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Rechtsbericht Griechenland Registerrecht

Griechenland: Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Mit dem Gesetz Nr. 4557/2018 (Νόμου 4557/2018) hat die griechische Regierung den gesetzlichen Rahmen für ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen.

Von Nadine Bauer | Bonn

Wirtschaftliche Eigentümer sind nach Artikel 3.17 des Gesetzes natürliche Personen, die direkt oder indirekt entscheidende Kontrolle über eine Gesellschaft ausüben können, beispielsweise durch Vetorechte oder das Recht, Vorstandsmitglieder zu ernennen oder zu entlassen. Bei einem Wert von mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte einer Gesellschaft wird die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer vermutet. Eintragungspflichtig sind vor allem juristische Personen mit Sitz in Griechenland oder solche, die steuerpflichtige Geschäfte in Griechenland ausüben. Folgende Informationen bezüglich des wirtschaftlichen Eigentümers (ultimate beneficial owner - UBO) werden gemäß Artikel 20 erfasst: Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsland, Geburtsdatum sowie Natur und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Informationen zu dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Μητρώο Πραγματικών Δικαιούχων) sind auf Griechisch abrufbar über die GSIS Service-Webseite des Griechischen Wirtschaftsministeriums. Griechenland partizipiert zudem am System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer (BORIS).

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