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Polen: Sprachengesetz

Bei einer Geschäftigkeit in Polen ist ein Sprachengesetz zu beachten.

Von Yevgeniya Rozhyna, Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov | Bonn

Unternehmen sollten das Sprachengesetz beachten, wenn sie in Polen geschäftlich tätig werden. Das Gesetz dient nicht nur dem Schutz der nationalen Identität, sondern auch dem Verbraucherschutz und sichert allen Bürgern unabhängig von ihren Sprachkenntnissen den gleichen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen.

Die Vorschriften zur Anwendung der polnischen Sprache im (Wirtschafts-)Rechtsverkehr finden sich im Gesetz über die polnische Sprache vom 7. Oktober 1999 (Ustawa z dnia 7 pazdziernika 1999 r. o jezyku polskim).

Im Dienstleistungssektor sind dabei folgende Regelungen von besonderer Bedeutung:

  • Verbraucherverträge sowie Arbeitsverträge sind in polnischer Sprache auszufertigen, sofern der Verbraucher oder Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Polen wohnhaft ist oder die Dienst-/Arbeitsleistung in Polen ausgeführt werden soll;
  • die Pflicht zur Benutzung der polnischen Sprache bezieht sich in Bezug auf Verbraucher insbesondere auf Angebote, Gewährleistungsrechte und verbraucherrelevante Informationen;
  • Rechnungen und Quittungen für Verbraucher sind grundsätzlich in polnischer Sprache auszustellen;
  • Bereitstellung von relevanten Informationen in polnischer Sprache auf Webseiten, mobilen Anwendungen und E-Commerce-Plattformen wie Angaben über Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen. 

In der Regel muss ein Unternehmen, das Waren auf dem Gebiet Polens in Verkehr bring, auf der Verpackung, dem Etikett, in der Gebrauchsanweisung oder auf andere übliche Weise schriftliche Informationen in polnischer Sprache anbringen. Das gilt auch für Unternehmen, die die Ware zum ersten Mal in Polen in Verkehr bringen.

Weitere Informationen zum polnischen Sprachgesetz im Zusammenhang mit Zoll- und Handelsvorschriften stellt die Regierungsplattform biznes.gov.pl in polnischer Sprache zur Verfügung.

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