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Rechtsmeldung Luxemburg Umsatzsteuer

Befristete Senkung der Umsatzsteuer in Luxemburg

Um Abhilfe in Sachen Inflation zu schaffen, senkt Luxemburg fast alle Mehrwertsteuersätze. Die Maßnahme ist auf das Jahr 2023 befristet.    

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 - und befristet bis 31. Dezember 2023 - gelten in Luxemburg folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Der Standard-Mehrwertsteuersatz sinkt von 17 Prozent auf 16 Prozent,
  • der mittlere Satz sinkt von 14 Prozent auf 13 Prozent und
  • der reduzierte Satz (insbesondere für Gas und Strom) sinkt von 8 Prozent auf 7 Prozent.

Der stark reduzierte Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent wird nicht weiter reduziert. Die Maßnahme dient der Abschwächung der gegenwärtigen Inflation. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Verpflichtung, die Reduzierung an Kunden weiterzugeben. Insbesondere wenn ein Bruttopreis vereinbart wurde, würde sich die Marge des Anbieters entsprechend erhöhen. Besondere Probleme können sich in bestimmten internationalen Konstellationen ergeben. Auch Verträge, die über die Jahreswechsel 2022/23 und 2023/24 laufen, können unter Umständen komplizierte Rechtsfragen aufwerfen.

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