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Special | Mexiko | Robotik

Rahmenbedingungen: Handelsabkommen bringen Vorteile

Der Import von Robotik läuft in der Regel problemlos ab und es wird keine spezielle Lizenz benötigt. Berücksichtigt werden müssen die Normen zur Sicherheit von Maschinen.

Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt

Verschiedene Stellen führen Zertifizierungen durch

Für Normen und Standards ist in Mexiko die Behörde SINEC ("Sistema Integral de Normas y Evaluación de la Conformidad") zuständig, welche dem Wirtschaftsministerium Secretaría de Economía untersteht. Das mexikanische Recht unterscheidet zwischen folgenden Normen:

  • Normas Oficiales Mexicanas (NOM) sind technische Regulierungen, die von der Regierung erlassen werden und von Unternehmen eingehalten werden müssen
  • Normas Mexicanas (NMX) sind freiwillige Standards, die von anerkannten nationalen Organisationen erlassen werden

Für die Sicherheit von Maschinen gilt die Norm NOM-004-STPS-1999 des Arbeitsministeriums STPS ("Secretaría del Trabajo y Previsión Social"). Es existiert ein Gesetzesvorschlag für eine neue Norm (PROY-NOM-004-STPS-2020), die jedoch noch nicht in Kraft getreten ist. Die Normen schieben die Verantwortlichkeit für die Sicherheit nicht auf den Hersteller von Maschinen, sondern auf den Anwender.

Zertifizierungen führen unter anderem die folgenden Stellen durch: Normalización y Certificación NYCE (gehört zur globalen QIMA Group), Asociación de Normalización y Certificación, A.C. (ANCE) und Instituto Mexicano de Normalización y Certificación (IMNC). 

Generell wird für den Import von Robotik und Maschinen in Mexiko keine Importlizenz benötigt und das Importverfahren verläuft nach den allgemein geltenden Regeln ab. Unternehmen berichten jedoch seit gut zwei Jahren von größeren Schwierigkeiten bei der Zertifizierung von Produkten. Wenn früher nur ein Zertifikat für ein Produkt verlangt wurde, müssen inzwischen auch einzelne Teile (Touchscreen, Steuerungsgerät etc.) zertifiziert werden.

Zollvorteile dank Handelsabkommen 

Freihandelsabkommen haben einen Einfluss auf die Importe Mexikos von Robotern. Mit dem wichtigsten Lieferanten Japan hat Mexiko bereits seit 2005 ein Handelsabkommen. Japans Anteil an den Einfuhren Mexikos von Robotik (HS-Klassifizierung 847950) lag wohl auch dank den Zollvorteilen des Handelsabkommens 2021 bei rund 41 Prozent.

Fasst man die Länder der Europäischen Union (EU) zu einem Handelspartner zusammen, hatte die EU im Jahr 2021 einen Anteil von rund 31 Prozent an den Importen Mexikos von Robotern. Auch hier dürfte das Handelsabkommen, welches bereits seit dem Jahr 2000 besteht, einen positiven Einfluss haben. Der Anteil des drittwichtigsten Lieferanten Südkorea lag bei rund 19 Prozent. Im Frühjahr 2022 beschlossen die Handelsminister beider Länder den Beginn von Verhandlungen für ein Handelsabkommen. Bei einem erfolgreichen Abschluss könnte das Abkommen zukünftig zu einer stärkeren Stellung Südkoreas bei Robotik führen. 

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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