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Branche kompakt | Griechenland | Ernährungswirtschaft

Rahmenbedingungen

Deutsche Produkte können ohne Beschränkungen nach Griechenland exportiert werden. Es gelten die gleichen Regelungen wie für griechische Produkte.  

Von Michaela Balis | Athen

EU-Regeln gelten in Griechenland

In Griechenland gelten die in der Europäischen Union üblichen lebensmittel- und verpackungsrechtlichen Bestimmungen und veterinärrechtlichen Regelungen. Deutsche Lebensmittel und Getränke können ohne weitere Registrierung oder Zertifizierung eingeführt werden.

An den Grenzübergängen sind die Behörden des griechischen Ministeriums für Agrarwirtschaft und Lebensmittel und der kommunalen Selbstverwaltung zuständig für die Kontrolle der Importe. Sie führen stichprobeartige Prüfungen durch.

Die griechische Behörde für die Lebensmittelkontrolle (EFET, Hellenic Food Authority) unter der Aufsicht des griechischen Ministeriums für Agrarwirtschaft und Lebensmittel setzt unter anderem die Qualitätsstandards für die Lebensmittel, die in Griechenland vertrieben werden dürfen und für die Produktionssysteme. Außerdem übernimmt und koordiniert der EFET die Kontrollen der Importe, der Exporte sowie der Produktionsverfahren.

Deutsche Unternehmen haben die Möglichkeit mit griechischen Gesellschaften zu fusionieren, sie aufzukaufen oder als strategischer Investor einzusteigen. Eine Zusammenarbeit mit renommierten griechischen Unternehmen oder Kapitalfonds dürfte diesen Weg erleichtern. 

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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