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Rahmenbedingungen
Polen führt Anfang 2025 ein Pfandsystem ein. Über die Gestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung für die Entsorgung von unter anderem Verpackungsabfällen wird diskutiert.
06.08.2024
Von Beatrice Repetzki | Berlin
Spezielle Einfuhrbeschränkungen für Nahrungsmittel aus Deutschland gibt es nicht. Zusätzlich zu den Zertifikaten der EU finden polnische Qualitätsmerkmale und Gütesiegel Verwendung.
Gütesiegel für Ökoprodukte
Für Kontrollen ist die Inspektion zur Handelsqualität von Agrar- und Nahrungsmittelerzeugnissen (Inspekcja Jakości Handlowej Artykułów Rolno-Spożywczych; IJHARS) zuständig. Eine Kennzeichnung von Produkten mit dem Siegel "DobrostanPlus" soll eine artgerechtere Tierhaltung bescheinigen und einen höheren Preis begründen. Die IJHARS hat auch die Aufsicht über die ökologische Erzeugung. Die Anzahl der Biobauernhöfe wuchs 2022 gegenüber 2021 um 5 Prozent auf 22.882 und überstieg Ende 2023 schätzungsweise 24.000.
Die Biobauernhöfe belegten 2022 mit insgesamt 554.632 Hektar 3,5 Prozent der gesamten Agrarfläche. Experten halten es für realistisch, dass dieser Anteil bis 2030 auf 7 Prozent steigen wird. Die Europäische Kommission strebt bis 2030 einen durchschnittlichen Anteil von 25 Prozent in der EU an. Die IJHARS listet auf ihrer Internetseite 13 Institutionen auf, die vom Landwirtschaftsministerium ermächtigt wurden, eine ökologische Landwirtschaft und Ökoprodukte zu zertifizieren. Darunter befindet sich der TÜV Rheinland Polska.
Bessere Entsorgung von Verpackungsabfällen
Anfang 2025 führt das Landeskautionssystem, Krajowy System Kaucyjny Zwrotka, ein neues Pfandsystem in Polen ein. Es betrifft Glasflaschen für den Mehrfachgebrauch mit bis zu 1,5 Litern Inhalt, Plastikflaschen für den Einmalgebrauch mit bis zu 3 Litern samt Verschlüssen und Metalldosen mit bis zu 1 Liter. Diese Behältnisse erhalten eine entsprechende Kennzeichnung. Das Pfand pro Glasflasche beträgt 0,23 Euro, das für die übrigen Behältnisse 0,12 Euro.
Die EU-Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) hat Polen noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Diese verpflichten Produzenten gemäß dem Verursacherprinzip, eine zusätzliche Verantwortung für die Entsorgung gebrauchter Verpackungen und Materialien zu übernehmen. Das betrifft die Kosten für das Einsammeln, Trennen und Verarbeiten der Abfälle, wofür die Hersteller eine Gebühr entrichten müssen. Gestritten wird über eine gerechte Verteilung dieser Lasten unter Herstellern, Gemeinden, Konsumenten und Recycling-Unternehmen. Eine Einigung ist bislang nicht in Sicht.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.