Rechtsmeldung Italien Dienstleistungsrecht
Erleichterung bei Entsendungen nach Italien
Die Frist für die Meldung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung verschiebt sich: Die Entsendemeldung muss nun erst bei Beginn der Tätigkeit vorliegen.
24.04.2023
Von Nadine Bauer | Bonn
Bisher war erforderlich, eine Entsendung nach Italien bis 24:00 Uhr des Vortages zu melden. Seit dem 21. März 2023 gilt eine neue Abgabefrist. Entsendungen müssen spätestens zu Beginn (al piu' tardi all'inizio) gemeldet sein, Art. 10 Decreto Legislativo 17 luglio 2016, n. 136.
Die Mitteilung erfolgt über das Portal ClicLavaro des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik (Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali).
Informationen zur grenzüberschreitenden Entsendung stellt das italienische Arbeitsministerium auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Zum Thema:
- Decreto Legislativo 17 luglio 2016, n. 136 (auf Italienisch)
- GTAI-Fact Sheet Mitarbeiterentsendung in der EU