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Branche kompakt | Frankreich | Ernährungswirtschaft

Rahmenbedingungen

Im gemeinsamen Markt gelten in Frankreich grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie in Deutschland.

Von Frauke Schmitz-Bauerdick | Paris

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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