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Special | Kolumbien | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

Gesetzliche Grundlagen

Kolumbien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182) ratifiziert. Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens Nr. 138 der ILO sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in Kolumbien zwar bei 18 Jahren. Allerdings können Unternehmen mit entsprechenden Genehmigungen des Arbeitsaufsichtsamtes Jugendliche ab 15 Jahren für bestimmte Betätigungen beschäftigen. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Kolumbien belegt nach dem Children's Rights Atlas von 2018 den Workplace Index 4/10 Punkten.  Bewertet werden gesetzliche Rahmenbedingungen, deren administrative Umsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter der Anteil und die Verbreitung von Kinderarbeit. Der Children's Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Je höher die Punktzahl eines Landes, desto höher sind die  Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die Rechte von Kindern zu respektieren und zu fördern.

Der Index rät Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit in Kolumbien verstärkt zu überprüfen, insbesondere bei den Themen schlimmste Formen von Kinderarbeit, nichttödliche Arbeitsunfälle und lange Arbeitszeiten. Kolumbien wird im Workplace Index ähnlich bewertet wie die regionalen Vergleichsländer Argentinien (4,1/10) und Peru (4,2/10). Besser fällt der Index für Brasilien aus (3,7/10).

In Lateinamerika und der Karibik waren 2020 laut ILO 6 Prozent aller Kinder in Kinderarbeit beschäftigt. In Kolumbien arbeiten etwa 500.000 Kinder zwischen 5 und 17 Jahren, das sind rund 5 Prozent aller Kinder in dieser Altersgruppe. Das Ausmaß der Kinderarbeit im Land ist zwar in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Dennoch sind Kinder in Kolumbien teilweise von den schlimmsten Formen der Kinderarbeit betroffen. Zwar gab es in den letzten Jahren Fortschritte im Kampf gegen Kinderarbeit: Die Regierung erhöhte die Strafen, führte das Sozialprogramm „Modalidad Katünaa“ ein und das Innenministerium setzte den Präventionsplan „Cero Complicidad con la Trata“ zur Bekämpfung des Kinderhandels um. Die Anzahl der Beamten und die bestehenden Sozialprogramme reichen jedoch nicht aus, um gegen Kinderarbeit in Kolumbien angemessen zu bekämpfen.

Kinderarbeit ist zwar in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden, aber der Agrarsektor, Einzelhandel und die Industrie weisen in Kolumbien ein besonders hohes Risiko auf: Knapp die Hälfte der Kinderarbeit in Kolumbien findet in der Landwirtschaft statt, 18 Prozent entfallen auf Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen, knapp 12 Prozent der arbeitenden Kinder sind in der verarbeitenden Industrie tätig.

Die ländlichen Regionen in Kolumbien sind deutlich stärker von Kinderarbeit betroffen. Im Agrarsektor arbeiten Kinder in verschiedenen Produktsegmenten. Kaffee, Kernobst, Steinobst, Trauben, Zuckerrohr sowie Kakao sind Produkte, in deren Produktion Kinderarbeit vorkommt. Beim wichtigen Exportprodukt Kaffee werden Kinder vornehmlich bei der Ernte eingesetzt. Auch im Bergbau (vor allem Kohle, Gold und Smaragde) sowie bei der Herstellung von Ziegelsteinen kommt Kinderarbeit vor.

Gemäß Umfragen des Statistikamtes DANE arbeiten Kinder in Kolumbien häufig, um das Familienunternehmen zu unterstützen, den Familienhaushalt mitzufinanzieren oder um selbst Geld zur Verfügung zu haben, beispielsweise für eine spätere Ausbildung. Diego Gonzalez vom Globalen Pakt der Vereinten Nationen in Kolumbien weist darauf hin, dass es auf dem Land oftmals keine Schulen gibt und sowohl die Infrastruktur als auch die Internetanbindung schlecht sind. Kinder arbeiten daher häufig in der Landwirtschaft, um überhaupt eine Qualifikation zu erlangen.

Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen Kolumbiens zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Neben themenspezifischen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen gibt es in Kolumbien verschiedene übergreifende Programme, die versuchen, Lieferketten menschenwürdiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Binationale Arbeitsgruppe Mexiko-Kolumbien zu Menschenrechten in Lieferketten mit Beteiligung der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) startete im März 2023. Das Projekt findet im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Kolumbien und Mexiko zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten statt. Die Arbeitsgruppe zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen für menschenrechtliche Themen im Agrar-, Rohstoff- und Energiesektor zu sensibilisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Seit 2019 ist die GIZ mit Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten in den kolumbianischen Bundesstaaten Caquetá und Meta aktiv. Das Projekt INCAS Global+ arbeitet in den Lieferketten von Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl und Bananen. Neben Schulungen zu nachhaltigen Anbaupraktiken entwickelt das Programm digitale Lösungen, mit denen Unternehmen die Nachhaltigkeit der Produzenten nachverfolgen können.

Das Kolumbianische Netzwerk gegen Kinderarbeit wird vom kolumbianischen Arbeitsministerium und dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen geleitet und hat 41 Mitgliedsunternehmen sowie 23 Partner. Das Netzwerk stellt seinen Mitgliedern Informationen und Maßnahmen zur Beseitigung von Kinderarbeit zur Verfügung. Bei Fällen von Kinderarbeit kann  auch das Kolumbianische Institut für Familienfürsorge (ICBF) kontaktiert werden. UNICEF führt in diversen Bundesstaaten Kolumbiens entsprechende Programme durch. Auch die Regionalinitiative Lateinamerika und Karibik gegen Kinderarbeit bietet einen Leitfaden zur Erkennung von Kinderarbeitsrisiken in Kolumbien an. Darüber hinaus ist VeLaR ein von der Fair Labor Association akkreditierter Auditor mit Sitz in Medellín.

Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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