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Special | DR Kongo | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse DR Kongo unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 LkSG)

Kurzbeschreibung: Indikatoren für Zwangsarbeit sind das Einbehalten von Löhnen, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Beschäftigten, das Einbehalten von Ausweisdokumenten, die Schaffung unzumutbarer Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Arbeit unter gefährlichen Bedingungen, unzumutbare Unterkünfte, exzessives Maß an Überstunden sowie die Anwendung von Drohungen und/oder Gewalt. Beispiele für Zwangsarbeit sind insbesondere Menschenhandel und Schuldknechtschaft. Das Verbot von Sklaverei umfasst sämtliche Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, wie die extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigung.

Gesetzliche Grundlagen

Die DR Kongo ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29) und über die Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 105). Das ILO-Protokoll von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit wurde bisher nicht ratifiziert (Stand: Juni 2024). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: browse by country.

Nach Art. 16 der kongolesischen Verfassung ist Sklaverei und Zwangsarbeit verboten. Ende 2022 wurde zudem das Strafrecht dahingehend reformiert, dass es nun alle Formen von Menschenhandel inklusive Zwangsarbeit unter Strafe stellt. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO: browse by country.

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich am 5. März 2024 vorläufig auf eine Verordnung geeinigt, die in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Binnenmarkt verbieten will (EU-Zwangsarbeitsverordnung). Ware, die in Zwangsarbeit erzeugt worden ist, darf auf dem europäischen Markt danach nicht mehr in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder exportiert werden. Dies gilt sowohl für Produkte aus der EU als auch solche aus Drittstaaten. Die Einigung muss vom Europäischen Rat und dem EU-Parlament noch förmlich angenommen werden. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2024 geschehen; die Verordnung fände dann ab Herbst 2027 Anwendung. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.csr-in-deutschland.de

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Zwangsarbeit und Sklaverei bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Die DR Kongo ist nach dem Global Slavery Index 2023, der unter anderem die Verbreitung von Zwangsarbeit und Menschenhandel weltweit bewertet, in der Kategorie Vulnerability to Modern Slavery mit 94/100 Punkten bewertet. Je höher der Wert, desto höher fällt das Risiko in Bezug auf Anfälligkeit für Zwangsarbeit aus. Damit gehört die DR Kongo auf dem afrikanischen Kontinent und weltweit in dieser Kategorie mit Somalia (98/100), der Zentralafrikanischen Republik (98/100) und Südsudan (100/100) zu den am schlechtesten bewerteten Ländern. Hauptgrund für die Bewertung der DR Kongo sind mehrere anhaltende Konflikte als Ursache für Massenvertreibungen. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) belief sich im Jahr 2023 die Gesamtzahl der aufgrund von Konflikten und Gewalt vertriebenen kongolesischen Einwohner auf 6,9 Millionen. Die meisten stammen aus den Ostprovinzen North Kivu, South Kivu, Ituri und Tanganyik. Jeder fünfte Vertriebene der Provinz North Kivu hat beispielsweise nach einer Studie aus dem Jahr 2023, herausgegeben von der ILO, der IOM und der NGO Walk Free, Zwangsarbeit erfahren, wurde zwangsrekrutiert oder von bewaffneten Gruppen entführt.

In der DR Kongo sind nach dem Global Slavery Index von je 1.000 Personen 4,5 von Zwangsarbeit betroffen; 407.000 Menschen insgesamt. Dabei sind bei der statistischen Erhebung Kinder, die für bewaffnete Konflikte rekrutiert wurden, noch nicht berücksichtigt. 

Zwangsarbeit ist zwar in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden, aber die folgenden Sektoren weisen in der DR Kongo ein besonders hohes Risiko auf: Bergbau und Landwirtschaft. Nach Angaben von Walk Free ist der Kobalt- und Coltanbergbau von Formen schlimmster Ausbeutung, darunter Zwangsarbeit, betroffen. In artinasalen Kobaltbergwerken sind die Arbeiter beispielsweise mit extrem niedrigen Löhnen und fehlenden Verträgen konfrontiert. Kleine Lebensmittelrationen, Missbrauch und Diskriminierung wurden registriert. Zusätzlich zur gängigen Unterbezahlung wird Entlohnung von Unternehmen bisweilen als Druckmittel eingesetzt. Beispielsweise geschieht dies durch das Einbehalten von Lohnzahlungen um firmenpolitische Ziele zu erreichen. Schätzungsweise stehen 80 Prozent der Erwerbstätigen gar nicht in einem formellen Arbeitsverhältnis.

Auch Kinder werden branchenübergreifend Opfer von Zwangsarbeit; im Bergbau unter anderem beim Abbau von Coltan, Gold, Zinnerz, Tantalerz und Wolframerz. Die wirtschaftlichen Notlagen vieler Kongolesinnen und Kongolesen sowie die sehr limitierten staatlichen Kontrollmöglichkeiten befördern den Handel mit Menschen. 

Um mögliche Zwangsarbeitsrisiken in anderen Branchen der DR Kongo zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Das Kompetenzzentrum Sourcing mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, dient der Integration von Unternehmen aus dem südlichen Afrika in die Wertschöpfungsketten deutscher und europäischer Firmen. Es bietet Marktinformationen, unterstützt bei der Suche nach Geschäftspartnern und organisiert zudem Veranstaltungen zur Förderung der Wettbewerbs- und Exportfähigkeit lokaler Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schulung und Beratung im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Hierfür wurden bereits Runde Tische für KMUs und umfangreiche Kurse zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement durchgeführt. Weitere Schulungen zum LkSG sind geplant, um Unternehmen zu unterstützen, die Anforderungen des deutschen Marktes zu erfüllen.

Einige internationale Initiativen und Projekte fördern Transparenz in Lieferketten und die Validierung von vor allem kobaltverarbeitenden Raffinerien. Zu den Initiativen gehören unter anderen die Responsible Cobalt Initiative (RCI), Global Battery Alliance, Fair Cobalt Alliance und Better Mining. Dabei werden auch Audits durchgeführt, sowohl bei Raffinerien in der DR Kongo als auch bei internationalen Raffinerien.

Die Responsible Minerals Initiative mit 400 internationalen Mitgliedern bietet Unternehmen eine unabhängige, externe Prüfung von Schmelzanlagen und Raffinerien, die entsprechend der geltenden weltweiten Standards als „Responsibly Sourced" bestätigt werden können. Die Initiative stellt eine Liste der konformen Hütten und Raffinerien zur Verfügung. Die Europäische Partnerschaft für verantwortungsvolle Mineralien hat einen Sorgfaltspflichten Check für den Mineraliensektor entwickelt. 

Durch die Internationale RBC-Vereinbarung für den Metallsektor sollen Metallketten transparenter und nachhaltiger gestaltet werden. Dem Abkommen können Unternehmen beitreten.

Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) initiierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Branchendialog Automobilindustrie, eine Multi-Stakeholder-Initiative. Dieser beinhaltet auch den Arbeitsbereich Achtung der Menschenrechte in Rohstoffwertschöpfungsketten.

Die DR Kongo hat in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der modernen Sklaverei ergriffen. Darunter fällt beispielsweise ein nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel. Außerdem kam es zu der Einrichtung einer Hotline zur Meldung von entsprechenden Vergehen. Auch hat die Regierung ihren ersten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2020 bis 2024 auf den Weg gebracht, der sich insbesondere auf die Sensibilisierung und Schulung von Interessengruppen konzentriert.

Für die Identifizierung von Zwangsarbeit vor Ort steht die Eliminating and Preventing Forced Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten zur Eliminierung von Zwangsarbeit bietet sich das Global Business Network on Forced Labour an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit und Sklaverei können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren und Arbeitszeiten im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

 

 

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