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Special | Italien| Robotik

Rahmenbedingungen: Keine Marktzugangsbeschränkungen

In Italien gelten grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie in Deutschland. Die Europäische Union wird dahingehend ihre Maschinen- und Robotiknormen aktualisieren. 

Von Oliver Döhne | Mailand

Gültig sind die Regeln des gemeinsamen Marktes der Europäischen Union. Marktzugangsbeschränkungen sind nicht vorgesehen. Für die Sicherheit von Robotern ist in der Europäischen Union (EU) die Verordnung 2006/42/EC richtungsweisend. Diese wird in Kürze durch eine neue Richtlinie für Maschinen, Künstliche Intelligenz und Internet of Things abgelöst. Einen schriftlichen Vorschlag brachte die Kommission am 21. April 2021 ein (COM/2021/202). 

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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