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Kolumbien: Aufenthaltsrecht

Das kolumbianische Aufenthaltsrecht kennt grundsätzlich drei Visumskategorien.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch

Rechtsgrundlagen

Das Aufenthaltsrecht in Kolumbien setzt sich aus verschiedenen Rechtsinstrumenten zusammen. Das Gesetz Nr. 2136 vom 4. August 2021 (Política Integral Migratoria - PIM) bildet die Grundlage für Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus von Ausländern in Kolumbien.

Von besonderer Bedeutung sind die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (Ministerio de Relaciones Exteriores - MRE) erlassenen Rechtsinstrumente. Mit dem Dekret Nr. 1067 vom 26. Mai 2015 ist das MRE ermächtigt, alle Fragen bezüglich der Klassifizierung von Visa, deren Anforderungen und anderer Formalitäten zu regeln. Zur Erfüllung dieser Zuständigkeit werden regelmäßig Beschlüsse zu diesem Thema gefasst, von denen der aktuellste der Beschluss Nr. 5477 vom 22. Juli 2022 ist.

Visumskategorien

Im Rahmen des Beschlusses Nr 5477/22 sieht das kolumbianische Außenministerium hauptsächlich drei Visumskategorien vor. Je nach Einreisezweck können Ausländer nach Kolumbien mit einem Besuchervisum (Typ „V“ - Visa de Visitante), Migrantenvisum (Typ „M“ - Visa de Migrante) oder Daueraufenthaltsvisum (Typ „R“ - Visa de Residente Permanente) einreisen (Art. 22 Beschluss 5477).

Für kurzfristige Aufenthalte können sich deutsche Staatsangehörige bis zu 90 Tage ohne Visum in Kolumbien aufhalten. Bei der Einreise wird die erlaubte Aufenthaltsdauer per Stempel im Pass festgehalten. Eine einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage ist möglich. Die gesamte Aufenthaltsdauer darf 180 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten (Art. 34 Beschluss 5477). Umfasst hiervon sind auch Geschäftsreisen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Messen.

Grundsätzlich ermöglicht das Besuchervisum (Typ „V“) Ausländer die Einreise nach Kolumbien für vorübergehende geschäftliche Aufenthalte, die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen und zur medizinischen Behandlung. Für allgemeine Geschäftsverhandlungen, einschließlich Marktforschung und Direktinvestitionsverfahren, ist das Visum bis zu zwei Jahre gültig (Art. 35 Beschluss 5477).

Ebenfalls für zwei Jahre gültig ist das Visum für sogenannte Digitale Nomaden (Nómadas digitales), ein Novum im kolumbianischen Recht. Dieses Visum gehört ebenfalls zur Kategorie „V“ und richtet sich an Personen, die sich in Kolumbien aufhalten und Fernarbeitsdienste (oder Telearbeit) über digitale Medien und das Internet ausschließlich für ausländische Unternehmen leisten. Die Voraussetzungen für die Erteilung dieses Visums sind in Artikel 46 des Beschlusses 5477 ausführlich dargelegt.

Das Migrantenvisum (Typ „M“) ist für ausländische Arbeitnehmer, Gesellschafter eines Unternehmens und Ehepartner kolumbianischer Staatsbürger erforderlich, die einen vorübergehenden Aufenthalt in Kolumbien beabsichtigen. Das M-Visum hat grundsätzlich eine Gültigkeit von bis zu drei Jahren. Die Beantragung eines Arbeitsvisums ist an einige zusätzliche Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel ist es erforderlich, dass im Rahmen der Visumsbeantragung ein Arbeitsvertrag vorgelegt wird (Art. 74 Beschluss 5477).

Eine Person mit dauerhafter Aufenthaltsabsicht kann ein Visum für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen (Typ „R“). Diese Art von Visum gewährt eine Arbeitserlaubnis und erlaubt seinem Inhaber, jede rechtmäßige wirtschaftliche Tätigkeit in Kolumbien auszuüben (Art. 85 ff. Beschluss 5477). Das R-Visum muss alle fünf Jahre erneuert werden. Es verliert automatisch seine Gültigkeit, wenn der Inhaber zwei Jahre lang ununterbrochen aus dem Land abwesend ist.

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