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Rechtsmeldung Kolumbien Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Kolumbien erhöht Mindestlohn und Fahrtkostenzuschuss

Seit dem 1. Januar 2024 haben sich der monatliche Mindestlohn und der Fahrtkostenzuschuss in Kolumbien erhöht.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der neue monatliche Mindestlohn (Salario Mínimo Legal Mensual Vigente - SMLMV) in Kolumbien 1.300.000 Kolumbianische Pesos (kol$; umgerechnet ca. 307,11 Euro). Dies entspricht einem Anstieg von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Zusätzlich zu dieser Änderung wurde der Fahrtkostenzuschuss (auxílio de transporte) erhöht. Anspruch auf diesen finanziellen Zuschuss haben alle Arbeitnehmer, die ein Einkommen bis zum Doppelten des Mindestlohns (SMLMV) erhalten. Der Fahrtkostenzuschuss stieg auf monatlich 162.000 kol$ (ca. 38,27 Euro) für das Jahr 2024. Auch in Kolumbien soll der Fahrtkostenzuschuss den Arbeitnehmern einen Teil der Kosten erstatten, die ihnen für die Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz entstehen. Der Arbeitgeber muss in allen Teilen des Landes, in denen öffentliche Verkehrsmittel angeboten werden, den Fahrtkostenzuschuss zahlen.

Die Erhöhung des Mindestlohns und des Fahrtkostenzuschusses wurden jeweils durch die Dekrete Nr. 2292 und Nr. 2293 festgelegt, die am 29. Dezember 2023 von Präsident Gustavo Petro unterzeichnet wurden.

Zum Thema:

  • GTAI-Publikation Recht kompakt Kolumbien.
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