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Branche kompakt | Mexiko | Ernährungswirtschaft

Rahmenbedingungen

Eine Etikettierungsvorschrift für verpackte Lebensmittel hat nur geringe Auswirkungen auf deren Konsum. Das neu verhandelte EU-Mexiko-Abkommen ist noch nicht in Kraft.

Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt

Am 1. Oktober 2020 trat die Etikettierungsvorschrift NOM-051 in Kraft. Sie sieht vor, dass Nahrungsmittel und Getränke, die bestimmte Grenzwerte für Zucker, Kalorien, Fett und/oder Natriumgehalt überschreiten, gekennzeichnet werden müssen. Außerdem dürfen solche Lebensmittel nicht mehr mit bildlichen Darstellungen von Personen auf den Packungen werben, darunter fallen beispielsweise Zeichentrickfiguren auf Cornflakespackungen. Branchenexperten zufolge haben sich die Kunden bereits an die Kennzeichnung gewöhnt und der Konsum der betroffenen Lebensmittel ist kaum gesunken. Die meisten Lebensmittel überschreiten mindestens einen der Grenzwerte.

Tipps für den Markteinstieg

  • Da Mexiko ein großer Markt ist, kann eine eigene Niederlassung Sinn machen anstatt eines lokalen Vertriebspartners.
  • Als Standort bietet sich neben Mexiko-Stadt auch das bei Maschinenbauern beliebte Querétaro im Landeszentrum an.
  • Viele mittelständische Unternehmen decken von Mexiko aus ganz Lateinamerika (ohne Brasilien) ab.
  • Aufgrund des starken Andrangs ausländischer Firmen nimmt der Fachkräftemangel zu - Unternehmen müssen sich teilweise selbst um die Ausbildung kümmern.

Neues Handelsabkommen noch nicht in Kraft

Im April 2022 schlossen Mexiko und die Europäische Union die Verhandlungen zu einem modernen Assoziierungsabkommen ab. Die internen Vorgänge zur Unterzeichnung und Ratifizierung sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Bis dahin gilt weiterhin das EU-Mexiko-Globalabkommen aus dem Jahr 2000, das bereits für viele Produkte zollfreien Zugang nach Mexiko ermöglicht. 

Die wichtigsten Änderungen sieht das neue Abkommen für den Agrarhandel vor. Hier haben sich beide Seiten zu erheblichen Zollsenkungen bereiterklärt. So soll Mexiko unter anderem seine hohen Zölle auf Hähnchenfleisch (momentan noch bis zu 75 Prozent), Schweinefleisch (bis zu 20 Prozent), Käse (bis zu 45 Prozent), Schokolade (bis zu 20 Prozent + 0,36 US$ pro Kilogramm) und Nudeln (bis zu 20 Prozent) abschaffen. Zudem hilft das Abkommen dabei, bestehende Handelshemmnisse insbesondere bei tierischen Erzeugnissen zu beseitigen. 

In der Vergangenheit scheiterten Exportbestrebungen von EU-Landwirten häufig an fehlenden Risikobetrachtungen und Gesundheitsprotokollen auf mexikanischer Seite. Mit dem neuen Abkommen sollen die Verfahren beschleunigt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt im Rahmen der Agrarverhandlungen sind die geografischen Herkunftsangaben. Hier haben sich die EU und Mexiko nach den bisherigen Ergebnissen darauf geeinigt, zahlreiche Angaben für Lebensmittel und Getränke aus der EU zu schützen.

Für die Risikobetrachtung und Gesundheitskontrolle von Lebensmitteln ist in Mexiko die Behörde SENASICA (Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad) zuständig. Für die Zulassung und Überwachung von Lebensmittelchemikalien und Zusatzstoffen ist die Stelle Cofepris (Comisión Federal para la Protección contra Riesgos Sanitarios) verantwortlich.

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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