Rechtsmeldung Schweiz Umsatzsteuer
Schweiz erhöht Umsatzsteuer zum 1. Januar 2024
Der Standardsatz der schweizerischen Mehrwertsteuer wird ab dem Jahr 2024 auf 8,1 Prozent angehoben. Auch der reduzierte sowie der Sondersatz steigen an.
30.06.2023
Von Nadine Bauer | Bonn
Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) steigen die Steuersätze der schweizerischen Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen (neuer Art. 25 MWSTG). Es ergeben sich folgende Mehrwertsteuersätze:
Bis 31. Dezember 2023 | Ab 1. Januar 2024 | |
---|---|---|
Normalsatz | 7,7 Prozent | 8,1 Prozent |
Reduzierter Satz | 2,5 Prozent | 2,6 Prozent |
Sondersatz für Beherbergung | 3,7 Prozent | 3,8 Prozent |
In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abgerechnet werden.
Erste Informationen zur Deklaration der Mehrwertsteuer stellt die ESTV in einer Übersicht zur Verfügung. Grundsätzlich gilt: Maßgeblich für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung (Art. 115 Abs. 1 MWSTG). Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen fallen unter die neuen Steuersätze.
Einen umfassenden Überblick über die Änderungen zum Jahreswechsel bieten die MWST-Infos der ESTV.