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Italien: Mindestlöhne

Ein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Italien nicht. Es sind aber stets tarifvertragliche Bestimmungen zu beachten.

Von Nadine Bauer | Bonn

Mangels gesetzlicher Regelung werden die Mindestlöhne durch Tarifverträge auf nationaler Ebene geregelt. Auch im Fall, dass kein Tarifvertrag angewandt wird, sind die tarifvertraglichen Mindestlöhne der entsprechenden Branchen zu beachten. Diese sehen je nach Qualifikation und Beschäftigungsebene (leitende Angestellte, mittlere Führungskräfte, Angestellte oder Arbeiter) des Arbeitnehmers unterschiedliche Mindestlöhne vor. Gemäß Artikel 36 der italienischen Verfassung muss die Vergütung der Arbeitnehmenden den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Angemessenheit entsprechen.

Informationen zu den Lohn- und Lohnnebenkosten bietet die GTAI-Publikation Lohn- und Lohnnebenkosten Italien. Grundlegende Informationen zu Pflichtversicherungen in Italien stellt der Länderbericht Italien im Portal 21 zur Verfügung.

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