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Recht kompakt | Polen | Mindestlöhne

Polen: Mindestlohn

In Polen gibt es einen einheitlichen Mindestlohn, der jährlich neu bestimmt wird.

Von Yevgeniya Rozhyna, Marcelina Nowak, Roland Fedorczyk | Bonn

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der neue Mindestlohn 4.666 Zloty und der Mindeststundensatz beträgt 30,20 Zloty. Der Mindestlohn in Polen wird nach dem Gesetz über Mindestlöhne (Ustawa z dnia 10 pazdziernika 2002 r. o minimalnym wynagrodzeniu za prace) bis zum 15. September eines jeden Jahres neu festgesetzt. Die Regierung ist gesetzlich verpflichtet, den Mindestlohn zweimal im Jahr anzuheben, wenn die durchschnittliche jährliche Inflation im Vorjahr um 5 Prozent steigt.

Von der jeweils festgesetzten Mindestlohnhöhe darf bei Arbeitsverträgen nur in einem gesetzlich festgeschriebenen Fall abgesehen werden. So kann nach dem Gesetz über Mindestlöhne im ersten Beschäftigungsjahr eines Arbeitnehmers das Gehalt auch lediglich 80 Prozent vom Mindestlohn betragen, wenn der Arbeitnehmer Berufsanfänger ist und bislang keine Beitragszahlungen an die polnische Sozialversicherungsanstalt (Zaklad Ubezpieczen Spolecznych - ZUS) zu verzeichnen sind.

Die Lohnnebenkosten setzen sich aus einem Beitrag für die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) in derzeitiger Höhe von 13,71 Prozent und einem Beitrag für den Arbeitsfonds und den Fonds der garantierten Zuwendungen (Fundusz Pracy i Fundusz gwarantowanych swiadczen) in Höhe von 2,45 Prozent sowie 0,10 Prozent des jeweiligen Bruttoentgelts zusammen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Polen.

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