Branchen | Japan | Automobilsektor
Rahmenbedingungen
Japan aktualisiert Standards und Bestimmungen, insbesondere im Bereich Elektromobilität. Darauf müssen sich auch die ausländischen Anbieter einstellen.
04.07.2022
Von Jürgen Maurer | Tokyo
Harmonisierung von Standards schreitet voran
Auskünfte zum Zollverfahren finden sich auf der Webseite der japanischen Zollbehörde. Sämtliche Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse und Motorräder) sowie Teile dafür sind in Japan zollfrei. Allerdings müssen die Einfuhrfahrzeuge den japanischen Standards angepasst werden. Für Standards in der Autobranche sind das Japan Automobile Standards Internationalization Center und das Japan International Standards Committee Ansprechpartner. Auf deren Webseiten finden sich die relevanten Informationen zu Zertifizierungsanforderungen.
Das Japan-EU Economic Partnership Agreement, das am 1. Februar 2019 in Kraft trat, umfasst auch die Harmonisierung bei Standards und anderen Bestimmungen. Jedoch sind immer noch Felder vorhanden, in denen die Rahmenbedingungen verbesserungsfähig sind. Diese werden vom European Business Council in Japan im jährlich erscheinenden Weißbuch aufgeführt.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.