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Recht kompakt | Nigeria | Einreise- und Aufenthaltsrecht

Nigeria: Einreise und Aufenthaltsbestimmungen

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein Geschäfts- oder Arbeitsvisum.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das Visum ist vor Antritt der Reise persönlich bei der nigerianischen Botschaft in Berlin oder dem nigerianischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main zu beantragen. In bestimmten Fällen kann das Visum durch einen registrierten Reiseveranstalter beim Nigeria Visa Application Center oder online beantragt werden. Für die Beantragung sind unter anderem ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners oder andere relevante Dokumente sowie ein Nachweis über eine erfolgte Gelbfieberimpfung einzureichen.

Weitere Informationen zum Verfahren und zur Vereinbarung von Terminen stehen auf der Webseite der nigerianischen Botschaft in Berlin zur Verfügung.

Ein eingeschränkter Personenkreis kann Geschäftsvisa auch online über die Webseite des Nigeria Immigration Service beantragen. Nach der Online-Beantragung wird eine schriftliche Bestätigung durch die visaerteilende Stelle ausgestellt. Bei der Einreise nach Nigeria wird dann ein sogenanntes Visa on arrival ausgestellt.

Ein Geschäftsvisum berechtigt nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Für die Arbeitsaufnahme ist ein gesondertes Arbeitsvisum zu beantragen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Bundesrepublik Nigeria oder auf der Webseite des Nigeria Immigration Service. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes können neben Informationen zur Einreise auch Reise- und Sicherheitshinweise (auch Teilreisewarnungen) zu Nigeria abgerufen werden.

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