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Special | USA | Robotik

Rahmenbedingungen: EU-Normen und Standards gelten nicht

Für die Überwachung von Einfuhrvorschriften, Normen und Standards sind unterschiedliche Behörden auf der Ebene des Bundes und der Bundesstaaten verantwortlich.

Von Ullrich Umann | Washington, D.C.

Gesetzliche Grundlagen für die Zulassung von elektrische gesteuerten Geräten und Systemen sind der National Electrical Code (Artikel 90-7, 110-2 und 110-3), die Vorschriften des Bundesamtes für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ("Occupational Safety and Health Administration" - OSHA - 29 CFR 1910 (Subparts J, O, S)) und die darauf basierenden Standards (zum Beispiel "Underwriters Laboratories (UL)" oder "American National Standards Institute" – (ANSI) Prüfstandards). Diese Standards entsprechen häufig inhaltlich nicht den europäischen ISO- oder IEC-Normen. In den USA wird unter anderem besonderer Wert auf Brandschutz- und Entflammbarkeitsanforderungen gelegt.

Die ANSI-Standards für Robotertechnik tragen die Bezeichnung R15.06 (Industrial Robots and Robot Systems - Safety Requirements. Provides safety requirements for industrial robot manufacture, remanufacture, and rebuild (Part 1); and robot system integration/installation (Part 2). R15.06 (ANSI/RIA R15.06-2012) is the U.S. National Adoption of the ISO 10218-1,2:2011).

Vorschriften des Bundesstaates am Zielort sind mit zu beachten

Zudem sind im Bereich Robotertechnik die Bestimmungen in den einzelnen Bundesstaaten zu beachten, in denen Robotertechnik installiert werden soll. Dazu gehören die Vorschriften der Occupational Safety and Health Divisions (OSHA) in 22 Bundesstaaten.

Die Zulassung erfolgt durch die Ausstellung einer Produktlizenz (ein sogenanntes "Listing/Labeling"). Wenn keine Serienfertigung erfolgen soll, bietet sich die kostengünstigere Variante einer Einzelabnahme ("Field Evaluation" - Field Label) an.

Die Prüfung und Zertifizierung der Produkte für den amerikanischen Markt können nur von der OSHA akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsinstitute ("Nationally Recognized Testing Laboratories" - NRTL) vorgenommen werden.

Endgültige Entscheidung trifft lokale Kontrollstelle

Die endgültige Entscheidung über die Inbetriebnahme obliegt jedoch letztendlich immer der lokalen AHJ ("Authority Having Jurisdiction" - Kontrollstelle zur Einhaltung von lokalen Sicherheitsanforderungen) in den USA. Die AHJ wird von den Bezirken eingesetzt. Meist handelt es sich nicht um einen Fachmann für elektrotechnische Sicherheit, sondern um einen Brandschutzexperten, zum Beispiel einen Brandmeister oder ähnliches.

Landeseinheitliche Zulassungsbestimmungen gibt es in den USA nicht. Die AHJ muss nicht obligatorisch eine Maschine für die Inbetriebnahme freigeben, die von einem von der OSHA autorisierten Prüfinstitut getestet wurde. Häufig werden jedoch Produktabnahmen durch ein NRTL ohne weitere Auflagen akzeptiert.

Detailliertere Informationen zum Thema Einfuhr- und Zulassungsverfahren, Normen und Standards stellt die GTAI in der kostenlosen Studie Zoll und Einfuhr kompakt – USA“ zur Verfügung.


 

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