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Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit
Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse DR Kongo unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
20.06.2024
(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)
Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.
Gesetzliche Grundlagen
Die DR Kongo ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: Juni 2024). Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182). Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des ILO-Übereinkommens Nr. 138 sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung beträgt in der DR Kongo 15 Jahre, sofern der Arbeitgeber die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes eingeholt hat. Kinder unter 16 Jahren dürfen offiziell nicht mehr als vier Stunden am Tag arbeiten. Generell gilt ein Arbeitsverbot für Kinder in gefährlichen Berufen. Dazu gehört das Arbeiten unter Tage, im Wasser, auf Hochebenen und in engen Räumen. Auch das Hantieren mit gefährlichen Maschinen, Materialien und Ausrüstungen gehört dazu. Ebenfalls verboten sind Überstunden und das Arbeiten in einer Umgebung, in der Kinder schädlichen Substanzen, ungesunden Temperaturen, Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind. Eine entsprechende Liste stellt unter anderem das Bergbauministerium zur Verfügung.
Die DR Kongo hat das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention UNCRC) ratifiziert und ist dem Protokoll der Vereinten Nationen zur Eindämmung des Menschenhandels (UN TIP Protocol) beigetreten, hat dieses aber noch nicht ratifiziert (Status: Accession). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: ratifications by country.
Im Jahr 2022 beantragte die DR Kongo ihren Beitritt zur Alliance 8.7 der Vereinten Nationen. Die aktuell 26 Länder der Allianz kooperieren, um das Ziel 8.7 der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen (Abschaffung von Kinderarbeit bis 2025 und Zwangsarbeit bis 2030) zu erreichen. Die DR Kongo hat den Status als Pionierland („Pathfinder“) und bereits mehrere internationale Instrumente gegen Menschenhandel, moderne Sklaverei, Zwangsarbeit und schlimmste Formen der Kinderarbeit ratifiziert.
Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.
Risiken
Die DR Kongo belegt nach dem Children's Rights and Business Atlas 2023 den Workplace Index 6,3/10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children's Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und bietet einen Überblick über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie weiterer internationaler Abkommen. Je höher der Länder-Score ausfällt, desto höhere Anforderungen sind an die gebotene Sorgfalt von Unternehmen zu stellen, um die Rechte der Kinder zu respektieren und zu unterstützen. Unternehmen wird für die DR Kongo ein erhöhtes Maß (Kategorie: enhanced) an Sorgfalt empfohlen, um mögliche nachteilige Auswirkungen des eigenen Engagements auf die Rechte von Kindern zu identifizieren und zu vermeiden.
Im Vergleich zu den Nachbarländern erzielen Ruanda und Uganda beim Workplace Index 2023 mit 4,7/10 und 5,3/10 einen besseren Score als die DR Kongo, auch Tansania schneidet mit 5,7/10 Punkten besser ab. Angola ist mit 6,6/10 Punkten schlechter bewertet, ebenso die Zentralafrikanische Republik (7,3/10; Kategorie: heightened), die weltweit unter den afrikanischen Ländern auch mit Südsudan (7,1/10) zu den Schlusslichtern in Afrika gezählt werden kann.
Betrachtet man die Unterkategorien des Workplace Index, wird deutlich, dass es bei der Durchsetzung der Gesetze zur Verhinderung von Kinderarbeit noch erhebliche Defizite gibt. Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen (Legal Framework) erzielt die DR Kongo einen Wert von immerhin 3,06/10 Punkten, bei der Durchsetzung (Enforcement) hingegen 8,37/10 Punkte. Einem Bericht der International Trade Union Confederation zufolge scheitern Behörden daran, Kontrollen durchzuführen und Missbrauch juristisch nachzuverfolgen. Strafen für Verstöße von ein bis drei Jahren Haft oder Geldstrafen in Höhe von umgerechnet 150 bis 200 Euro stellten bislang keine große Abschreckung dar. Sowohl den Gerichten als auch anderen Regierungsbehörden werden Nachlässigkeiten bei der Umsetzung der Gesetze vorgeworfen.
Allgemein ist Kinderarbeit ein gängiges, immer wieder kritisiertes Dilemma in der DR Kongo. Dem US-amerikanischen Department of Labor zufolge ist die Bandbreite der Sektoren, in denen Kinderarbeit praktiziert wird, ziemlich groß und umfasst den Bergbau, die Landwirtschaft, das Fischereiwesen, den Einzelhandel, die Bauwirtschaft sowie die Abfallentsorgung. Die Prävalenz von Kinderarbeit ist im Kleinbergbau (artisanaler Bergbau) nach Einschätzung von in der DR Kongo tätigen Nichtregierungsorganisationen am höchsten.
Die, ohnehin kaum verfügbaren, verschiedenen Statistiken zur Kinderarbeit in der DR Kongo sind kaum zu vergleichen. Dies liegt unter anderem an den unzureichenden Erfassungsmöglichkeiten, aber auch an unterschiedlichen Altersabgrenzungen. Bei sämtlichen Erhebungen bleibt ohnehin eine große Dunkelziffer unberücksichtigt. Offizielle staatliche Statistiken existieren bislang nicht.
Kam der Demographic and Health Survey im Jahr 2007 noch zu dem Ergebnis, dass ein Anteil von rund 70 Prozent der Kinder im Alter zwischen 5 und 17 Jahren einer beruflichen Tätigkeit nachgingen, so reduzierte sich der Anteil bis 2015 auf knapp 40 Prozent.
Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge waren 2015 allein in den Kobaltminen rund 50.000 Kinder beschäftigt. Allerdings dürfte die Dunkelziffer in Anbetracht der lückenhaften Registrierungspflicht und ausbleibenden Kontrollen in dem Sektor weitaus höher liegen. Laut einer UNICEF-Studie aus dem Jahr 2015 waren fast ein Drittel der im informellen Bergbausektor beschäftigten Kongolesen minderjährig. Berichten von Nichtregierungsorganisationen (NGO) zufolge ist diese Herausforderung in Bergbauregionen wie Katanga, Kasai und Kivu besonders verbreitet. Diese sind reich an Kobalt, Uran, Gold, Diamanten, Kupfer und anderen Erzen.
Im Jahr 2011 legte die Regierung der ILO einen nationalen Aktionsplan vor - mit dem Ziel, die Kinderarbeit in den Minen zu beenden. Neben der Forderung nach mehr Bewusstsein für die unbestrittene Problematik der Kinderarbeit stellt der Plan die Rechtsdurchsetzung und auch Bildungsprogramme in den Vordergrund. Die ambitionierte Initiative blieb internationalen Beobachtern zufolge ebenso wirkungslos wie darauf folgende, teilweise regionale Programme. Auch zum Schutz von Kindern schließt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Einhaltung von strengen Sorgfaltspflichten durch in diesem Sektor tätige Unternehmen mit ein.
Die von Kindern verrichteten Tätigkeiten fallen zumeist als gefährliche Kinderarbeit unter die schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Im artisanalen Bergbau werden oft Kinder eingesetzt, da sie sich aufgrund ihrer Körpergröße leichter in engen Schächten bewegen können. Neben dem Arbeiten unter Tage gehören zu den von Kindern verrichteten Tätigkeiten das Tragen schwerer Lasten und das Verwenden von Sprengstoffen.
Kobalterz aus dem artinasalen Bergbau wird für den Export zur Veredelung oft gemischt mit Kobalt aus großen Minen. Aus artinasalem Bergbau werden nach Angaben der ILO von 2023 rund 20 Prozent der Produktion gewonnen. Zudem stammt fast die Hälfte der geförderten Diamanten aus dem Kleinbergbau. Die Rückverfolgbarkeit ist deshalb extrem herausfordernd.
Zudem kommt es zur Rekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten. Eingesetzt werden sie im Kampf, als Wachen und Spione in Konfliktregionen im Ostkongo. Dort kontrollieren in der Regel bewaffnete nicht staatliche Gruppen den Bergbau, sodass Kinderarbeit, Zwangsarbeit, bewaffnete Konflikte und Bergbau oft eng miteinander verflochten sind.
Arbeitsinspektionen, als elementares Instrument zur Aufdeckung von Verstößen gegen Kinderarbeit, werden allgemein vernachlässigt. Auch sind deren Ergebnisse vor dem Hintergrund vermuteter korruptiver Abläufe bisweilen kritisch zu betrachten. Dass sich ein Großteil der wirtschaftlichen Aktivitäten im informellen Sektor abspielt, erschwert die Situation zusätzlich.
Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen der DR Kongo zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Das Kompetenzzentrum Sourcing mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, dient der Integration von Unternehmen aus dem südlichen Afrika in die Wertschöpfungsketten deutscher und europäischer Firmen. Es bietet Marktinformationen, unterstützt bei der Suche nach Geschäftspartnern und organisiert zudem Veranstaltungen zur Förderung der Wettbewerbs- und Exportfähigkeit lokaler Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schulung und Beratung im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Hierfür wurden bereits Runde Tische für KMUs und umfangreiche Kurse zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement durchgeführt. Weitere Schulungen zum LkSG sind geplant, um Unternehmen zu unterstützen, die Anforderungen des deutschen Marktes zu erfüllen.
Einige internationale Initiativen und Projekte fördern Transparenz in Lieferketten und die Validierung von vor allem kobaltverarbeitenden Raffinerien. Zu den Initiativen gehören unter anderen die Responsible Cobalt Initiative (RCI), Global Battery Alliance, Fair Cobalt Alliance und Better Mining. Dabei werden auch Audits durchgeführt, sowohl bei Raffinerien in der DR Kongo als auch bei internationalen Raffinerien. Die Responsible Minerals Initiative stellt eine Liste der konformen Hütten und Raffinerien zur Verfügung.
Zudem gibt es erste Zertifizierungssysteme, wie das System CTC, das von der kongolesischen Regierung als gesetzliche Anforderung für den Kleinbergbau für Kupfer und Kobalt integriert wurde. Das CTC-System (Certified Trading Chains) wurde von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und der kongolesischen Regierung entwickelt.
Informationen zum CTC-System sind unter BGR - Certified Trading Chains abrufbar. Informationen zu Initiativen und Projekten bietet die Studie "Lieferketten und Abbaubedingungen im artisanalen Kupfer-Kobalt-Sektor der Demokratischen Republik Kongo" der BGR.
Mehrere internationale Organisationen unterstützen die Regierung im Kampf gegen Kinderarbeit. Neben der ILO und UNICEF sind dies unter anderem das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) oder der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA).
Die Regierung hat formell institutionelle Mechanismen zur Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften zur Bekämpfung von Kinderarbeit eingerichtet. Es bestehen jedoch Kompetenz- und Abstimmungsprobleme sowie bisweilen Interessenskonflikte zwischen den offiziellen Gremien, die eine angemessene und wirkungsvolle Umsetzung verhindern.
Das Ministerium für Beschäftigung, Arbeit und Soziales (Ministère de l'Emploi, Travail et Prévoyance Sociale) nimmt Fälle im Zusammenhang mit Kinderarbeit, einschließlich ihrer schlimmsten Formen, auf und leitet diese weiter. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte (Ministère de la Justice et des Droits Humains) hat die Aufgabe, die entsprechenden Strafgesetze umzusetzen. Außerdem hat es eine Aufsichtspflicht für das allgemeine Gerichtswesen. Auch unterstützt das Ministerium den Internationalen Strafgerichtshof bei der Durchführung von Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die mit Einsätzen von Kindern in bewaffneten Konflikten in Verbindung gebracht werden.
Das Innenministerium (Ministère de l´Intérieur) verweist Fälle von Kinderarbeit zur Strafverfolgung an das Justizministerium und koordiniert Unterstützungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen mit dem Ministerium für Soziales, Solidarität und humanitäre Hilfe. Ein Büro des Persönlichen Beauftragten des Präsidenten für sexuelle Gewalt und die Rekrutierung von Kindern unterstützt und koordiniert die Bemühungen von Regierungsvertretern und internationalen Gremien zur Bekämpfung sexueller Gewalt und des Einsatzes von Kindern in bewaffneten Konflikten.
Das Verteidigungsministerium (Ministère de la Défense et des Anciens combattants) ermittelt und verfolgt Militärbeamte, die im Verdacht stehen, Kindersoldaten rekrutiert und eingesetzt zu haben, vor Militärgerichten und leitet die Umsetzung des Aktionsplans zur Beendigung der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten. Dabei erfolgt eine Kooperation mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).
Allgemein soll das Thema Bildung vor Ort als Instrument gegen Kinderarbeit stärker in den Vordergrund rücken. Rund 3,5 Millionen Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen nicht die Grundschule - nur 67 Prozent der eingeschulten Kinder schließen die sechste Klasse ab. Das Institut National de Préparation Professionnelle (INPP) versucht, den Erwerb einer beruflichen Qualifikation zu fördern.
Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.