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Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse DR Kongo unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
20.06.2024
(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)
Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.
Gesetzliche Grundlagen
Die DR Kongo ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: Juni 2024). Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87) sowie über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98).
Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization) verfügbar: ratifications by country.
Die Vereinigungsfreiheit, das Recht zum Beitritt einer Gewerkschaft und das Streikrecht sind verfassungsrechtlich verankert (Art. 37ff. Verfassung der DR Kongo). Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: browse by country.
Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.
Risiken
Die DR Kongo belegt im Global Rights Index 2023 des Internationalen Globalen Gewerkschaftsbundes (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, auf der Skala von 1 bis 5 das Rating 4-.
Dies bedeutet, dass es in der DR Kongo zu "systematischen Verletzungen" der kollektiven Arbeitnehmerrechte kommt. Im Jahr zuvor wurde das gleiche Ergebnis erzielt. Auf dem afrikanischen Kontinent liegt der erzielte Wert in etwa im Durchschnitt.
Es bestehen Einschränkungen hinsichtlich des Rechtes von Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung. Eine Gewerkschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen von Rechts wegen aufgelöst werden (Art. 251 Arbeitsgesetz). Richter und Staatsbedienstete dürfen keine Gewerkschaft gründen, keine Tarifverhandlungen führen und nicht streiken.
Das Streikrecht ist zwar von der Verfassung garantiert, allerdings gibt einige Einschränkungen und Bestimmungen, die das Streikrecht untergraben. So dürfen Streikende die vom Streik betroffenen Arbeitsräume nicht betreten oder dort verweilen. Zudem existieren übermäßige zivil- und strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte und Gewerkschaften, wenn diese sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen.
Es bestehen somit sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis erhebliche Lücken in Bezug auf die Einhaltung der ILO-Konventionen.
Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit ist in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Das Kompetenzzentrum Sourcing mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, dient der Integration von Unternehmen aus dem südlichen Afrika in die Wertschöpfungsketten deutscher und europäischer Firmen. Es bietet Marktinformationen, unterstützt bei der Suche nach Geschäftspartnern und organisiert zudem Veranstaltungen zur Förderung der Wettbewerbs- und Exportfähigkeit lokaler Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schulung und Beratung im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Hierfür wurden bereits Runde Tische für KMUs und umfangreiche Kurse zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement durchgeführt. Weitere Schulungen zum LkSG sind geplant, um Unternehmen zu unterstützen, die Anforderungen des deutschen Marktes zu erfüllen.
Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar.
Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.