach dem 31. August erfolgt. Das gilt auch bei Ratenzahlungen. Bei Vorauszahlungen gilt allerdings der Umsatzsteuersatz des Zeitpunktes der Zahlung.

Bei Dienstleistungen entscheidet im Zweifel die Vollendung der Leistung über den anwendbaren Umsatzsteuersatz. Bei wiederkehrenden Leistungen über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel bei Mietverträgen, entscheidet der Abrechnungszeitraum. Bei monatlicher Abrechnung gälte dann für den Abrechnungszeitraum September 2024 erstmalig der erhöhte Satz.

Die Erhöhung der Umsatzsteuer wird auch für die Steuer auf Versicherungsprämien gelten. Diese Änderung wird in § 3 des Gesetzes über die Besteuerung von Versicherungsprämien geregelt. 

 

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