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Rechtsmeldung Finnland Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Finnland will mehr Raum für betriebliche Regelungen geben

Das finnische Arbeitsrecht soll flexibler werden – zum Beispieldurch einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich für Kollektivvereinbarungen auf betrieblicher Ebene.  

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Gegenwärtig müssen alle Arbeitgeber, auch die nicht organisierten, die Bestimmungen eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags anwenden, wenn es für ihre Branche einen solchen gibt. In solchen Tarifverträgen gibt es zwar Öffnungsklauseln zugunsten betrieblicher Vereinbarungen, diese gelten aber nur für organisierte Arbeitgeber. Folglich sind nicht organisierte Arbeitgeber gegenüber organisierten Arbeitgebern benachteiligt.

Das soll sich ändern: Am 5. September 2024 hat die finnische Regierung nach umfangreichen Beratungen einen Gesetzentwurf an das Parlament übermittelt, der örtliche, betriebliche arbeitsrechtliche Kollektivvereinbarungen ermöglichen soll, und zwar auch dann, wenn das Unternehmen keinem Arbeitgeberverband angehört.

Vertragspartnerin des Arbeitgebers kann die Vertretung einer Gewerkschaft im Betrieb sein. Gibt es keine solche Vertretung, kann auch mit gewählten Vertretern der Belegschaft verhandelt werden. 

Materiell sollen die Betriebsparteien weitgehend alles regeln können, was derzeit in Tarifverträgen geregelt werden kann. Eine Abweichung von zwingenden Mindeststandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann es somit nicht geben.

Eine Zustimmung des Parlaments gilt als wahrscheinlich. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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