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Branche kompakt | Spanien | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

Deutschland und Spanien sind Teil des EU-Binnenmarktes. Entsprechend gelten grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen. 

Von Friedrich Henle | Madrid

Für die Normierung von Produkten ist in Spanien die Vereinigung AENOR zuständig. Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung. 

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