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Rechtsmeldung Nigeria Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Höherer Mindestlohn in Nigeria

In Nigeria gilt seit kurzem ein höherer Mindestlohn. Doch nicht alle Beschäftigtengruppen profitieren von dem neuen Gesetz.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Am 29. Juli 2024 hat der nigerianische Präsident den Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns unterzeichnet. Damit erhöht sich der Mindestlohn von monatlich 30.000 Naira (ca. 17 Euro) auf 70.000 Naira (ca. 40 Euro). Außerdem soll die nächste Überprüfung des Mindestlohns nicht mehr in fünf, sondern schon in drei Jahren erfolgen.

Weiterhin ausgenommen von der Zahlung des Mindestlohns sind:

  • Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer, die auf Provisionsbasis bezahlt werden;
  • Kleine Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitenden;
  • Saisonal Beschäftigte, insbesondere in der Landwirtschaft;
  • Beschäftigte in der See- und Luftfahrt: Hier gelten spezielle Gesetze;
  • Hausangestellte. 

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