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Rechtsbericht | Mexiko | Mindestlohn

Mexiko erhöht Mindestlohn

Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 20 Prozent. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2024.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 12. Dezember 2023 wurde im Amtsblatt Mexikos die Resolution der Nationalen Mindestlohnkommission (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos - CONASAMI) veröffentlicht, mit der der Mindestlohn für das Jahr 2024 festgelegt wird. Die Resolution stützt sich auf das von CONASAMI veröffentlichte Bulletin 13/2023. Die Erhöhung des Mindestlohns wird ab dem 1. Januar 2024 im ganzen Land gelten.

Der allgemeine Mindestlohn (salario mínimo general) wird von 207,44 auf 248,93 mexikanische Pesos (mex$; ca. 13,29 Euro) pro Tag angehoben, während er in der Freihandelszone Nordgrenze (Zona Libre de la Frontera Norte - ZLFN) von 312,41 auf 374,89 mexikanische Pesos (mex$; ca. 20,02 Euro) pro Tag steigt. Alle Gemeinden, die die ZLFN bilden, sind in Artikel 1 der Resolution festgelegt.

Die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns errechnet sich aus dem im Jahr 2023 geltenden Mindestlohn plus der Summe eines Koeffizienten namens MIR (Monto Independiente de Recuperación - MIR), der seit dem 1. Januar 2017 gesetzlich vorgesehen ist. Dieser Koeffizient ist ein absoluter Wert in mexikanischen Pesos und zielt darauf ab, die Kaufkraft des Mindestlohns zu erhalten. Der MIR beträgt 41,26 mexikanische Pesos (mex$; ca. 2,20 Euro) in der ZLFN und 27,40 mexikanische Pesos (mex$; ca. 1,46 Euro) im Rest des Landes.

Hervorzuheben ist, dass es in Mexiko zwei Arten von Mindestlöhnen gibt: den allgemeinen und den professionellen. Wie der allgemeine wird auch der professionelle Mindestlohn (salario mínimo profesional) um 20 Prozent erhöht. Professionelle Mindestlöhne werden für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Weitere Einzelheiten zu diesen Wirtschaftszweigen finden Sie in der von CONASAMI bereitgestellten Tabelle.

Alle in Mexiko tätigen Unternehmen sind verpflichtet, die von der CONASAMI festgelegte Mindestlohnerhöhung umzusetzen.

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