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Kolumbien: Verkürzung der Arbeitszeit
Nach Zahlen der OECD wird in kaum einem Land so viel gearbeitet wie in Kolumbien. Ein neues Gesetz wird dies nun ändern.
13.06.2023
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Ab dem 16. Juli 2023 beginnt die obligatorische Umsetzung des Gesetzes über die Verkürzung des Arbeitstages in Kolumbien. Die Verkürzung wurde durch das Gesetz 2101 vom 15. Juli 2021 eingeführt. Mit diesem Gesetz wurde Artikel 161 des Arbeitsgesetzes (Código Sustantivo del Trabajo - CST) geändert und die maximale gesetzliche Arbeitszeit von 48 auf 42 Stunden pro Woche reduziert.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2021 hatte der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten, die neue Arbeitszeitregelung umzusetzen:
- Sofortige Umsetzung: Vollständige Verkürzung der Arbeitszeit der Beschäftigten bereits im Jahr 2021.
- Schrittweise Umsetzung: Verkürzung der Arbeitszeit der Beschäftigten, beginnend zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, das heißt ab 2023.
Unternehmen, die sich für die schrittweise Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung entschieden haben, müssen diese bis spätestens Juli 2026 abschließen. Die nachstehende Tabelle fasst die gesetzlichen Regelungen für die schrittweise Umsetzung zusammen:
Frist für die Umsetzung | Anzahl der zu reduzierenden Arbeitsstunden | Maximale Arbeitszeit |
---|---|---|
16. Juli 2023 | 1 Stunde | 47 Stunden pro Woche |
16. Juli 2024 | 1 Stunde | 46 Stunden pro Woche |
16. Juli 2025 | 2 Stunden | 44 Stunden pro Woche |
16. Juli 2026 | 2 Stunden | 42 Stunden pro Woche |
Die Verkürzung der Arbeitszeit in Kolumbien bedeutet weder eine Kürzung der Löhne oder Leistungen, noch entbindet sie die Arbeitgeber von ihren arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Mit anderen Worten: Das Gesetz 2101 von 2021 ist mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der kolumbianischen Verfassung vereinbar.
Das Gesetz legt fest, dass die wöchentliche Arbeitszeit in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf fünf oder sechs Tage pro Woche aufgeteilt werden kann, wobei immer mindestens ein Ruhetag garantiert werden muss. Die Anzahl der täglichen Arbeitsstunden kann also variabel auf die Woche verteilt werden. Die Tagesarbeitszeit beträgt mindestens vier und höchstens neun Stunden pro Tag. Die Höchstarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche darf nach 2026 nicht mehr überschritten werden.
Sobald die Reduzierung der Arbeitszeit 42 Stunden pro Woche erreicht, wird der Arbeitgeber von der Einhaltung des Absatzes von Artikel 3 des Gesetzes 1.857 von 2017 befreit. Diese Norm verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitszeiten und -bedingungen des Arbeitnehmers zu flexibilisieren, um ihm die Erfüllung seiner familiären Verpflichtungen zu erleichtern. Ebenso wird der Arbeitgeber von der Verpflichtung zur Einhaltung von Artikel 21 des Gesetzes 50 von 1990 befreit. Nach dieser Norm hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zwei vom Arbeitgeber vergütete Stunden pro Woche, um Freizeit-, Kultur-, Sport- oder Ausbildungsaktivitäten auszuüben. Während des Zeitraums der schrittweisen Umsetzung wird die Arbeitszeit, die ausschließlich solchen Aktivitäten gewidmet ist, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber proportional angepasst.
Nach Angaben der OECD ist Kolumbien weltweit das Land mit den drittlängsten Arbeitszeiten, nach Costa Rica und Mexiko.
Zum Thema:
- GTAI-Bericht: Recht kompakt Kolumbien