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Österreich: Mindestlöhne

Ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn existiert in Österreich nicht, aber in vielen Branchen regeln Tarifverträge zwingende (Mindest-)Vergütungen.

Von Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn

Tarifverträge werden in Österreich als Kollektivverträge bezeichnet. Sie werden in Österreich nicht nach Tätigkeiten oder Berufen, sondern nach Branchen abgeschlossen.

Bei den Kollektivverträgen handelt es sich um Verträge im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft, die zwischen den Interessenvertretern der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) und der Arbeitnehmerseite (Branchenverbände, Gewerkschaften) bestehen. Neben den Regelungen zum Entgelt enthalten die Kollektivverträge auch Regelungen zu Sonderzahlungen, Arbeitszeitfragen und Kündigungsfristen.

Die Kollektivverträge der einzelnen Branchen lassen sich auf dem Portal der Wirtschaftskammer Österreichs in einer Kollektivvertragsdatenbank abrufen. In seltenen Fällen werden Mindestlöhne auch durch Betriebsvereinbarungen für einzelne Betriebe festgesetzt.

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