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Griechenland fördert Großinvestitionen
Ein neues Gesetz begünstigt Projekte, die Innovation, "grüne" Technologien und internationale Märkte betreffen. Damit möchte das Land Anreize für hohe Investitionen schaffen.
15.03.2022
Von Michaela Balis | Athen
Um kapitalstarke einheimische und ausländische Unternehmen zu ermuntern, im Land zu investieren, verabschiedete das griechische Parlament das Gesetz über strategische Investitionen (G.4864/2021). Gemeinsam mit dem neuen Investitionsförderungsgesetz zielt es darauf ab, Griechenland als attraktiven Investitionsstandort zu etablieren. Unternehmen profitieren von großzügigen Fördermitteln und beschleunigten Genehmigungsverfahren.
Im Wesentlichen definiert der Gesetzgeber Investitionsvorhaben als "strategisch", wenn:
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Im Vergleich zu den vorausgegangenen Gesetze 4608/2019 und 4635/2019, umfasst das Gesetz über strategische Investitionen neue Branchen und Projekte. Hierunter fallen beispielsweise die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, Bio- und Weltraumtechnologien, Robotik sowie Investitionen für die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff. Die Bestimmung umfasst auch Offshore-Windparkanlagen, schwimmende Fotovoltaikanlagen sowie Projekte, die in Form von Öffentlich-Private-Partnerschaften (PPP) realisiert werden und Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (PCI und IPCEI).
Das Gesetz sieht fünf Investitionskategorien vor. Außerdem bestimmen einzelne Unterkategorien das Investitionsbudget und die zu schaffenden Arbeitsplätze. Je nach Kategorie stehen Investoren unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung.
Kategorien | Investition in Mio. Euro (mind.) | Anzahl Arbeitsplätze | Anreize |
---|---|---|---|
Strategische Investitionen | 75 | - | Standortanreize, fester Körperschaftsteuersatz1), beschleunigte Genehmigungsverfahren |
40 | 75 | Standortanreize, fester Körperschaftsteuersatz, beschleunigte Genehmigungsverfahren | |
Strategische Investitionen in verschiedenen Branchen2) | 20 | - | Fester Körperschaftsteuersatz, Steuererleichterungen, degr. Abschreibung, beschleunigte Genehmigungsverfahren, Zuschüsse |
Allgemeine Investitionen | 30 | 50 | Fester Körperschaftsteuersatz, Steuererleichterungen, degressive Abschreibung, beschleunigte Genehmigungsverfahren, Zuschüsse |
Investitionen innerhalb Industrieparks | 20 | 40 | Fester Körperschaftsteuersatz, Steuererleichterungen, degressive Abschreibung, beschleunigte Genehmigungsverfahren, Zuschüsse |
Flaggschiff-Investitionen renommierter Unternehmen | Müssen bis 31.12.2025 fertiggestellt sein, um Steueranreize und/oder Zuschüsse zu erhalten | ||
„Grüne“ Wirtschaft, Innovation, | - | Standortanreize, fester Körperschaftsteuersatz, Steuererleichterungen, degressvie Abschreibung, beschleunigte Genehmigungsverfahren, Zuschüsse | |
Strategische Investition mit beschleunigten Genehmigungsverfahren | 20 | 30 | Zuschüsse |
als Teil einer bereits abgeschlossenen strategischen Investition | 10 | 30 | Zuschüsse |
als Teil einer bestehenden Investition / Ziel: Modernisierung und Ausbau von Anlagen | 15 | 100 (Arbeitsplätze erhalten) | |
Public-Private-Partnerships und wichtige Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) | 20 | - | Fester Körperschaftsteuersatz |
Entwicklung von Industrieparks | 10 | - | Standortanreize, fester Körperschaftsteuersatz, Steuererleichterungen, degressive Abschreibung, beschleunigte Genehmigungsverfahren |
Investoren profitieren von Anreizen
Interessenten können ihren Antrag bei der griechischen Gesellschaft für Außenwirtschaftsförderung Enterprise Greece Invest and Trade einreichen, um ihre Investition auf die Kriterien einer strategischen Investition prüfen zu lassen. Die Gebühr kann zwischen 50.000 und 250.000 Euro liegen. Wenn der interministerielle Ausschuss für strategische Investitionen den Antrag ablehnt, weil die Investition nicht als "strategisch" eingestuft werden kann, erhält der Unternehmer 75 Prozent der bezahlten Summe zurück.
Investoren profitieren von Standortanreizen, Steuererleichterungen, von der Möglichkeit einer degressiven Abschreibung und beschleunigten Genehmigungsverfahren. Auch Zuzahlungen zu neuen Arbeitsplätzen und Leasing sind vorgesehen. Außerdem genießen die Unternehmen einen festen Körperschaftsteuersatz für 12 Jahre. Diese Regelung gilt ab dem Jahr der Inbetriebnahme. Wenn in der Zwischenzeit ein niedrigerer Steuersatz eingeführt wird, kann das Unternehmen diesen geltend machen.
Die zuständige Behörde des griechischen Ministeriums für Entwicklung und Investitionen muss von der Bau- und Raumplanung bis hin zur Betriebsaufnahme alle Genehmigungen innerhalb von jeweils 45 Tagen erteilen.
Die direkten Zuschüsse dieses Gesetzes werden aus den Staatskassen sowie aus dem Aufbaufonds der Europäischen Union (EU) und der EU-Partnerschaftsvereinbarung 2021 bis 2027 finanziert.