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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russland Gegensanktionen: Kapitalverkehrskontrollen

Die massiven Sanktionen des Westens treffen Russlands Wirtschaft hart. Die Regierung versucht die Finanzstabilität mit Beschränkungen für Devisengeschäfte zu wahren.

Von Edda Wolf | Bonn

In Reaktion auf die massiven Sanktionen von EU und USA gegen Russland kam es zu erheblichen Turbulenzen an den Finanz- und Devisenmärkten. Der russische Präsident und die Zentralbank ergreifen Gegenmaßnahmen, um den Abfluss von Devisen aus Russland zu begrenzen und die Finanzstabilität zu gewährleisten. Dazu gehören Beschränkungen für Devisen-, Wertpapier-, Immobilien- und Rückversicherungsgeschäfte mit Ausländern. Die Gegensanktionen betreffen vor allem Personen und Unternehmen aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben.

  • Zusätzliche Kapitalverkehrskontrollen vom 18. März 2022

    Präsident Putin hat mit dem Erlass Nr. 126 vom 18. März 2022 weitere Maßnahmen zur Devisenregulierung verfügt. Diese treffen Unternehmen aus sogenannten "unfreundlichen" Staaten.

    Der russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am 18. März 2022 den Erlass Nr. 126 "Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation im Bereich der Devisenregulierung".

    Der Erlass legt vorübergehend ein neues Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern fest. Insbesondere führt das Dokument ein vorübergehendes Verbot bestimmter Transaktionen ohne Genehmigung der Zentralbank (Genehmigungspflicht) ein.

    Außerdem erteilt der Erlass der russischen Zentralbank die Befugnis, die Höhe des Geldbetrags für Überweisungen an ausländische Unternehmen und Einzelpersonen zu beschränken.

    Ferner kann die Zentralbank einer gebietsansässigen Person, die in der Außenwirtschaft tätig ist, die Erlaubnis erteilen, die Anforderungen zum Devisenzwangsumtausch des Präsidialerlasses Nr. 79 vom 28. Februar 2022 (Absatz 2) innerhalb einer anderen als der vorgesehenen Frist zu erfüllen oder den obligatorischen Umtausch gar nicht durchzuführen.

    Die Bestimmungen im Einzelnen:

    Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in den Präsidialerlassen

    • Nr. 79 vom 28. Februar 2022 "Über die Anwendung wirtschaftlicher Sondermaßnahmen als Reaktion auf unfreundliche Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika sowie ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die sich ihnen angeschlossen haben",
    • Nr. 81 vom 1. März 2022 "Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität in der Russischen Föderation",
    • Nr. 95 vom 5. März 2022 "Über vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern"

    vorgesehen sind, wurde folgendes beschlossen:

    1. In der Höhe des Geldbetrags beschränkte Geschäfte: Die russische Zentralbank erhält die Befugnis, die Höhe des Geldbetrags für Überweisungen an ausländische Unternehmen und Einzelpersonen festzulegen.

    Dies gilt für folgende Transaktionen:

    a) Vorschüsse oder Vorauszahlungen von Gebietsansässigen zugunsten ausländischer juristischer Personen und gebietsfremder natürlicher Personen im Rahmen von Verträgen, deren Typenverzeichnis vom Direktorium der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegt wird;

    b) Überweisung von Geldern von Konten, die bei russischen Kreditinstituten eröffnet wurden:

    • Konten gebietsfremder juristischer Personen, die in ausländischen Staaten registriert sind, die "unfreundliche" Handlungen gegen die Russische Föderation, russische juristische und natürliche Personen begehen (nachstehend "ausländische Personen aus Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen" genannt), auf Konten gebietsfremder ausländischer juristischer Personen, die keine ausländischen Personen aus Ländern sind, die "unfreundliche" Handlungen begehen;
    • Konten ausländischer juristischer Personen - Nichtansässiger, die keine ausländischen Personen von Staaten sind, die "unfreundliche" Handlungen begehen, auf Konten, die in ausländischen Staaten eröffnet wurden, die "unfreundliche" Handlungen in Bezug auf die Russische Föderation, russische juristische und natürliche Personen begehen (im Folgenden „ausländische Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen“);

    c) die Überweisung (ohne Eröffnung eines Kontos) von Geldern, einschließlich elektronischer Gelder:

    • durch ausländische Personen von Staaten, die "unfreundliche" Handlungen begehen, zugunsten ausländischer juristischer Personen (Gebietsfremder), die keine ausländischen Personen von Staaten, die "unfreundliche" Handlungen begehen, sind;
    • von ausländischen juristischen Personen, die nicht in Staaten ansässig sind, die "unfreundliche" Handlungen begehen, zugunsten von Banken und anderen Finanzmarktorganisationen, die in ausländischen Staaten ansässig sind, die "unfreundliche" Handlungen begehen;

    d) Kauf von Fremdwährungen auf dem inländischen Devisenmarkt der Russischen Föderation durch gebietsfremde juristische Personen.

    2. Genehmigungspflichtige Geschäfte: Präsident Putin führt ein vorübergehendes Verbot bestimmter Transaktionen ohne Genehmigung der Zentralbank ein.

    Der Präsident hat verfügt, dass bis zum 31. Dezember 2022 für die folgenden Transaktionen eine Genehmigung der Zentralbank der Russischen Föderation eingeholt werden muss:

    a) Zahlung eines Anteils, einer Einlage oder eines Anteils am Vermögen (Grund- oder Stammkapital, Aktienfonds einer Genossenschaft) einer gebietsfremden juristischen Person durch einen Gebietsansässigen;

    b) Einlagen eines Gebietsansässigen an einen Gebietsfremden im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags mit Investitionen in Form von Kapitalanlagen (Joint-Venture-Vertrag).

    Mit Beschluss des Vorstands der russischen Zentralbank vom 25.03.2022 wurde das Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für solche Operationen genehmigt.

    Lockerung: Ab dem 1. April 2022 können russische Gebietsansässige im Rahmen eines einfachen Partnerschaftsvertrags ohne vorherige Genehmigung der russischen Zentralbank Zinsen, Beiträge und Anteile an Eigentum von Gebietsfremden zahlen und Beiträge an Ausländer leisten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. (Beschluss der Zentralbank von Russland Nr. PRG-12-4/1113 vom 27.05.2022)

    3. Ausnahmebestimmung: Absatz 1 Buchstabe a dieses Erlasses gilt nicht für die Durchführung der betreffenden Geschäfte durch russische Privatpersonen, russische Kreditinstitute und die staatliche Entwicklungsgesellschaft VEB.RF.

    4. Neue Befugnisse für die Zentralbank zum Devisenzwangsumtausch:

    Der Zentralbank der Russischen Föderation werden die folgenden Befugnisse übertragen:

    a) Die Zentralbank kann einem gebietsansässigen Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit die Erlaubnis erteilen, um die Anforderungen des Absatzes 2 des Erlasses Nr. 79 des Präsidenten der Russischen Föderation vom 28. Februar 2022 innerhalb einer anderen als der in diesem Absatz vorgesehenen Frist zu erfüllen;

    b) die Zentralbank kann einer gebietsansässigen Person, die an der Außenwirtschaftstätigkeit teilnimmt, eine Erlaubnis erteilen, die sie dazu berechtigt, den obligatorischen Verkauf von Fremdwährungen gemäß Absatz 2 des Präsidialerlasses Nr. 79 vom 28. Februar 2022 nicht durchzuführen, und zwar in der Höhe des Fremdwährungsbetrages, der von der betreffenden gebietsansässigen Person zur Befriedigung der Forderungen russischer Kreditinstitute aus Darlehensverträgen (einschließlich Darlehensrückzahlung, Zahlung von Zinsen und/oder Vertragsstrafen) in ausländischer Währung zu überweisen ist und der zum Zeitpunkt der Gutschrift der Fremdwährung auf dem Konto der betreffenden gebietsansässigen Person festgelegt wird;

    c) die erforderlichen Genehmigungen für die in Absatz 2 dieses Erlasses vorgesehenen Maßnahmen zu erteilen;

    d) offizielle Erklärungen zur Anwendung dieses Beschlusses abzugeben.

    5. Erlaubnis zur Bezahlung in Rubel: Die Zentralbank kann festlegen, dass bis zum 1. September 2022 auf Fremdwährung lautende Verpflichtungen im Rahmen von Vereinbarungen über Bankkonten (Einlagen), die zwischen Kreditinstituten, gegen die von ausländischen Staaten restriktive Maßnahmen verhängt wurden, und den Kunden der oben genannten Einrichtungen, die gebietsansässige juristische Personen sind, geschlossen wurden (sofern die Verpflichtungen vor dem Datum der Verhängung solcher Maßnahmen entstanden sind), als ordnungsgemäß erfüllt gelten, wenn diese Verpflichtungen in Rubel in einem Betrag erfüllt werden, der dem Wert der Verpflichtungen in einer Fremdwährung entspricht (unabhängig von der Währung, in der dieser Wert ausgedrückt ist) und der zu dem am Tag der Erfüllung der Verpflichtungen geltenden offiziellen Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation berechnet wird.

    6. Ausnahmebestimmungen: Für die Anwendung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 79 vom 28. Februar 2022 soll die Zentralbank feststellen:

    a) Die in Absatz 3 dieses Erlasses festgelegten Verbote gelten nicht für Überweisungen von Geldmitteln in ausländischer Währung, die auf Konten (Einlagen) gutgeschrieben werden sollen, die von diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation, ständigen Missionen der Russischen Föderation bei internationalen (zwischenstaatlichen) Organisationen, anderen offiziellen Vertretungen der Russischen Föderation und Vertretungen föderaler Exekutivorgane in den folgenden Ländern außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation eröffnet wurden.

    b) Die Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieses Erlasses gelten nicht für Organisationen (Unternehmen), die Projekte zur Förderung von Flüssigerdgas (LNG) in der arktischen Zone der Russischen Föderation unmittelbar durchführen, was die Devisen betrifft, die den Konten dieser Organisationen im Zusammenhang mit der Durchführung solcher Projekte gutgeschrieben werden.

    7. Ausnahmebestimmung: Zur Anwendung des Präsidialerlasses Nr. 81 vom 1. März 2022 "Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität in der Russischen Föderation" wird festgelegt, dass die in Absatz 1 dieses Erlasses festgelegten Beschränkungen für die Gewährung von Darlehen und Krediten (in Rubel) an Gebietsansässige nicht gelten, wenn sie von ausländischen Personen kontrolliert werden, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, die unfreundliche Handlungen begehen (ebenso wenn diese ausländischen Personen die Staatsangehörigkeit dieser Staaten haben, der Ort ihrer Gründung, der Ort ihrer überwiegenden Geschäftstätigkeit oder der Ort des überwiegenden Gewinns aus ihrer Tätigkeit in diesen Staaten liegt).

    8. Für die Anwendung dieses Erlasses gelten die Bestimmungen von Absatz 12 des Präsidialerlasses Nr. 95 vom 5. März 2022 "Über die vorübergehende Anordnung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern".

    9. Der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation werden die folgenden Befugnisse übertragen:

    a) die Erteilung von Genehmigungen für gebietsansässige Teilnehmer an Außenwirtschaftstätigkeiten zur Erfüllung der Anforderungen von Absatz 2 des Präsidialerlasses Nr. 79 vom 28. Februar 2022 in einer anderen als der in dem betreffenden Absatz genannten Höhe;

    b) eine Genehmigung zur Durchführung einer Transaktion zu erteilen, die nicht zu den in Satz 1 dieses Erlasses genannten Geschäften gehört und deren Betrag den vom Direktorium der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegten Betrag übersteigt.

    10. Die Regierung der Russischen Föderation genehmigt innerhalb von zehn Tagen das Verfahren für die Erteilung der in Absatz 9 dieses Erlasses vorgesehenen Genehmigungen durch die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation.

    11. Die Zentralbank der Russischen Föderation erlässt innerhalb von 10 Tagen die für die Ausübung der in Ziffer 4 dieses Erlasses vorgesehenen Befugnisse erforderlichen Rechtsakte.

    12. Das Direktorium der Zentralbank der Russischen Föderation hat innerhalb von 10 Tagen Folgendes zu beschließen:

     a) Entscheidungen, die für die Ausübung der in Absatz 1 dieses Erlasses vorgesehenen Befugnisse erforderlich sind;

     b) Entscheidungen zur Festlegung des Verfahrens für die Erteilung von Genehmigungen gemäß den Buchstaben "a" bis "c" des Paragraphen 4 dieses Erlasses.

    13. Die in diesem Erlass festgelegten Beschlüsse des Direktoriums der Zentralbank der Russischen Föderation werden gemäß Artikel 7 des Föderalen Gesetzes Nr. 86-FZ vom 10. Juli 2002 "Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)" amtlich veröffentlicht.

    14. Dieser Erlass tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung (18. März 2022 um 15:40 Uhr) in Kraft.

    15. Die Bestimmungen des Absatzes 1 dieses Erlasses gelten, soweit sie sich auf die Durchführung der in den Buchstaben "a" bis "d" dieses Absatzes genannten Geschäfte beziehen, ab dem Zeitpunkt der amtlichen Veröffentlichung des Beschlusses des Direktoriums der Zentralbank der Russischen Föderation, der in Bezug auf das betreffende Geschäft gefasst wurde.

     

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Sanktionierte Banken dürfen Devisengeschäfte einstellen

    Russlands Präsident hat befristete Sonderverfahren für die Erfüllung von Verpflichtungen aus Fremdwährungseinlagen und Eurobonds eingeführt.

    Russische Banken, deren Fremdwährungsguthaben aufgrund von Sanktionen im Ausland eingefroren wurden, können Transaktionen mit Unternehmen und Einzelunternehmern in diesen Währungen aussetzen. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete den neuen Erlass Nr. 529, der am 8. August 2022 in Kraft trat. Das Verfahren ist vorübergehend und soll so lange gültig bleiben, bis die Sanktionen gegen Russland aufgehoben werden.

    Der Erlass sieht ein vorläufiges Sonderverfahren zur Erfüllung von:

    • Verpflichtungen aus Verträgen über Bankkonten/-einlagen in ausländischer Währung (Fremdwährung) und
    • Verpflichtungen aus Anleihen, die von ausländischen Verwahrstellen ausgegeben wurden (Eurobonds), vor.

    Sanktionierte Banken können Devisengeschäfte aussetzen

    Russische Banken, deren Fremdwährungsguthaben im Ausland eingefroren sind, können dem Erlass zufolge vorübergehend auf Geschäfte in der/n betroffenen Währung/en verzichten und bestimmte Transaktionen aussetzen. Sie brauchen Devisenverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Konten und Depots vorübergehend nicht zu erfüllen. Dies schließt das Einfrieren von Guthaben und das Aussetzen von Abhebungen und Überweisungen ein. Betroffen sind nur Gelder, die nach dem Inkrafttreten des Erlasses am 8. August 2022 bei den Banken eingegangen sind.

    Wenn Auslandskonten russischer Banken gesperrt sind, dürfen sie:

    • die Transaktionen auf Konten und Einlagen von Unternehmen (inklusive Kreditinstitute) und Einzelunternehmern in der Währung, zu der die Banken keinen Zugang mehr haben, bis zur Aufhebung der Sanktionen aussetzen;
    • im Einvernehmen mit dem Kunden die Forderungsrechte aus dem mit einem ausländischen Kreditinstitut abgeschlossenen Konto-/Depotvertrag auf ihn übertragen.

    Werden Verbindlichkeiten in einer bestimmten Fremdwährung vorübergehend nicht erfüllt, so werden die eingezahlten Gelder ab dem 8. August 2022 nicht verzinst. Der Geschäftsbank werden keine Strafen und Zinsen für die Verwendung der Gelder in Rechnung gestellt.

    Gleichzeitig darf der Betrag der ausgesetzten Devisenverbindlichkeiten gegenüber Kunden den Wert der eingefrorenen Vermögenswerte der Bank (also der Forderung der russischen Bank gegenüber einer ausländischen Bank für die eingefrorene Währung) nicht übersteigen. Diese Parameter werden anhand der Berichte festgelegt, die der russischen Zentralbank am Tag der Einführung der Beschränkungen vorgelegt werden.

    Wenn die Einlagen von Unternehmen in einer bestimmten Fremdwährung mehr Gelder enthalten, als der russischen Bank im Ausland eingefroren wurden, werden die Verpflichtungen auf Bankkonten im Verhältnis zu den Anteilen ausgesetzt. Die Verpflichtungen auf Einlagen (Depots) werden hingegen nicht ausgesetzt. Sind die Einlagen jedoch geringer als die eingefrorenen Guthaben, werden die Verbindlichkeiten auf den Konten vollständig und die Verbindlichkeiten auf den Einlagen (Depots) im Verhältnis zu den Bruchteilen ausgesetzt.

    Zentralbank reguliert Bankgebühren auf Devisenüberweisungen

    Der Präsidialerlass gibt der russischen Zentralbank das Recht, einen Höchstwert für die Provisionen der sanktionierten Banken auf Überweisungen in Devisen festzusetzen. "Dem Vorstand der Zentralbank der Russischen Föderation wird das Recht eingeräumt, die Höchstwerte der Gebühren festzulegen, die russische Kreditinstitute von ihren Kunden für Geldüberweisungen in Fremdwährung erheben, wenn restriktive Maßnahmen gegen diese Kreditinstitute verhängt werden", heißt es im Dokument.

    Zahlungen in Rubel auf Eurobonds erlaubt

    Ferner sieht der Präsidialerlass vor, dass der russische Staat und russische Kommunen (Moskau, Sankt Petersburg) im Falle von Sanktionen ihre Zahlungsverpflichtungen aus Eurobonds in Rubel erfüllen können. Demnach sind russische Schuldner berechtigt, auf der Grundlage einer entsprechenden Genehmigung ein Rubel-Konto vom Typ D bei einer russischen Bank auf den Namen eines gebietsfremden oder gebietsansässigen Eurobond-Inhabers, dessen Rechte von einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden, zu eröffnen, um ihre Zahlungsverpflichtungen aus Eurobonds zu bedienen. Die Zahlungen in Rubel werden mit Zustimmung des Eurobond-Inhabers auf dieses Konto überwiesen.

    Zahlungen auf Eurobonds an gebietsansässige Inhaber und an ausländische Personen aus "freundlichen Ländern", deren Rechte von einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden, können in Rubel auf deren Konten bei russischen Banken gutgeschrieben werden.

    Ein gebietsansässiger Anleihegläubiger, der aufgrund von Sanktionen keine Zahlungen von einer ausländischen Verwahrstelle erhalten kann, ist berechtigt, seinen Anspruch auf die Schuld an seine ausländischen Gläubiger abzutreten.

    Details zu den Rubel-Konten vom Typ D regelte die russische Zentralbank in ihrem Beschluss "Über die Einrichtung eines Regimes für das Rubel-Konto vom Typ D" vom 11. August 2022.

    Mehr hierzu im GTAI-Bericht "Russland bedient Staatsanleihen nur noch in Rubel".

    Zentralbank will Entdollarisierung des Bankensystems beschleunigen

    Am 4. August 2022 kündigte die russische Zentralbank Pläne an, die Entdollarisierung des russischen Finanzsystems zu beschleunigen und zusätzliche Maßnahmen einzuführen, um die Geschäfte der Banken in Dollar und Euro zu reduzieren. Gleichzeitig erklärte die Währungshüterin, dass der Aufkauf von gesperrten Vermögenswerten nicht in Erwägung gezogen werde, da dies mit einer massiven Geldemission verbunden wäre.

    Am 8. August 2022 schlug die Zentralbank vor, die Aufschläge für Fremdwährungskredite in Abhängigkeit von der "Freundlichkeit" des Ausgabelandes der Währung zu ändern. Auch dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Nutzung von US-Dollar und Euro im Bankensystem zu verringern.

    Infolge der Sanktionen der G7-Staaten wurden Devisenreserven der russischen Zentralbank im Wert von über 300 Milliarden US-Dollar (in Dollar, Euro, Pfund) im Ausland eingefroren. Hinzu kommen eingefrorene Auslandsguthaben sanktionierter russischer Geschäftsbanken.

    Internetlink zum Erlass

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 529 vom 08.08.2022 "Über das vorläufige Verfahren der Vollstreckung von Verpflichtungen aus auf Fremdwährung nominierte Bankkonten (Einlagen) und Verpflichtungen aus von ausländischen Organisationen ausgegebenen Anleihen"


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Zentralbank will Euro und Dollar aus Russland verdrängen

    Russlands Zentralbank plant weitere Maßnahmen, um die Verwendung von Dollar und Euro durch Banken und Unternehmen zu verringern. Das betrifft den Außenhandel, Kredite und Anleihen.

    Die russische Zentralbank beabsichtigt, die Entdollarisierung des russischen Finanzmarktes zu beschleunigen. Sie will zusätzliche Maßnahmen einführen, um das Volumen der Geschäfte von Banken in US-Dollar und Euro zu reduzieren. Nicht-Finanzinstituten wie Unternehmen wird empfohlen, Dollar und Euro in Yuan und andere Währungen befreundeter Länder umzutauschen.

    Ihre Pläne hat die Zentralbank in einem Bericht über die Entwicklung des Finanzmarktes nach den Sanktionen veröffentlicht (pdf-Datei, russisch, 4.08.2022). Als eine der Hauptprioritäten nennt die Regulierungsbehörde die Wiederherstellung der Stabilität der Finanzinstitute und ihre Beteiligung am Strukturwandel der russischen Wirtschaft. Die Zentralbank weist darauf hin, dass die sanktionsbedingte Sperrung russischer Vermögenswerte Risiken für Bürger und Unternehmen bei der Verwendung von US-Dollar und Euro mit sich bringt. Deshalb sollen beide Währungen so weit wie möglich durch andere ersetzt werden.

    Die Zentralbank erwägt verschiedene Ansätze für den Umgang mit eingefrorenen Vermögenswerten russischer Staatsbürger und Verbindlichkeiten gegenüber Personen aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben (sogenannte „unfreundliche Staaten“). Die Währungshüterin sieht jedoch den Rückkauf von gesperrten Vermögenswerten nicht als Lösung an, da dies mit umfangreichen Geldemissionen verbunden wäre.

    Staffelung der Risikoaufschläge für Fremdwährungskredite und -anleihen je nach Währung

    Gleichzeitig hat die Regulierungsbehörde vor, Risikoaufschläge auf Fremdwährungskredite zu differenzieren. Die Staffelung der Aufschläge soll danach erfolgen, ob der Währungsaussteller aus einem befreundeten Staat stammt, oder einem Land, das Sanktionen gegen Russland verhängt hat. Das zweite Kriterium ist, ob der Kreditnehmer über ausreichende Einnahmen in der Währung verfügt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

    "Es ist geplant, die Risikoprämien für Fremdwährungskredite an juristische Personen und für Schuldverschreibungen in Fremdwährungen je nach Emittent der Währung (befreundete oder nicht-befreundete Staaten) zu differenzieren. Darüber hinaus werden die Prämien für solche Kredite und Darlehen danach gestaffelt, ob der Kreditnehmer über ausreichende Einnahmen in Fremdwährung verfügt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen (Exporteur oder Nicht-Exporteur)", so die Zentralbank in ihrer Information vom 8. August 2022.

    Gleichzeitig plant die Währungshüterin, die oben genannten Anforderungen aufzuheben, wenn die Kredite oder Anleihen direkt oder indirekt durch eine staatliche Garantie abgesichert sind oder der Finanzierung von Projekten dienen, die in Übereinstimmung mit den internationalen Verträgen Russlands durchgeführt werden. Prioritäre Investitionsprojekte und -programme sollten in erster Linie aus dem Staatshaushalt finanziert werden, heißt es im Bericht.

    Um das Währungsrisiko zu verringern, sollte der schrittweise Ausstieg der Banken aus der Verwendung von US-Dollar und Euro gleichmäßig auf beiden Seiten ihrer Bilanzen erfolgen. Die russische Zentralbank will die Entwicklung rechtlicher und operativer Mechanismen fördern, um eine gleichmäßigere Verteilung des Kreditrisikos innerhalb des Bankensektors zu erleichtern.

    Regulierungsmaßnahmen, die die Verwendung von Währungen sogenannter „unfreundlicher Staaten“ vermeiden, können auch auf Nicht-Finanzinstitute angewandt werden, schreibt die Zentralbank. Die Risikoaufschläge für Fremdwährungskredite und -anleihen werden nicht nur die Banken treffen, sondern auch die Kreditnehmer (etwa Unternehmen). Diese werden mit einem Anstieg der Kosten für Fremdwährungskredite konfrontiert. Der größere Effekt liegt also möglicherweise nicht auf der Angebotsseite solcher Kredite, sondern auf der Nachfrageseite.

    Höhere Mindestreserveanforderungen für Devisenverbindlichkeiten der Banken

    Die Zentralbank wird auch prüfen, ob es angemessen ist, höhere Anforderungen an eine Mindestreserve für Verbindlichkeiten der Banken in sogenannten „toxischen“ Währungen einzuführen. Damit gemeint sind Währungen von Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, vor allem US-Dollar und Euro.

    Laut der von der russischen Regierung beschlossenen Liste gelten alle G7-Länder, alle EU-Länder und die Ukraine als sogenannte „unfreundliche Staaten“, weil sie Sanktionen gegen die russische Regierung, russische Unternehmen und russische Bürger verhängt haben. Die Liste umfasst aktuell 49 Länder. Wenn weitere Staaten Sanktionen gegen Russland verhängen sollten, wird diese Liste ergänzt.

    Russland will mit Außenhandelspartnern in Landeswährungen abrechnen

    Die Zentralbank betont, dass die Voraussetzungen für den Übergang zur Verwendung nationaler Währungen, einschließlich des russischen Rubels, im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr geschaffen werden müssen. "In Anbetracht der Tatsache, dass die Möglichkeiten zur Verwendung von Landeswährungen bei Abrechnungen von der Verfügbarkeit liquider Devisen- und Geldmärkte abhängen, ist die russische Zentralbank bereit, Mechanismen für ihre Teilnahme an den Anfangsphasen bei der Einführung von Segmenten des Handels mit Landeswährungen auf dem Devisenmarkt zur Unterstützung der Liquidität in Betracht zu ziehen", heißt es etwas umständlich im Finanzmarkt-Bericht.

    Im Mai 2022 bezeichnete Finanzminister Anton Siluanow den US-Dollar und den Euro als „toxische“ Währungen für Russland, da sie seit der Verhängung der Sanktionen im Inland nur noch eingeschränkt verwendet werden können. Im Juli schlug er vor, Währungen befreundeter Länder für Interventionen zu kaufen. Aufgrund des Rückgangs der US-Dollar- und Euro-Transaktionen nimmt der Handel mit dem Yuan zu. Am 22. Juli 2022 überstieg das tägliche Handelsvolumen der chinesischen Währung zum ersten Mal in der Geschichte das des Euro.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russische Zentralbank ändert Regeln im Devisenhandel für Banken

    Die russische Zentralbank lockert die Regeln für den Kauf und Verkauf von Devisen über Makler und Banken. Gleichzeitig erhöht sie die Kontrolle über die Wechselkurse, die Banken beim An- und Verkauf von Devisen für Importeure anwenden.

    Die Bank von Russland gab mit Schreiben vom 8. April 2022 eine Lockerung der Regeln für den Kauf und Verkauf von Devisen durch Makler und Banken bekannt:

    • Seit 11. April 2022 ist die Kommission auf den Kauf von Devisen über Broker, die zuvor auf 12 Prozent festgelegt worden war, von der Zentralbank gestrichen.
    • Außerdem hebt die Zentralbank ab 11. April 2022 die Verpflichtung der Banken auf, die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufskurs von Fremdwährungen zu begrenzen - mit Ausnahme von juristischen Personen, die als Importeure tätig sind. Die Zentralbank empfiehlt den Banken, für Importeure, die Devisen zur Bezahlung von Importverträgen kaufen, eine Kursdifferenz von höchstens 2 Rubel zum Wechselkurs festzulegen.

    Für Importeure maximal 2 Rubel Abweichung vom offiziellen Kurs

    Am 30. März 2022 hatte die russische Zentralbank allen Kreditinstituten im Land empfohlen, ihre Regelungen beim An- und Verkauf von Devisen für Firmenkunden anzupassen. Für Unternehmen - Importeure, die Devisen für die Abrechnung von Importverträgen kaufen, soll die Kursdifferenz der Geschäftsbank zum offiziellen Umrechnungskurs nicht mehr als 2 Rubel betragen.

    Eine ähnliche Regelung schlug die Zentralbank bei Fremdwährungskrediten oder Eurobonds vor, wenn Unternehmenskunden Devisen für Zins- und Tilgungszahlungen kaufen müssen.

    Ebenso darf der Ankaufpreis für Fremdwährungen den offiziellen Wechselkurs nicht um 2 Rubel übersteigen, wenn Unternehmen (juristische Personen) Devisen kaufen, um Transaktionen mit Genehmigung der speziellen Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen durchzuführen.

    Dies berichtete das russische Wirtschaftsportal RBC unter Berufung auf ein Schreiben, das die Zentralbank an die Finanzinstitute verschickt hatte.

    Höhere Spreads für sonstige Firmenkunden

    Für alle anderen Unternehmen soll der Spread, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, für Transaktionen in US-Dollar, Euro und Pfund Sterling vergrößert werden. Den Banken wurde empfohlen, Abweichungen von mindestens 10 Rubel vom Wechselkurs festzulegen.

    Von den neuen Regelungen profitieren vor allem Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind oder Auslandsschulden bedienen müssen. Zudem würden die Maßnahmen den Finanzmarkt stabilisieren und verhindern, dass sich die Fremdwährungsverpflichtungen der Banken gegenüber juristischen Personen und Einzelpersonen signifikant erhöhen, heißt es im Schreiben der Zentralbank. Der spekulative An- und Verkauf von Währungen zur Erzielung von Einnahmen soll so eingeschränkt werden.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland zahlt nur noch in Rubel an westliche Gläubiger

    Russische Schuldner können ihre Verpflichtungen gegenüber Gläubigern aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, in Rubel bezahlen. Das hat der Präsident verfügt.

    Der russische Präsident unterzeichnete Anfang März zwei Erlasse:

    • Erlass Nr. 95 erlaubt es russischen Gläubigern, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern in Rubel nachzukommen, anstatt in der vertraglich vereinbarten Währung;
    • Erlass Nr. 81 legt fest, dass alle Transaktionen zur Erfüllung von bestimmten Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mehr als 10 Millionen Rubel pro Kalendermonat einer Genehmigung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen bedürfen.

    Beide Präsidialerlasse führen umfangreiche Beschränkungen für den Zahlungsverkehr mit russlandfeindlichen Staaten ein, um den Abfluss von Devisen aus Russland zu kontrollieren. Denn aufgrund der Finanzsanktionen der G7-Staaten sind die russische Regierung und russische Unternehmen von den wichtigsten ausländischen Finanzmärkten (EU, USA, Japan, Schweiz) abgeschnitten.

    Zahlungen von über 10 Millionen Rubel pro Monat sind genehmigungspflichtig

    Gemäß Erlass des russischen Präsidenten Nr. 81 vom 1. März 2022 „Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation“ müssen inländische Personen (Schuldner) ein spezielles Verfahren einhalten, wenn sie zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus:

    • Darlehen,
    • Anleihen,
    • Finanzinstrumenten (Wertpapiere*: Aktien einschließlich Anteile an russischen Aktiengesellschaften, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Investmentfonds/-zertifikate; Geldmarktpapiere, Derivate, Emissionszertifikate, Vermögensanlagen außer Genossenschaftsanteile, Kryptowerte),
    • Immobiliengeschäften*,

    Transaktionen in Rubel mit ausländischen natürlichen und juristischen Personen, die mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" in Verbindung stehen (Gläubigern), durchführen. Die russische Regierung bezeichnet Staaten als "unfreundlich", die Sanktionen gegen Russland verhängt haben.

    Als inländische Personen (Schuldner) sind im Erlass Nr. 81 vom 1. März 2022 definiert:

    • Russische Föderation,
    • russische Regionen, gebietsfreie Städte Moskau und Sankt Petersburg,
    • russische Gemeinden,
    • russische natürliche und juristische Personen (Residenten, Gebietsansässige).

    Das durch diesen Erlass festgelegte spezielle Verfahren gilt für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mehr als 10 Millionen Rubel pro Kalendermonat oder in einem Betrag, der den Gegenwert dieses Betrags in ausländischer Währung zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank (berechnet am 1. Tag jedes Monats) übersteigt. Solche Transaktionen bedürfen der Genehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation.

    [ *) Die russische Regierung hat am 13. Mai 2022 beschlossen, russischen Banken und Nicht-Kreditinstituten, die von ausländischen Personen aus sogenannten „unfreundlichen Staaten“ kontrolliert werden, das Abwickeln von Geschäften mit Wertpapieren und Immobilien mit Gebietsansässigen zu gestatten.]

    Verordnung der russischen Regierung Nr. 295 vom 6. März 2022

    Die Verordnung der russischen Regierung Nr. 295 vom 6. März 2022 "Über die Regeln für Transaktionen mit ausländischen Unternehmen, die Sanktionen unterliegen" wurde zur Umsetzung des Präsidialerlasses Nr. 81 vom 1. März 2022 angenommen und sieht vor:

    Alle in der Verordnung näher bezeichneten Transaktionen und Geschäfte russischer Unternehmen mit Bürgern und Unternehmen aus russlandfeindlichen Staaten müssen von der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen genehmigt werden.

    Eine in Russland steueransässige Firma oder ein Unternehmen aus einem sogenannten "unfreundlichen Staat" muss einen Antrag an die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation zur Genehmigung einer Transaktion beziehungsweise eines Geschäfts stellen. Der Antrag "muss umfassende Informationen über den Antragsteller enthalten, einschließlich eines Dokuments zu den wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens."

    Basierend auf der Analyse der erhaltenen Dokumente und der Art der zukünftigen Transaktion wird über deren Genehmigung oder Ablehnung entschieden. Gleichzeitig kann die Genehmigung zur Durchführung einer Transaktion unter Angabe von Bedingungen für ihre Ausführung erteilt werden.

    Durch die separate Anordnung Nr. 431-r erweiterte Premier Michail Mischustin die Zusammensetzung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation. Ihr gehören Vertreter der Zentralbank und der Präsidialverwaltung an.

    (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 und Anordnung Nr. 431-r vom 6. März 2022)

    Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern können in Rubel erfüllt werden

    Durch den Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 95 vom 5. März 2022 "Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern" wurde das in Erlass Nr. 81 vorgesehene, spezielle vorübergehende Schuldendienstverfahren für die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern, die in Verbindung mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" (die Sanktionen gegen Russland verhängt haben) stehen, eingeführt.

    1. Das Verfahren sieht vor, dass russische Bürger, russische Unternehmen und der russische Staat, seine Regionen und Gemeinden ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten gegenüber ausländischen Gläubigern, die mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" verbunden sind, in Rubel zurückzahlen können. Die russische Regierung bezeichnet als "unfreundlich" alle Staaten, die Sanktionen gegen die Russische Föderation, russische Unternehmen oder russische Bürger verhängt haben (siehe Liste der sogenannten "unfreundlichen Staaten").

    2. Das vorläufige Verfahren gilt für Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mehr als 10 Millionen Rubel pro Kalendermonat oder dem gleichen Betrag in Fremdwährung (zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank vom 1. des jeweiligen Monats).

    Die russische Zentralbank stellte klar, dass die Grenze der Gesamtbetrag aller Verpflichtungen des Schuldners gegenüber allen ausländischen Gläubigern in einem Kalendermonat ist. Wenn der Betrag dieser Verpflichtungen 10 Millionen Rubel übersteigt, erfordert die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber einem ausländischen Gläubiger die Einhaltung eines besonderen Verfahrens, unabhängig von der Höhe des dem Gläubiger geschuldeten Betrags.

    Das durch den Erlass Nr. 95 festgelegte spezielle Verfahren findet Anwendung für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus:

    • Darlehen,
    • Anleihen,
    • Finanzinstrumenten,

    durch die Schuldner:

    • Russische Föderation,
    • russische Regionen, gebietsfreie Städte Moskau und Sankt Petersburg,
    • russische Gemeinden,
    • russische natürliche und juristische Personen,

    gegenüber ausländischen Gläubigern aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Dies unabhängig von der Währung, in der die Zahlungsverpflichtungen vereinbart sind.

    Das im Erlass Nr. 95 festgelegte Verfahren gilt auch für die Erfüllung von Verpflichtungen, die durch den Präsidialerlass Nr. 254 vom 4. Mai 2022 "Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen im Bereich der Unternehmensbeziehungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern" festgelegt wurden.

    "Personen, die mit unfreundlichen Staaten in Verbindung stehen" (Definition des russischen Gesetzgebers)

    Als "Personen, die mit unfreundlichen Staaten in Verbindung stehen" definiert der russische Gesetzgeber alle Personen, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, die sogenannte "unfreundliche" Handlungen gegenüber der Russischen Föderation, russischen juristischen Personen (Unternehmen) oder natürlichen Personen (Einzelpersonen) begehen. Mit "unfreundlichen Handlungen" ist die Verhängung von Sanktionen gemeint.


    Zu diesen natürlichen oder juristischen Personen gehören:

    (i) ausländische Personen, die mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" in Verbindung stehen (wenn sie die Staatsbürgerschaft solcher Staaten besitzen oder diese Staaten der Ort ihrer Registrierung, der Ort ihrer überwiegenden Geschäftstätigkeit oder der Ort ihrer überwiegenden Gewinnerzielung sind) oder

    (ii) Personen, die von solchen ausländischen Personen kontrolliert werden, unabhängig vom Ort ihrer Registrierung (außer in Fällen, in denen ihr Registrierungsort die Russische Föderation ist) oder vom Ort ihrer überwiegenden Geschäftstätigkeit. (Quelle: Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 6. März 2022)


    Ausnahme: Gemäß Präsisialerlasses Nr. 95, Punkt 12, Unterabschnitte "a" und "b" von sind ausländische Unternehmen von den "Personen, die mit unfreundlichen Staaten in Verbindung stehen" ausgenommen, wenn sie von russischen juristischen oder natürlichen Personen kontrolliert werden und diese russischen Unternehmen den russischen Steuerbehörden Informationen über die Kontrolle über sie offengelegt haben (Auszüge aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation Nr. 56/1 vom 30. Mai 2022 und Nr. 52/3 vom 23. Mai 2022).

    3. Zur Erfüllung der Verpflichtungen kann der Schuldner bei einem russischen Kreditinstitut die Eröffnung eines Kontos vom Typ C auf den Namen eines ausländischen Gläubigers oder einer ausländischen juristischen Person beantragen, der/die berechtigt ist, die Rechte an den Wertpapieren, für die die Zahlungsverpflichtungen (Dividenden, Kupons) erfüllt werden sollen, zu verbuchen und zu übertragen (ausländischer Nominee-Inhaber).

    Um die mit der Ausgabe von Wertpapieren verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen, kann der Schuldner einen Antrag bei einem Nicht-Bank-Kreditinstitut stellen, das gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 414-FZ "Über den zentralen Wertpapierverwahrer" vom 7. Dezember 2011 als zentrale Verwahrstelle fungiert.

    4. Es ist vorgesehen, dass Konten des Typs C ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Erlasses auch Konten umfassen, die vor diesem Datum auf den Namen eines gebietsfremden ausländischen Gläubigers oder eines ausländischen Nominee-Inhabers eröffnet wurden (Nominee-Inhaber von Wertpapieren sind die den Aktionären bekannten Verwahrstellen und Broker).

    5. Konten vom Typ C werden in Rubel geführt (durch einen Beschluss des Direktorenrates der russischen Zentralbank).

    6. Die in Absatz 1 des Erlasses Nr. 95 genannten Verpflichtungen gelten als ordnungsgemäß erfüllt, wenn sie:

    a) in Rubel in einem Betrag erfüllt werden, der dem Wert der Verpflichtungen in ausländischer Währung (unabhängig von der Währung, in der dieser Wert ausgedrückt ist) entspricht und zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank berechnet wird, der zum Zeitpunkt der betreffenden Zahlung an ausländische Gläubiger gilt;

    b) an Gebietsansässige, deren Wertpapiere auf Depots bei russischen Verwahrern verbucht sind, durch Überweisung des Schuldners auf das Konto des Gläubigers in Rubel ausgeführt werden - in einer Höhe, die dem Wert der Verpflichtungen in ausländischer Währung entspricht und nach dem offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank zum Zeitpunkt der betreffenden Zahlung berechnet wird. In diesem Fall werden die Zahlungen über russische Verwahrstellen abgewickelt, ohne dass Gelder auf Konten vom Typ C überwiesen werden;

    c) an einen ausländischen Nominee-Inhaber ausgeführt werden, indem der Schuldner auf das bei der russischen Verwahrstelle eröffnete Typ-C-Konto des ausländischen Nominee-Inhabers Rubelgelder in einer Höhe überweist, die dem Wert der Verpflichtungen in ausländischer Währung entspricht und zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank am Tag der betreffenden Zahlung berechnet wurde, um diese Gelder anschließend an die Eigentümer von Wertpapieren, die ausländische Gläubiger im Sinne von Absatz 1 dieses Erlasses sind, zu überweisen;

    d) gemäß dem in Artikel 10 oder 11 dieses Erlasses festgelegten Verfahren vollstreckt wurden.

    7. Hat ein Schuldner Gelder auf ein Konto vom Typ C überwiesen, hat der Gläubiger das Recht, bei dem Kreditinstitut, bei dem dieses Konto eröffnet wurde, einen Antrag auf Verwendung der Gelder gemäß dem von der russischen Zentralbank festgelegten Verfahren zu stellen. Der Antrag ist zu richten an:

    • die Zentralbank der Russischen Föderation - in Bezug auf Kreditinstitute und Nicht-Kreditfinanziinstitute;
    • das Finanzministerium der Russischen Föderation  - in Bezug auf andere Schuldner.

    8. Die Erfüllung von Verpflichtungen von Schuldnern gegenüber Gebietsansässigen und gegenüber ausländischen Gläubigern, die nicht in Punkt 1 dieses Erlasses genannt sind, wenn ihnen das Forderungsrecht auf diese Verpflichtungen von ausländischen Gläubigern, die in Punkt 1 dieses Erlasses genannt sind, nach dem 1. März 2022 (oder nach einem anderen vom Direktorenrat der russischen Zentralbank in Bezug auf bestimmte Personenkategorien festgelegten Datum) abgetreten wurde, erfolgt in Übereinstimmung mit dem durch diesen Erlass festgelegten Verfahren.

    9. Die Erfüllung von Verpflichtungen, die mit der Emission ausländischer Beteiligungspapiere (Eurobonds, Hinterlegungsscheine) durch ausländische Organisationen verbunden sind, durch russische juristische Personen erfolgt nach dem in diesem Erlass festgelegten Verfahren.

    10. Die russische Zentralbank (in Bezug auf die Erfüllung von Verpflichtungen durch Kreditinstitute und Nicht-Kreditfinanzinstitute) und das russische Finanzministerium (in Bezug auf die Erfüllung von Verpflichtungen durch andere Schuldner) sind ermächtigt, ein anderes Verfahren für die Erfüllung von Verpflichtungen durch die in Absatz 1 dieses Erlasses genannten Schuldner zu bestimmen.

    Nach Erhalt der in Absatz 11 vorgesehenen Genehmigungen haben russische Regionen (Föderalsubjekte), russische Gemeinden und russische juristische Personen das Recht, die in Absatz 1 dieses Erlasses genannten Verpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern (ganz oder teilweise) zu kündigen.

    11. Bis zur Festlegung des Verfahrens für die Erfüllung der Verpflichtungen durch die Schuldner gemäß Absatz 10 dieses Erlasses haben:

    (a) die Zentralbank der Russischen Föderation - in Bezug auf Kreditinstitute und Nicht-Kreditfinanzinstitute,

    (b) das Finanzministerium der Russischen Föderation im Einvernehmen mit der Zentralbank - in Bezug auf andere Schuldner,

    die Befugnis, Genehmigungen für die Erfüllung der Verpflichtungen zu erteilen, ohne das in diesem Erlass vorgesehene Verfahren einzuhalten.

    12. Für die Zwecke der Anwendung des Präsidialerlasses Nr. 81 vom 1. März 2022 gehören Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, nicht zu den ausländischen Personen, die sogenannte "unfreundliche" Handlungen gegen die Russische Föderation, russische juristische oder natürliche Personen im Sinne von Punkt 1 Buchstabe a dieses Erlasses begehen:

    a) sie werden von russischen juristischen oder natürlichen Personen kontrolliert (wobei die Endbegünstigten die Russische Föderation, russische juristische oder natürliche Personen sind), auch wenn diese Kontrolle über ausländische juristische Personen ausgeübt wird, die mit solchen ausländischen Staaten verbunden sind;

    b) die unter Buchstabe a genannten russischen juristischen oder natürlichen Personen legen den Steuerbehörden der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation Informationen über deren Kontrolle offen.

    13. Die russische Zentralbank ist ermächtigt, offizielle Erläuterungen mit verbindlicher Wirkung zur Umsetzung dieses Erlasses sowie der Erlasse des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 79 vom 28. Februar 2022 und Nr. 81 vom 1. März 2022 herauszugeben.

    Zur Anwendung des Erlasses Nr. 95 vom 5. März 2022 siehe auch die Erläuterungen der Zentralbank von Russland Nr. 2-OR vom 18. März 2022 und das Schreiben Nr. 12-4-2/3652 vom 16. Mai 2022.

    Zur Registrierung ausländischer Unternehmen im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Bankkontos vom Typ C siehe das Schreiben der Zentralbank von Russland Nr. 019-12-4/2759 vom 6. April 2022.

    Neben diesem Erlass siehe die Erlasse des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 126 vom 18. März 2022, Nr. 172 vom 31. März 2022, Nr. 179 vom 1. April 2022, Nr. 254 vom 4. Mai 2022 und Nr. 322 vom 27. Mai 2022.

    Offizielle Klarstellung der Zentralbank von Russland Nr. 2-OR vom 18. März 2022

    Es werden Erläuterungen zur Anwendung des Präsidialerlasses Nr. 95 vom 5. März 2022 gegeben.

    Offizielle Klarstellung der Zentralbank von Russland Nr. 3-OR vom 4. April 2022

    Die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, die unter die Bestimmungen des Präsidialerlasses Nr. 95 vom 5. März 2022 fallen, in der darin vorgeschriebenen Weise, kann nicht als "nicht ordnungsgemäß" angesehen und daher nicht als Verzugsereignis anerkannt werden.

    (Offizielle Klarstellung der Zentralbank von Russland Nr. 3-OR vom 4. April 2022)

    Offizielle Klarstellung der Zentralbank von Russland Nr. 5-OR vom 29. April 2022

    Bürger der Republik Belarus sowie juristische Personen (Unternehmen) und Einzelunternehmer, die in der Republik Belarus staatlich registriert sind, gelten nicht als ausländische Gläubiger im Sinne von Absatz 6 Unterabsatz a und Absatz 8 des Dekrets Nr. 95 vom 5. März 2022.

    (Offizielle Klarstellung der Zentralbank von Russland Nr. 5-OR vom 29. April 2022)

    Information der russischen Zentralbank vom 6. März 2022 präzisiert Regeln für Zahlungen auf Auslandsschulden russischer Emittenten

    Gebietsansässige Gläubiger der Russischen Föderation und Gläubiger aus Ländern, die sich den Sanktionen gegen Russland nicht angeschlossen haben, können Geldmittel aus bestehenden Schuldverpflichtungen von Gebietsansässigen der Russischen Föderation innerhalb der in der Schuldverpflichtung festgelegten Fristen in Rubel (in Höhe des Rubeläquivalents zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank zum Zeitpunkt der Zahlung) und in der Währung der Schuld erhalten, wenn dies besonders zulässig ist. Es gibt keine Beschränkungen für die Verwendung der von den Gläubigern erhaltenen Rubel, einschließlich der Konvertierung.

    Rubelzahlungen an Gläubiger aus Ländern, die die Sanktionen gegen Russland unterstützen, werden auf Konten vom Typ C bei russischen und ausländischen Kreditinstituten gutgeschrieben. Die Regelung für Konten vom Typ C wird durch einen Beschluss der Zentralbank von Russland festgelegt und sieht die Möglichkeit vor, Transaktionen mit auf Typ-C-Konten registrierten Wertpapieren durchzuführen, Steuerzahlungen zu leisten und Überweisungen zwischen Typ-C-Konten vorzunehmen.

    (Information der Zentralbank von Russland vom 6. März 2022)

    Beschluss des Direktorenrats der russischen Zentralbank vom 11. März 2022 „Über die Organisation der Abrechnungen auf Konten des Typs C“

    Am 11. März 2022 beschloss der Direktorenrat der russischen Zentralbank das Verfahren zur Abwicklung von Abrechnungen auf:

    • Bankkonten des Typs C,
    • speziellen Maklerkonten des Typs C,
    • Clearing-Bankkonten des Typs C,
    • Korrespondenzkonten des Typs C.

    (Beschluss des Direktorenrats der Bank von Russland vom 11. März 2022)

    Das Informationsschreiben der Zentralbank von Russland Nr. IN-018-34/106 vom 22. August 2022 "Zu Fragen im Zusammenhang mit dem Modus von Depotkonten des Typs C" klärt Probleme bei der Verwendung der Konten des Typs C zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Gebietsfremden (nicht in Russland ansässigen Personen).

    Erlass des russischen Präsidenten Nr. 126 vom 18. März 2022

    Bis zum 1. September 2022 können Zahlungsverpflichtungen auf Fremdwährungseinlagen von gebietsansässigen juristischen Personen (z.B. Unternehmen) bei sanktionierten Banken in Rubeläquivalent zum aktuellen Wechselkurs der russischen Zentralbank erfüllt werden, wenn solche Verpflichtungen vor der Verhängung von Sanktionen entstanden sind.

    (Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 126 vom 18. März 2022)

    Verordnung der russischen Regierung Nr. 550-r vom 19. März 2022

    Es wurden die Banken festgelegt, bei denen Bankkonten für die Abwicklung von Bargeldtransaktionen in Fremdwährung eröffnet werden können: Gazprombank, Russian Agricultural Bank (Rosselchosbank), Bank DOM.RF.

    (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 550-r vom 19. März 2022)

    Erlass des russischen Präsidenten Nr. 254 vom 4. Mai 2022 regelt die Auszahlung von Gewinnen

    Es wurde ein vorübergehendes Verfahren für die Auszahlung von Gewinnen russischer Unternehmen an ihre Miteigentümer aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" (die Sanktionen gegen Rusland verhängt haben) eingeführt. Wenn eine Entscheidung über die Gewinnverteilung getroffen wird, können russische Unternehmen diese Gewinnanteile an Gebietsfremde aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" in Rubel zahlen. Die Zentralbank und das Finanzministerium sind ermächtigt, ein anderes Verfahren für die Auszahlung von Gewinnen an ausländische Gläubiger festzulegen und Genehmigungen für die Auszahlung von Gewinnen auszustellen, ohne das festgelegte Verfahren einzuhalten.

    (Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 254 vom 4. Mai 2022)

    Schreiben der Zentralbank von Russland Nr. 12-4-2/3652 vom 16. Mai 2022

    Die Abteilung für Finanzüberwachung und Devisenkontrolle der Zentralbank von Russland hat den Einspruch des Verbands russischer Banken Nr. A-02/5-104 vom 17. März 2022 zur Anwendung des Erlasses Nr. 95 vom 5. März 2022 geprüft und beantwortet Fragen zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern.

    (Schreiben der Zentralbank von Russland Nr. 12-4-2/3652 vom 16. Mai 2022 "Über die Anwendung des Präsidialerlasses Nr. 95")

    Offizielle Klarstellung der Zentralbank von Russland Nr. 6-OR vom 20. Mai 2022

    Die russische Zentralbank hat klargestellt:

    • in welcher Höhe Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern unter das durch den Erlass Nr. 95 vom 5. März 2022 eingeführte vorübergehende Verfahren fallen,
    • welche Arten der Erfüllung von Verpflichtungen als ordnungsgemäß erfüllt anerkannt werden,
    • dass das russische Recht zum Personenrecht einer internationalen Gesellschaft ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung in der Russischen Föderation wird. Daher sollte der rechtliche Status internationaler Unternehmen ähnlich dem rechtlichen Status von Gebietsansässigen betrachtet werden.

    1.1 Unter Verpflichtungen ist der Gesamtbetrag aller Verpflichtungen des Schuldners (im Sinne von Absatz 1 des Präsidialerlasses Nr. 95 vom 5. März 2022) gegenüber allen ausländischen Gläubigern in einem Kalendermonat zu verstehen (für die Zwecke der Anwendung von Absatz 2 des Erlasses Nr. 95).

    Übersteigt der Betrag dieser Verpflichtungen 10 Millionen Rubel pro Kalendermonat, so ist bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Schuldners gegenüber einem ausländischen Gläubiger das in Erlass Nr. 95 vorgesehene Verfahren einzuhalten - und zwar unabhängig von dem Betrag, den er diesem ausländischen Gläubiger schuldet.

    1.2 Gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Föderalen Gesetzes Nr. 290-FZ vom 3. August 2018 "Über internationale Gesellschaften und internationale Fonds" wird das Personenrecht einer internationalen Gesellschaft ab ihrer staatlichen Registrierung in der Russischen Föderation russisches Recht; die Bestimmungen des russischen Rechts finden auf die internationale Gesellschaft Anwendung.

    1.3 Erfüllung von Verpflichtungen russischer juristischer Personen im Zusammenhang mit der Emission ausländischer Schuldverschreibungen (Eurobonds) durch ausländische Organisationen: Die in Artikel 9 des Präsidialerlasses Nr. 95 festgelegten Verpflichtungen russischer juristischer Personen (Schuldner) im Zusammenhang mit der Ausgabe ausländischer Schuldverschreibungen (Eurobonds) durch ausländische Organisationen werden sowohl gegenüber den ausländischen Organisationen, die sie ausgegeben haben, als auch gegenüber den Inhabern dieser Schuldverschreibungen sowie gegenüber Personen, die Rechte an diesen Schuldverschreibungen ausüben (im Folgenden gemeinsam - Inhaber), als ordnungsgemäß erfüllt anerkannt, wenn sie auf eine von vier Arten erfüllt wurden.

    Die Bank von Russland erklärte, dass die Erfüllung einer Verpflichtung angemessen ist in den folgenden Fällen:

    Fall a

    Für wen wird die Leistung erbracht?

    An Inhaber von Eurobonds - Einwohner oder "freundliche Personen"

    Was ist die Pflichterfüllung?

    Bei der Überweisung von Geldern in Rubel durch den Schuldner auf Antrag eines Einwohners oder einer "befreundeten Person" in Höhe des Werts der Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

    Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

    1. Wertpapiere dieser Inhaber auf Depotkonten bei einem Nominalinhaber (ausländischer Nominalinhaber) verbucht werden und

    2. Informationen über diese Eigentümer wurden von der Verwahrstelle (Zentralverwahrstelle) auf Anfrage erhalten.

    Welche Ausführungsmethoden sind geeignet?

    Überweisung auf das Bankkonto eines Einwohners oder einer "befreundeten Person".

    Zahlungen erfolgen ohne Überweisung auf Bankkonten vom Typ C.

    Fall b

    Für wen wird die Leistung erbracht?

    An Inhaber von Eurobonds - Einwohner oder "freundliche Personen".

    Was ist die Pflichterfüllung?

    Bei der Überweisung von Geldern in Rubel durch den Schuldner in Höhe des Wertes der Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

    Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

    1. Wertpapiere dieser Inhaber werden auf Depotkonten eines Nominee-Inhabers bei einer Verwahrstelle (ausländischer Nominee-Inhaber) verbucht; und

    2. Informationen über Personen, die Rechte aus Eurobonds ausüben, wurden von der Verwahrstelle (Zentralverwahrer) auf Anfrage erhalten.

    Welche Ausführungsmethoden sind geeignet?

    Überweisung von Geldern durch den Schuldner auf das Bankkonto der Verwahrstelle (Zentralverwahrer) zur späteren Übertragung dieser Gelder zugunsten der Eigentümer.

    Eine solche Übertragung muss gemäß Artikel 8.7 des Gesetzes über den Wertpapiermarkt erfolgen – insbesondere erhalten die Eigentümer von Wertpapieren Zahlungen über die Verwahrstelle, deren Einleger sie sind; die Überweisung von Zahlungen durch die Verwahrstelle erfolgt auf ein spezielles Verwahrkonto des Einlegers usw.

    Zahlungen erfolgen ohne Überweisung auf Bankkonten vom Typ C.

    Fall c

    Für wen wird die Leistung erbracht?

    An Inhaber von Eurobonds, die mit „unfreundlichen Staaten" verbundene Personen sind, oder sonstige ausländische Gläubiger (wenn ihnen die Forderung nach solchen Verbindlichkeiten nach dem 1. März 2022 von einer „unfreundlichen Person“ übertragen wurde).

    Was ist die Pflichterfüllung?

    Bei der Überweisung von Geldern in Rubel in Höhe des Wertes der Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

    Welche Ausführungsmethoden sind geeignet?

    Überweisung auf ein Bankkonto des Typs C solcher Eigentümer oder auf ein Bankkonto einer Verwahrstelle (Zentralverwahrer) zur späteren Überweisung dieser Gelder auf ein Bankkonto des Typs C solcher Eigentümer.

    Eine solche Überweisung von Geldern auf das Bankkonto des Typs C der Eigentümer muss in Übereinstimmung mit Artikel 8.7 des Gesetzes über den Wertpapiermarkt erfolgen – insbesondere erhalten die Eigentümer von Wertpapieren Zahlungen über die Verwahrstelle, von der sie Einleger sind; die Überweisung von Zahlungen durch die Verwahrstelle erfolgt auf ein spezielles Verwahrkonto des Einlegers usw.

    Fall d

    Für wen wird die Leistung erbracht?

    An andere Personen, einschließlich Personen, die Rechte aus Eurobonds ausüben, zu denen keine Informationen von einem ausländischen Nominee-Inhaber bereitgestellt werden.

    Was ist die Pflichterfüllung?

    Bei der Übertragung von Geldern in Rubel in Höhe des Wertes der Verbindlichkeiten in Fremdwährung und zahlbar gemäß den Bedingungen der Ausgabe von Eurobonds, abzüglich des Betrags der Zahlungen an Eigentümer, bei denen es sich um Personen handelt, deren Verpflichtungen gemäß den Fällen Nr. 1 - 3.

    Welche Ausführungsmethoden sind geeignet?

    Überweisung von Geldern in Rubel auf Bankkonten des Typs C, die für ausländische Namensinhaber eröffnet wurden.

    1.4 Einholen von Genehmigungen bei der russischen Zentralbank: Die in Absatz 4 des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 126 vom 18. März 2022 vorgesehenen Genehmigungen zur Durchführung bestimmter Handlungen (Operationen) können sowohl einer oder mehreren individuell festgelegten Personen als auch einem unbestimmten Personenkreis erteilt werden. Wird eine Genehmigung für einen unbestimmten Personenkreis erteilt, so werden Informationen über diese Genehmigung auf der offiziellen Website der Zentralbank von Russland im Internet veröffentlicht.

    Das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen wird derzeit durch den Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank von Russland vom 25. März 2022 „Über das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für bestimmte Transaktionen“ geregelt.

    (Offizielle Klarstellung der Zentralbank von Russland Nr. 6-OR vom 20. Mai 2022)

    Beschluss des Verwaltungsrats der russischen Zentralbank vom 10. Juni 2022

    Die russische Zentralbank hat Anforderungen für die Tätigkeit von professionellen Wertpapiermarktteilnehmern festgelegt, die Verwahrungstätigkeiten ausüben, wenn sie Dividenden auf Aktien russischer Aktiengesellschaften überweisen. Die Details enthält der Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank von Russland vom 10. Juni 2022 „Über die Festlegung von Anforderungen an die Tätigkeiten professioneller Teilnehmer am Wertpapiermarkt, die Verwahrungstätigkeiten ausüben, wenn sie Dividenden überweisen, die auf Aktien russischer Aktiengesellschaften gezahlt werden“.

    (Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank von Russland vom 10. Juni 2022)

    Bezahlung von ausländischen Rechtsinhabern an geistigem Eigentum in Rubel

    Erlass des russischen Präsidenten Nr. 322 vom 27. Mai 2022

    Der Erlass Nr. 322 schreibt vor, dass Zahlungsverpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Inhabern von Rechten an geistigem Eigentum in Rubel zu erfüllen sind. Dieses Verfahren gilt für Rechtsinhaber, die mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" (die antirussische Sanktionen erlassen oder unterstützt haben) in Verbindung stehen. Behörden und Gebietsansässige können Vergütungen und andere Zahlungen im Zusammenhang mit ausschließlichen Rechten durch Überweisung auf ein spezielles Rubelkonto vom Typ O leisten. Die Details lesen Sie im GTAI-Bericht "Russland verfügt Rubelzahlungen für Rechte an geistigem Eigentum".

    (Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 322 vom 27. Mai 2022)

    Verordnung der russischen Regierung Nr. 1031 vom 6. Juni 2022

    Die Kriterien für die Auswahl von Banken für Abrechnungen mit Rechteinhabern aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" (die Sanktionen gegen Russland verhängt haben) werden festgelegt.

    Für die Überweisung von Geldern von einem Konto des Typs O auf eine Bank oder ein anderes Konto des Rechtsinhabers ist eine Genehmigung erforderlich.

    (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1031 vom 6. Juni 2022)

    Bezahlung von Erdgaslieferungen in Rubel

    Wer Gas aus Russland bezieht, muss künftig in Rubel bezahlen, sonst droht ein Lieferstopp, verkündete Präsident Wladimir Putin am 23. März 2022. Eine Woche später machte der russische Präsident Ernst und unterzeichnete am 31. März 2022 den Erlass Nr. 172 über die Regeln des Gashandels mit "unfreundlichen Staaten". Das sind Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Um russisches Erdgas zu kaufen, müssen ausländische Kunden Rubelkonten bei der Gazprombank eröffnen. Von diesen Konten werden Zahlungen für das gelieferte Gas geleistet, ab dem 1. April des laufenden Jahres, sagte Putin.

    Alle Details lesen Sie im GTAI-Bericht "Russisches Gas muss in Rubel bezahlt werden".

    Anordnung des russischen Präsidenten Nr. Pr-547 vom 26. März 2022

    Die Regierung Russlands wurde zusammen mit der Zentralbank von Russland und Gazprom angewiesen, bis zum 31. März 2022 eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen, um die Zahlungswährung für Erdgaslieferungen an EU-Länder und andere Länder, die Sanktionen gegen russische Staatsbürger und russische juristische Personen eingeführt haben, in den russischen Rubel zu ändern.

    (Anordnung des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. Pr-547 vom 26. März 2022)

    Erlass des russischen Präsidenten Nr. 172 vom 31. März 2022

    Ab dem 1. April 2022 müssen Zahlungen für Erdgaslieferungen russischer Lieferanten, die nach dem 1. April erfolgen, in Rubel geleistet werden. Diese Regel gilt für die Lieferung von Erdgas an ausländische Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängen, also nach Auffassung der russischen Regierung sogenannte "unfreundliche" Handlungen gegen die Russische Föderation, russische juristische Personen und russische Privatpersonen begehen.

    Wenn die Zahlungsfrist für das vertraglich gelieferte Gas abgelaufen ist und der ausländische Käufer die Zahlung nicht oder in ausländischer Währung geleistet hat und (oder) diese Zahlung nicht vollständig und (oder) nicht auf dem Konto der Gazprombank eingegangen ist, ist die weitere Lieferung von Erdgas verboten.

    (Erlass des Präsidenten der Rusischen Föderation Nr. 172 vom 31. März 2022)

    Verordnung der russischen Regierung Nr. 627 vom 9. April 2022

    Mit Genehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation kann die Zahlung für die Lieferung von Erdgas in gasförmigem Zustand ohne Einhaltung des durch den Präsidialerlass Nr. 172 festgelegten Verfahrens erfolgen.

    (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 627 vom 9. April 2022)

    Bezahlung des Leasing von Flugzeugen und Triebwerken in Rubel

    Erlass des russischen Präsidenten Nr. 179 vom 1. April 2022

    Die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen für das Leasing von Flugzeugen und Triebwerken für die Luftfahrt für bestimmte ausländische Gläubiger wurde vorübergehend in Rubel umgewandelt. Es geht um die Zahlung von Miet-, Leasing- und anderen Zahlungen im Rahmen von Vereinbarungen mit Unternehmen aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" (die Sanktionen gegen Russland verhängt haben), die den Kauf oder das Leasing von Flugzeugen, Hilfsaggregaten und Flugzeugtriebwerken vorsehen.

    (Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 179 vom 1. April 2022)

    Verordnung der russischen Regierung Nr. 627 vom 9. April 2022

    Mit Genehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation kann die Zahlung von Miet-, Leasing- und anderen Zahlungen im Rahmen der Durchführung von Verträgen, die den Erwerb, die Miete oder das Leasing von Flugzeugen, Hilfsaggregaten und Flugzeugtriebwerken vorsehen, an Gläubiger aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" (die Sanktionen gegen Russland verhängt haben) ohne Einhaltung der Bestimmungen der Präsidialerlasse Nr. 95 und Nr. 179 erfolgen.

    (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 627 vom 9. April 2022)

    Verordnung der russischen Regierung Nr. 635 vom 11. April 2022

    Durch die Verordnung der russischen Regierung Nr. 635 vom 11. April 2022 sind vorübergehende Regeln für die Erfüllung der Verpflichtungen russischer Fluggesellschaften und Organisationen gegenüber ausländischen Unternehmen in Kraft getreten. Das Verfahren für die Erfüllung von Verträgen über den Erwerb, die Anmietung und das Leasing von Luftfahrtausrüstung im Jahr 2022 wurde festgelegt wie folgt:

    - Wenn eine ausländische Leasinggesellschaft aus einem sogenannten "unfreundlichen Staat" (der Sanktionen gegen Russland verhängt hat) eine in Russland registrierte strukturelle Unterabteilung (Repräsentanz, Tochterfirma) hat, gehen die Zahlungen in Rubel in Höhe des Wertes der Verbindlichkeiten in Fremdwährung auf deren Konto bei einer russischen Bank. In diesem Fall erfolgt die Berechnung zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank, der am Tag der Erfüllung der Verpflichtungen gilt;

    - Wenn ein mit einem sogenannten "unfreundlichen Staat" verbundenes ausländisches Unternehmen mit russischen Partnern über eine Struktureinheit in einem Staat zusammenarbeitet, der den Sanktionen nicht beigetreten ist, erfolgt die Zahlung in der Landeswährung des Staates, in dem diese Struktureinheit registriert ist, oder in Rubel.

    (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 635 vom 11. April 2022)

    Bezahlung von Staatsschulden in Fremdwährung oder in Rubel

    Information des Finanzministeriums Russlands vom 14. März 2022

    Das Finanzministerium Russlands genehmigte ein vorübergehendes Verfahren für Zahlungen auf Staatsschulden in Fremdwährung. Die Behörde verpflichtet sich, russische Wertpapiere vollständig zu bedienen und zurückzuzahlen.

    Die tatsächliche Zahlungsmöglichkeit wird von Sanktionen gegen die Zentralbank von Russland abhängen. Für den Fall, dass eine ausländische Korrespondenzbank einen Zahlungsauftrag nicht ausführt, leistet das Finanzministerium Zahlungen in Rubel zum Wechselkurs der Zentralbank am Stichtag.

    (Information des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 14. März 2022)

    Information des Finanzministeriums Russlands vom 25. Mai 2022

    Das Finanzministerium wird trotz der Verschärfung der außenwirtschaftlichen Restriktionen weiterhin den staatlichen Schuldverpflichtungen nachkommen - notfalls in Rubel.

    (Information des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 25. Mai 2022)


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland bedient Staatsanleihen nur noch in Rubel

    Präsident Putin hat ein neues Verfahren für Zahlungen in Rubel auf Eurobonds der Russischen Föderation festgelegt. De facto entspricht dieses Vorgehen aber einem Zahlungsausfall.

    Russland zahlt trotz des angespannten Verhältnisses mit dem Westen weiter fällige Zinsen auf Staatsanleihen - allerdings nicht in Euro oder Dollar sondern in Rubel. Der russische Präsident Wladimir Putin hat dazu temporäre Sonderverfahren für das Erfüllen von Zahlungsverpflichtungen aus Euro- und Dollar-Staatsanleihen in Rubel festgelegt.

    Die Bedienung russischer Staatsanleihen (im Folgenden - Eurobonds) wird durch vier Erlasse des russischen Präsidenten geregelt:

    • Präsidialerlass Nr. 95 vom 5. März 2022 "Über das temporäre Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Kreditgebern",
    • Präsidialerlass Nr. 394 am 22. Juni 2022 "Über das temporäre Verfahren zur Erfüllung von öffentlichen Schuldverpflichtungen der Russischen Föderation, die auf Staatspapiere lauten und deren Nennwert in ausländischer Währung angegeben ist, gegenüber Gebietsansässigen und ausländischen Kreditgebern",
    • Präsidialerlass Nr. 529 vom 8. August 2022 "Über das temporäre Verfahren der Erfüllung von Verpflichtungen aus auf Fremdwährung nominierte Bankkonten (Depots) und Verpflichtungen aus von ausländischen Organisationen ausgegebenen Anleihen",
    • Präsidialerlass Nr. 430 vom 5. Juli 2022 "Über die Repatriierung von Fremdwährungen und Währungen der Russischen Föderation durch Gebietsansässige - Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit".

    Zahlung in Rubel gilt als "ordnungsgemäße Erfüllung"

    Gemäß den Erlassen Nr. 95, Nr. 394 und Nr. 529 gelten die Verpflichtungen aus Eurobonds gegenüber inländischen und ausländischen Gläubigern als ordnungsgemäß erfüllt, wenn sie in Rubel in einem Betrag gezahlt werden, der ihrem Wert in ausländischer Währung entspricht. Der Betrag wird zu dem Wechselkurs umgerechnet, der auf dem russischen Devisenmarkt an dem Tag gilt, an dem das Finanzministerium die Zahlung an die Zentralverwahrstelle leistet.

    Regelungen für Rubelkonten des Typs "I"

    Laut Erlass Nr. 394 werden die Gelder in Rubel auf Sonderkonten vom Typ I innerhalb der im Verkaufsprospekt festgelegten Fristen gutgeschrieben - für spätere Zahlungen an Inhaber von Eurobonds der Russischen Föderation. Diese Sonderkonten werden bei einer zentralen Verwahrstelle sowohl für russische Anleger als auch für ausländische Verwahrer eingerichtet. Die Funktionen der zentralen Verwahrstelle werden vom National Settlement Depository (NSD) wahrgenommen.

    Die Russische Föderation ist laut Erlass berechtigt, bei der NSD die Eröffnung eines auf Rubel lautenden Sonderkontos vom Typ I auf den Namen einer ausländischen Verwahrstelle zu beantragen, ohne dass ein Vertreter des ausländischen Verwahrers persönlich anwesend ist. Dabei kann ein Konto vom Typ I auf den Namen mehrerer ausländischer Verwahrstellen eröffnet werden. Die NSD benötigt keine Zustimmung oder Anweisung ausländischer Verwahrer, um Buchungen auf Konten vom Typ I durchzuführen.

    Die Zahlungen an Inhaber von Eurobonds der Russischen Föderation erfolgen unter Einbeziehung zugelassener russischer Kreditinstitute, deren Liste von der russischen Regierung festgelegt wurde. Der Zentralverwahrer NSD leistet seine Zahlungen an die russischen Kreditinstitute und diese leiten die Gelder weiter an die Eurobond-Inhaber. Diese Zahlungen erfolgen, nachdem die russischen Verwahrstellen (Kreditinstitute) die Informationen und Dokumente erhalten haben, die zur Bestimmung der Zahlungsbeträge erforderlich sind. 

    Wie aus dem Erlass weiter hervorgeht, werden die Kontenregelung, das Verfahren zur Bestimmung der Personen, die berechtigt sind, Zahlungen auf die Eurobonds der Russischen Föderation zu erhalten, und das Verfahren zur Bestimmung der Höhe der Zahlungen gesondert von Zentralbank und Finanzministerium festgelegt. Die Regelung für die Rubelkonten vom Typ I hat die russische Zentralbank am 24. Juni 2022 getroffen: Anweisung der Zentralbank von Russland Nr. 6169-U vom 24. Juni 2022 „Zur Einrichtung des Kontomodus des Typs „I“ (registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 30. Juni 2022, Registrierungsnummer 69077). Das Finanzministerium wurde ermächtigt, offizielle Klarstellungen zur Anwendung des Erlasses zu geben.

    Staat und Kommunen dürfen bei Sanktionen in Rubel zahlen

    Der Präsidialerlass Nr. 529 vom 8. August 2022 "Über das temporäre Verfahren der Erfüllung von ... Verpflichtungen aus von ausländischen Organisationen ausgegebenen Anleihen" sieht vor, dass der russische Staat und russische Kommunen (Moskau, Sankt Petersburg) im Falle von Sanktionen ihre Zahlungsverpflichtungen aus Eurobonds in Rubel bedienen können.

    Demnach sind russische Schuldner berechtigt, auf der Grundlage einer entsprechenden Genehmigung auf den Namen eines gebietsansässigen oder gebietsfremden Eurobond-Inhabers, dessen Rechte von einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden, ein Rubelkonto vom Typ D bei einer russischen Bank zu eröffnen, um ihre Verpflichtungen aus Eurobonds zu bedienen. Zahlungen in Rubel werden mit Zustimmung des Eurobond-Inhabers auf dieses Konto überwiesen.

    Zahlungen auf Eurobonds an gebietsansässige Personen und an gebietsfremde Personen aus befreundeten Ländern, deren Rechte von einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden, können in Rubel auf deren Konten bei russischen Banken gutgeschrieben werden.

    Ein gebietsansässiger Anleihegläubiger, der aufgrund von Sanktionen keine Zahlungen von einer ausländischen Verwahrstelle erhalten kann, ist berechtigt, seinen Anspruch auf die Schuld an seine ausländischen Gläubiger abzutreten.

    Regelungen für Rubelkonten des Typs "D"

    Am 11. August 2022 fasste der Verwaltungsrat der russischen Zentralbank den Beschluss "Zur Einrichtung eines Kontoregimes vom Typ D in Rubel". Darin sind Details für die Rubel-Konten vom Typ D geregelt.

    1. In Übereinstimmung mit Absatz 5 des Präsidialerlasses Nr. 529 vom 8. August 2022 wird die folgende Regelung für ein Rubelkonto des Typs D festgelegt, das bei einem russischen Kreditinstitut auf Antrag eines russischen Schuldners im Namen eines oder mehrerer gebietsfremder (ausländischer) Eurobond-Inhaber oder eines oder mehrerer gebietsansässiger Eurobond-Inhaber eröffnet wird, dessen/deren Rechte an Eurobonds bei einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden.

    1.1 Auf einem Rubelkonto vom Typ D können Gelder gutgeschrieben werden, die:

    • von einem russischen Schuldner in den im Erlass Nr. 529 vorgesehenen Fällen erhalten wurden;
    • versehentlich auf ein Rubelkonto des Typs D überwiesen wurden.

    1.2 Von einem Rubelkonto vom Typ D können Gelder abgebucht werden:

    • zur Gutschrift auf ein Bankkonto eines Inhabers von Eurobonds;
    • zur Konvertierung in Fremdwährung, um sie anschließend auf ein Bankkonto eines gebietsfremden (ausländischen) Inhabers von Eurobonds zu überweisen;
    • um einem russischen Schuldner die auf einem auf Rubel lautenden Konto gutgeschriebenen Beträge zurückzugeben, wenn die Verpflichtung, für die die Beträge gutgeschrieben wurden, auf eine andere Weise erfüllt wird, die nicht im Widerspruch zu den Gesetzen der Russischen Föderation steht;
    • zur Zahlung von Gebühren und Provisionen an die russische Bank, die das Rubelkonto vom Typ D betreut;
    • die versehentlich auf ein Rubelkonto des Typs D überwiesen wurden.

    Zahlung auch mit Schuldverschreibungen zugunsten der Eurobond-Inhaber möglich

    Der Präsidialerlass Nr. 430 vom 5. Juli 2022 "Über die Repatriierung von Fremdwährungen und Währungen der Russischen Föderation durch Gebietsansässige - Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit" legt in den Artikeln 3 und 4 fest, dass:

    3. Verpflichtungen gegenüber Inhabern von Eurobonds und Personen, die Rechte aus Eurobonds ausüben, als ordnungsgemäß erfüllt anerkannt werden, wenn:

     a) russische juristische Personen, die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Eurobonds haben, Schuldverschreibungen (Anleihen) zugunsten der Inhaber von Eurobonds platziert haben, deren Zahlung bei ihrer Platzierung durch Eurobonds erfolgt (einschließlich im Falle der Übertragung/Abtretung aller Eigentumsrechte und anderer Rechte an Eurobonds an russische juristische Personen). Gleichzeitig müssen die Höhe der Erträge aus den Anleihen, die Zahlungsfrist dieser Erträge, die Laufzeit der Anleihen und ihr Nennwert den entsprechenden Kriterien für die Eurobonds ähnlich sein;

     b) russische juristische Personen haben Eurobonds auf Kosten der bei der Platzierung der Anleihen erhaltenen Geldmittel erworben.

    4. Russische juristische Personen, die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Eurobonds haben, gewährleisten die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Inhabern von Eurobonds, deren Rechte von russischen Verwahrstellen verbucht werden, durch die Überweisung von Geldern in einem vom Direktorium der russischen Zentralbank festgelegten Verfahren oder durch Übertragung der ausstehenden Anleihen an diese Inhaber.

    Neues Zahlungsverfahren nach US-Finanzsanktionen notwendig

    Am 23. und 24. Juni 2022 sind die Kupons auf drei in den Jahren 2027 und 2047 fällige Staatsanleihen (Eurobonds) gezahlt worden, teilte das Finanzministerium in Moskau mit. Die Zinsen von umgerechnet 235 Millionen US-Dollar und 159 Millionen US-Dollar wurden an den russischen Zentralverwahrer NSD gesendet. Damit sei die Zahlung erfüllt, erklärte das Ministerium.

    Das Problem ist jedoch, dass die Zahlungen von dort aus kaum an westliche Zahlungsstellen und damit letztlich an die westlichen Gläubiger weitergeleitet werden können, da die NSD unter die Finanzsanktionen von USA und EU fällt.

    Alexander Schurakow, Analyst für den Anleihemarkt bei Otkritie Investments, weist darauf hin, dass das russische Finanzministerium nach Ablauf der Interimslizenz des Office of Foreign Asset Control (OFAC) der USA keine Zahlungen für Staatsanleihen in Fremdwährung (US-Dollar oder Euro) gemäß den Emissionsunterlagen leisten kann, weil die ausländischen Banken die Annahme von Zahlungen verweigern. "Daher ist ein neues formalisiertes Verfahren erforderlich, auf das sich das Finanzministerium beziehen kann", erklärte der Experte.

    Auf Wunsch können die erhaltenen Rubel sofort an der russischen Börse in Devisen umgetauscht werden, wenn dies für einen Anleger wichtig ist, so Dmitrij Alexandrow, Geschäftsführer von Ivolga Capital. Gleichzeitig, so Alexander Schurakow, können ausländische Verwahrstellen infolge der Sanktionen gegen die NSD keine Konten bei der Zentralverwahrstelle eröffnen, so dass ausländische Investoren noch nicht in der Lage sein werden, die neuen Regeln für den Empfang von Zahlungen zu nutzen. Darüber hinaus berücksichtigt die vorgeschlagene Regelung keine Anleger russischer Herkunft, die in den Rechtsordnungen von Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, registriert sind. "So könnten zum Beispiel zyprische Unternehmen, deren Begünstigte Russen sind, keine Zahlungen auf Staatsschulden erhalten, sondern müssten diese erst repatriieren", erklärte Aleksandrow.

    Zahlung in Rubel verstößt gegen Verkaufsprospekt und ist Vertragsverletzung

    Experten weisen darauf hin, dass die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen auf Eurobonds in Rubel gegen den Emissionsprospekt verstößt und technisch gesehen eine Vertragsverletzung darstellt. Das kann Klagen nach sich ziehen, warnen sie.

    Die Zahlung auf russische Eurobonds in Rubel ist formal ein Zahlungsausfall (technischer Default), da nach den gesetzlichen Standards für die Rückzahlung von Eurobonds die Zahlungen in der vereinbarten Währung erfolgen müssen. Die Möglichkeit rechtlicher Schritte wird jedoch davon abhängen, wie das Zahlungsverfahren genau festgelegt wird und zu welchem Wechselkurs der zu zahlende Betrag berechnet wird, so Elina Koskina.

    Es ist unwahrscheinlich, dass ein solcher Rechtsstreit in größerem Umfang stattfinden wird, sagt Sergej Uchitel, Partner der Anwaltskanzlei Pen & Paper. Nach dem russischen Verfahrensrecht würden solche Streitigkeiten vor russischen Gerichten verhandelt, die russisches Recht anwenden. Auch in ausländischen Gerichtsbarkeiten können Verfahren eingeleitet werden, was für die Russische Föderation mit Problemen verbunden wäre (mögliche Beschlagnahme von Vermögenswerten im Ausland). Solche Verfahren können zudem langwierig sein, wie Sergej Uchitel betont.

    Fraglich ist derzeit, wann von weitergehenden Konsequenzen wie einer Staatspleite gesprochen werden kann. Einerseits will Russland seine Schulden bedienen und könnte dies angesichts vorhandener Devisenreserven auch. Andererseits stehen dem die Finanzsanktionen des Westens entgegen, die Russland den Zugriff auf seine im Westen lagernden Devisenreserven verwehren.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland verfügt Rubelzahlungen für Rechte an geistigem Eigentum

    Russische Nutzer von geistigem Eigentum können bestimmte ausländische Rechtsinhaber künftig in Rubel bezahlen. Diese Zahlungen sind auf Sonderkonten bei festgelegten russischen Banken zu leisten.

    Russische Nutzer von geistigem Eigentum können ab sofort bestimmte ausländische Rechtsinhaber in Rubel statt in der vertraglich vereinbarten Währung bezahlen. Am 27. Mai 2022 unterzeichnete der russische Präsident Wladimir Putin den Erlass Nr. 322 „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten Rechtsinhabern“. Dieser schreibt vor, dass die Zahlungen für bestimmte Rechtsinhaber auf spezielle Rubelkonten vom Typ O zu leisten sind, die bei von der russischen Regierung festgelegten russischen Banken eröffnet werden.

    Welche Rechtsinhaber sind vom neuen Erlass betroffen?

    Die neue Maßnahme betrifft Zahlungen an Rechtsinhaber von geistigem Eigentum (sowie von ihnen kontrollierte Personen), wenn sie:

    • mit einem ausländischen Staat verbunden sind, der sogenannte „unfreundliche Handlungen" gegenüber der Russischen Föderation begeht (Sanktionen wegen des Kriegs gegen die Ukraine verhängt hat). Diese Verbindung kann entweder durch die Staatsangehörigkeit oder den Ort der Registrierung der Person oder durch die Bindung an einen Ort der Geschäftstätigkeit und der Gewinnerzielung zum Ausdruck kommen;
    • die Sanktionen gegen Russland öffentlich unterstützen oder unterstützt haben;
    • ihre Aktivitäten/Produktion in Russland nach dem 23. Februar 2022 eingestellt oder eingeschränkt haben;
    • die Nutzung ihres geistigen Eigentums (Warenzeichen, Marken, Patente, Software etc.) in der Russischen Föderation nach dem 23. Februar 2022 untersagt haben;
    • sich öffentlich (auch im Internet) gegen die Handlungen der Russischen Föderation, auch “in unanständiger Weise“, geäußert haben und "Respektlosigkeit" gegenüber Russland, seiner Gesellschaft und seinen Behörden zum Ausdruck gebracht haben;
    • Informationen verbreitet haben, die die russischen Streitkräfte "diskreditieren".

    Zu den Rechtsinhabern, deren Lizenzgebühren ab sofort über Rubel-Sonderkonten abgerechnet werden können, gehören alle Personen, die unter die oben genannten Kriterien fallen. Am häufigsten werden Rechtsinhaber von Warenzeichen, Marken und Patenten für Erfindungen betroffen sein. Daneben auch Film- und Tonstudios, Musiker und andere. Die russische Wirtschaftszeitung Kommersant zitiert dazu den politischen Analysten Pawel Salin, laut dem fast jedes ausländische Unternehmen auf der Liste der „Übeltäter“ landen kann: "Solche vagen Formulierungen werden bewusst in die Gesetzgebung aufgenommen, um den Handlungsspielraum zu maximieren und innerhalb von buchstäblich Minuten, wenn nicht Stunden, eine Entscheidung über den einzelnen Rechtsinhaber zu treffen.“

    Gibt es Ausnahmen vom Erlass?

    Für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen vom Erlass. Die Zahlungen erfolgen dann nach dem bisherigen Verfahren, nicht in Rubel. Diese Ausnahmen werden in Paragraph 17 des Erlasses präzisiert.

    Dazu gehören folgende Fälle:

    • Wenn ein Schuldner einen Vertrag mit einem ausländischen Rechtsinhaber (der mit einem sogenannten „unfreundlichen Staat“ in Verbindung steht) hat und die Gewährung des Rechts zur Nutzung von Ergebnissen geistiger Tätigkeit und/oder von Individualisierungsmitteln notwendig ist für: (1) die Einfuhr oder Herstellung von Arzneimitteln, medizinischen Geräten, industriellen und landwirtschaftlichen Produkten, sowie Lebensmitteln in Russland; (2) die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen (einschließlich Datenübertragung, Internetzugang) oder Verkehrsdienstleistungen; (3) die Erstellung und/oder Nutzung von Computerprogrammen, Datenbanken, Informations- und Kommunikationstechnologien in Russland.
    • Wenn Zahlungen von bis zu 100.000 Rubel (oder Gegenwert in ausländischer Währung), die von einer in Russland ansässigen natürlichen Person im Zusammenhang mit der Nutzung von geistigem Eigentum für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke, die nicht mit geschäftlichen Tätigkeiten verbunden sind, zu leisten sind, sofern diese Nutzung nicht der Erzielung von Gewinn oder Einkommen dient.
    • Zahlungen an ausländische Rechtsinhaber (die mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" in Verbindung stehen), die ihre Verpflichtungen aus den mit den russischen Schuldnern geschlossenen Verträgen ordnungsgemäß erfüllen.

    Wenn ein ausländischer Rechtsinhaber, der mit einem von der russischen Regierung als „unfreundlich" bezeichneten Staat verbunden ist, die Nutzung der Ergebnisse seiner geistigen Tätigkeit oder von Individualisierungsmitteln (Marken, Warenzeichen) nicht untersagt hat und weiterhin in Russland tätig ist, wird er von dem im Erlass vorgesehenen Verfahren nicht betroffen sein.

    Welche Arten von Zahlungen sind betroffen?

    Der Erlass nennt folgende Arten von Zahlungen, die im Rahmen des neuen Verfahrens vollstreckbar sind:

    • Vergütungen, Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausübung und dem Schutz von ausschließlichen Rechten des Rechtsinhabers;
    • sonstige Zahlungen, einschließlich Strafen (Bußgelder, Zinsen) und sonstige finanzielle Sanktionen.

    In Paragraph 4 des Erlasses werden ausdrücklich die folgenden Verträge genannt, die der Zahlung auf das Sonderkonto unterliegen:

    • Lizenzvereinbarungen;
    • Unterlizenzvereinbarungen;
    • Vereinbarungen über die Übertragung von Befugnissen zur Rechtewahrnehmung (einschließlich Vereinbarungen, die von einer Organisation zur Rechtewahrnehmung auf kollektiver Basis geschlossen werden);
    • sonstige Verträge, die die Zahlung eines Entgelts im Zusammenhang mit der Nutzung der Ergebnisse der geistigen Tätigkeit und (oder) der Individualisierungsmittel durch den Schuldner vorsehen, deren ausschließliche Rechte dem Rechtsinhaber zustehen.

    Es scheint also, dass die letztgenannte Kategorie von Verträgen auch kommerzielle Konzessionsverträge (Franchising) umfasst.

    Gleichzeitig lässt der recht weit gefasste Wortlaut des Erlasses darauf schließen, dass sich die Verpflichtungen sowohl aus der Vereinbarung über die Ausübung von Ausschließlichkeitsrechten als auch aus der außervertraglichen Nutzung ergeben können. Hierzu würde beispielsweise die zugesprochene Entschädigung für die Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers aufgrund einer Gerichtsentscheidung zählen.

    Laut der russischen Rechtsanwaltskanzlei Semenov & Pevzner können sich bei der Anwendung des Erlasses Schwierigkeiten bei der Rückforderung von Entschädigungen ergeben, die das Gericht im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens zugunsten der unter den Erlass fallenden Rechtsinhaber zuspricht. Denn im Erlass wird nicht auf den Fall eingegangen, dass die dem Rechtsinhaber geschuldeten Beträge bereits im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens vom Schuldner eingezogen wurden und vom Hinterlegungskonto des Gerichtsvollziehers auf das Konto des Rechtsinhabers überwiesen werden sollen. Gerichtsvollzieher sind nicht unter den Personen aufgeführt, die das Recht haben, bei einer Bank die Eröffnung eines Sonderkontos vom Typ O für den Rechtsinhaber zu beantragen. Das kann für den Rechtsinhaber zu Schwierigkeiten führen, da der Erlass die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber Rechtsinhabern auf andere Weise als über ein solches Sonderkonto verbietet.

    Wie sieht das Verfahren zur Zahlung in Rubel auf Sonderkonten aus?

    Auf Antrag des Schuldners wird bei einer zugelassenen russischen Bank ein Sonderkonto vom Typ O eröffnet und in Rubel geführt. Das heißt es wird davon ausgegangen, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen freiwillig nachkommt. Der Erlass besagt, dass zur Eröffnung eines solchen Sonderkontos kein Antrag des Rechtsinhabers oder dessen Zustimmung erforderlich ist.

    Es kann jedoch nur ein Konto auf den Namen eines Rechtsinhabers eröffnet werden. Hat der Schuldner die Eröffnung eines Sonderkontos vom Typ O für den Rechtsinhaber bei einer Bank beantragt, während ein solches Konto bereits bei einer anderen Bank eröffnet wurde, so ist diese verpflichtet, dem Schuldner die Angaben zu dem bereits eröffneten Konto mitzuteilen. In diesem Fall ist bislang unklar, wie die Banken zusammenarbeiten werden.

    Die Details des Verfahrens für spezielle Rubelkonten vom Typ O sind geregelt im Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank von Russland vom 10. Juni 2022 „Über die Einrichtung eines Verfahrens für ein spezielles Rubelkonto des Typs O“.

    Wie erfährt der Rechtsinhaber von der Eröffnung eines Sonderkontos?

    Liegen der Bank verlässliche Informationen über die Postanschrift, die E-Mail-Adresse und (oder) die Kontakttelefonnummer des Rechtsinhabers oder seines Vertreters vor, so teilt die Bank dem Rechtsinhaber oder seinem Vertreter mit, dass ein Konto auf seinen Namen eröffnet wurde. Außerdem nennt sie ihm die entsprechenden Einzelheiten.

    Gleichzeitig ist der Rechtsinhaber selbst verpflichtet, jeden Schuldner, der ihn darum bittet, über die Einzelheiten eines solchen Sonderkontos zu informieren. Wenn die Tätigkeit des Rechtsinhabers den Abschluss öffentlicher Verträge (mit jedem, der den Rechtsinhaber darum bittet) beinhaltet, ist der Rechtsinhaber auch verpflichtet, die Einzelheiten seines Sonderkontos auf seiner Website zu veröffentlichen.

    Wie kommt der Rechtsinhaber an das ihm geschuldete Geld?

    Die Einzelheiten der Einzahlung und Abbuchung von Geldern auf Sonderkonten vom Typ O werden durch einen (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht veröffentlichten) Beschluss des Verwaltungsrats der russischen Zentralbank festgelegt.

    Um Gelder von einem Sonderkonto abzuheben, muss der Rechtsinhaber eine Genehmigung einholen. Zu diesem Zweck können der Rechtsinhaber oder der Schuldner (sowie ihre Vertreter) bei der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation die Erlaubnis zur Überweisung auf ein Bankkonto oder sonstiges Konto des Rechtsinhabers (einschließlich eines Kontos bei einer Bank außerhalb Russlands) beantragen. Der Beschluss der Regierungskommission kann jedoch besondere Bedingungen für eine solche Überweisung enthalten.

    Welche Banken sind zugelassen?

    Welche Banken zugelassen sind und die Einzelheiten der Regulierung der Konten vom Typ O sind in der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1031 vom 6. Juni 2022 "Über die Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 322 vom 27. Mai 2022" festgelegt. Durch die Verordnung Nr. 1031 werden auch die "Regeln für den Austausch von Informationen zwischen autorisierten Banken über bei ihnen eröffnete Sonderkonten des Typs O" bestätigt.

    Zugelassen werden können Kreditinstitute mit einem Kreditrating von mindestens "A" gemäß der nationalen Ratingskala für die Russische Föderation der Kreditratingagentur Analytical Credit Rating Agency oder einem Kreditrating von mindestens "ruA" gemäß dem nationalen Rating Skala für die Russische Föderation der Ratingagentur „Expert RA“ vom 1. Juni 2022.

    Ein Kreditinstitut, das die oben genannten Anforderungen erfüllt und beschlossen hat, die Tätigkeiten einer zugelassenen Bank auszuüben, veröffentlicht Informationen über diese Entscheidung auf seiner offiziellen Website im Internet. Außerdem benachrichtigt es über diese Entscheidung alle anderen Kreditorganisationen, die Zentralbank und das Finanzministerium der Russischen Föderation. Ein Kreditinstitut gilt ab dem Tag als zugelassene Bank, an dem es die vorgesehene Mitteilung abgeschickt hat.

    Russische Lizenznehmer sollen ausländisches geistiges Eigentum weiter nutzen können

    Das Sonderverfahren soll den russischen Nutzern der Ergebnisse von geistiger Tätigkeit und der Individualisierungsmittel (Warenzeichen) von ausländischen Rechtsinhabern die Möglichkeit geben, das geistige Eigentum aus bereits abgeschlossenen Verträgen weiter zu nutzen. Es soll vermieden werden, dass die Rechtsinhaber von den Verträgen zurücktreten, weil es nicht möglich ist, das Geld von Russland aus auf ausländische Bankkonten zu überweisen. Die Zahlung der Lizenzgebühren in Rubel soll es also Theatern, Kinos, Videodiensten, Industrieherstellern und Handelsunternehmen - einschließlich solcher, die Zahlungen an Organisationen zur kollektiven Rechtewahrnehmung leisten - in Russland ermöglichen, geistiges Eigentum von Lizenzgebern aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, weiterhin zu verwenden.

    Darüber hinaus zielt der Erlass offenbar darauf ab, die Rechtsinhaber dazu zu zwingen, ihre Tätigkeit in Russland nicht einzustellen und die Nutzung ihres geistigen Eigentums in Russland nicht zu untersagen.

    Hauptbetroffene werden international bekannte Marken sein

    In der Praxis werden die meisten Verträge mit ausländischen Rechtsinhabern bereits in Rubel abgeschlossen, erklärte Kirill Nikitin, Leiter der Anwaltskanzlei VEGAS LEX, gegenüber der Wirtschaftszeitung Kommersant. "Alle Zahlungen im Rahmen russischer Verträge, die in Russland abgeschlossen werden, müssen in Rubel geleistet werden. Die Bestimmung, die die Zahlung in ausländischer Währung für solche Verträge verbietet, war schon vorher in Kraft."

    Die neue Maßnahme dürfte vor allem die international bekanntesten Marken betreffen, die ihren Rückzug aus Russland angekündigt oder ihre Aktivitäten im Land eingestellt haben, meint Nikitin. "In diesem Fall handelt es sich wahrscheinlich um eine kleinere Kategorie von Rechtsinhabern. Populäre Marken - Apple, McDonald's und so weiter - sind alle in Russland registriert."

    "Alle Warenzeichen sind auf dem russischen Territorium schutzfähig, und ihre Veräußerung unterliegt ebenfalls dem Recht unseres Landes. Aber der Rechtsinhaber hat auch internationalen Schutz, und vielleicht wurden einige Vereinbarungen von Rechtsinhabern unter ausländischer Jurisdiktion geschlossen", erläuterte Nikitin.

    Kann die Zahlung in Rubel gerichtlich angefochten werden?

    Es ist wahrscheinlich, dass die von dem Erlass betroffenen ausländischen Unternehmen in naher Zukunft versuchen werden, die Währungsumstellung gerichtlich anzufechten, sagt Roman Lukyanov, geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei Semenov & Pevzner: "Es ist nicht unmöglich. Wenn ein ausländischer Rechtsinhaber eine Lizenz zur Nutzung seines geistigen Eigentums an ein russisches Unternehmen vergibt, unterliegen solche Transaktionen der ausländischen Gesetzgebung und beinhalten keinen Zwangsumtausch. Hypothetisch könnte eine Situation eintreten, die nicht in die russische Zuständigkeit fällt.“

    Lukyanov weiter: „Selbst wenn ein ausländisches Gericht entscheidet, wird es eine Entscheidung geben, die dann irgendwie durchgesetzt werden muss. Wenn ein Unternehmen aus Russland keine Vermögenswerte außerhalb Russlands hat, muss der Rechtsinhaber die Entscheidung in Russland vollstrecken. Am Ende wird alles wieder beim Ausgangspunkt sein.“

    Fazit: Der Erlass wirft in der Praxis eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit seiner Umsetzung auf. Die russische Regierung hat das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung als föderales Exekutivorgan benannt, das gemäß Absatz 18 Unterabsatz "b" des Präsidialerlasses Nr. 322 vom 27. Mai 2022 befugt ist, offizielle Erklärungen zur Anwendung des Erlasses abzugeben.


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    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland ergänzt Länderliste für Gegensanktionen

    Die Liste enthält die Staaten, die wegen des Angriffs auf die Ukraine Sanktionen gegen Russland verhängt haben.

    Die Regierung der Russischen Föderation hat mit der Verordnung Nr. 430-r vom 5. März 2022 eine Liste ausländischer Staaten und Territorien beschlossen, die laut Begründung „unfreundliche“ Handlungen gegen Russland, seine Unternehmen und Bürger begangen hätten. Gemeint sind damit die Sanktionen wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine.

    Durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 2018-r vom 23. Juli 2022 wurde diese Liste ergänzt um die Bahamas sowie die Inseln Guernsey und Man (Besitzungen der britischen Krone). Die Liste umfasst damit aktuell 49 Länder, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Wenn weitere Länder Sanktionen gegen die Russische Föderation oder russische natürliche oder juristische Personen verfügen, dann dürfte die Liste erneut erweitert werden.

    Auf die gelisteten Länder, ihre Regierung, Unternehmen und Bürger zielt Russland mit Gegensanktionen ab. Russische Bürger und Unternehmen, der Staat, seine Regionen und Gemeinden, die Devisenverpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern aus den aufgeführten Ländern haben, können diese in Rubel - statt in Euro oder US-Dollar - bezahlen.

    Liste der Staaten, auf die sich Russlands Gegenmaßnahmen richten

    EU-Staaten

    Luxemburg

    Andere Europäische StaatenAmerika

    Belgien

    Malta

    Albanien

    USA

    Bulgarien

    Niederlande

    Andorra

    Kanada

    Dänemark

    Österreich

    Bahamas

    Deutschland

    Polen

     

    Großbritannien (inkl. der Inseln Guernsey,

    Jersey und Man sowie kontrollierte

    Überseegebiete - Anguilla,

    Britische Jungferninseln, Gibraltar)

    ASIEN

    Estland

    Portugal

    Island

    Japan

    Finnland

    Rumänien

    Liechtenstein

    Singapur

    Frankreich

    Schweden

    Monaco

    Südkorea

    Griechenland

    Slowakei

    Montenegro

    Taiwan

    Italien

    Slowenien

    Nordmazedonien

    Irland

    Spanien

    Norwegen

    OZEANIEN

    Kroatien

    Tschechische

    Republik

    San Marino

    Australien

    Lettland

    Ungarn

    Schweiz

    Neuseeland

    Litauen

    Zypern

    Ukraine

    Mikronesien

    Quelle: Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 430-r vom 5. März 2022 und Nr. 2018-r vom 23. Juli 2022


  • Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen für die Gegensanktionen des russischen Staates sind Erlasse und Verordnungen des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation.

    Föderale Gesetze

    Föderales Gesetz Nr. 272 vom 28. Dezember 2012 "Über Maßnahmen zur Ausübung von Druck auf Personen, die an Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten von Bürgern der Russischen Föderation beteiligt sind" (persönliche Sanktionen)

    Föderales Gesetz Nr. 127-FZ vom 4. Juni 2018 "Über Maßnahmen zur Beeinflussung (Gegenwirkung) unfreundlicher Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer ausländischer Staaten" (Grundlage für die Einführung beschränkender Maßnahmen)

    Föderales Gesetz Nr. 46-FZ vom 4. März 2022 (Anti-Krisen-Gesetz, unterzeichnet am 8. März 2022, veröffentlicht und in Kraft getreten am 9. März 2022)

    Föderales Gesetz Nr. 31-FZ vom 4. März 2022 "Über die Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation" (verwaltungsrechtliche Haftung)

    Föderales Gesetz Nr. 32-FZ vom 4. März 2022 zur "Änderung des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation sowie der Artikel 31 und 151 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation" (strafrechtliche Haftung)

    Föderales Gesetz Nr. 56-FZ vom 14. März 2022 "Über Änderungen des Luftverkehrsgesetzes der Russischen Föderation und bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“

    Erlasse des Präsidenten der Russischen Föderation

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 166 vom 30. März 2022 „Über Maßnahmen zur Gewährleistung der technologischen Unabhängigkeit und Sicherheit der kritischen Informationsinfrastruktur der Russischen Föderation“

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 126 vom 18. März 2022 "Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation im Bereich der Devisenregulierung"

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022 „Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftstätigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation“ (Handelsbeschränkungen und -verbote)

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 95 vom 5. März 2022 „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 81 vom 1. März 2022 „Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation“ (regulierte Transaktionen und Geschäfte)

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 79 vom 28. Februar 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den unfreundlichen Aktionen der Vereinigten Staaten von Amerika und ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die sich ihnen angeschlossen haben" (Regulierung von Devisengeschäften)

    Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 506 vom 29. März 2022 „Über Waren (Warengruppen), in Bezug auf die bestimmte Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation über den Schutz ausschließlicher Rechte an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit die in solchen Waren zum Ausdruck kommen, und die Mittel zur Individualisierung, mit denen solche Waren gekennzeichnet sind, nicht anwendbar sind"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 550-r vom 19. März 2022

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 412 vom 19. März 2022 "Über die Genehmigung der Besonderheiten von Finanzleasingverträgen, Verträgen über die Vermietung ausländischer Flugzeuge, die von den in Artikel 61 Absatz 3 des Luftverkehrsgesetzes der Russischen Föderation genannten Personen für Flüge verwendet werden, und Flugzeugtriebwerke im Jahr 2022 "(Dokument ist nicht in Kraft getreten)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 411 vom 19. März 2022 "Über die Merkmale der staatlichen Registrierung von Zivilflugzeugen, die zum Flug bestimmt sind, im staatlichen Register der Zivilflugzeuge der Russischen Föderation und die Merkmale der staatlichen Registrierung von Rechten an Flugzeugen und Transaktionen mit ihnen“

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 377 vom 16. März 2022 „Über die Unterstützung russischer Organisationen und Einzelunternehmer, die am stärksten von restriktiven Maßnahmen ausländischer Staaten betroffen sind, die im Rahmen des Nationalen Projekts „Internationale Zusammenarbeit und Export“ subventioniert werden

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 877 vom 15. Dezember 2007 "Über die Genehmigung der Liste der für den Inlandsmarkt der Russischen Föderation wesentlichen Güter, für die in Ausnahmefällen vorübergehende Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote verhängt werden können" (mit späteren Ergänzungen)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 362 vom 14. März 2022 "Über die Verhängung eines vorübergehenden Verbots der Ausfuhr von Getreidekulturen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 361 vom 14. März 2022 "Zur Einführung eines vorübergehenden Verbots der Ausfuhr von Weißzucker und Rohrrohzucker aus der Russischen Föderation"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 353 vom 12. März 2022 "Über die Besonderheiten der Genehmigungstätigkeit in der Russischen Föderation im Jahr 2022"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 351 vom 12. März 2022 "Zu den Einzelheiten der Offenlegung und Bereitstellung im Jahr 2022 von offenlegungs- und bereitgestellten Informationen gemäß den Anforderungen des föderalen Gesetzes „Über Aktiengesellschaften“ und des Bundesgesetzes „Über den Wertpapiermarkt“ und den Besonderheiten der Offenlegung von Insiderinformationen gemäß den Anforderungen des föderalen Gesetzes „Über die Bekämpfung des Missbrauchs von Insidern Informations- und Marktmanipulation und über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 313 vom 9. März 2022 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022“ (Anlage 1: Verzeichnis der ausländischen Staaten und Territorien, in Bezug auf die ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren erlassen wird / Anlage 2: Verzeichnis bestimmter Arten von Holzwaren, für die ein Ausfuhrverbot erlassen wird)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 312 vom 9. März 2022 „Über die vorübergehende Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Ausfuhr bestimmter Warenarten außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation“ (Verzeichnis bestimmter Arten von Landtechnik und Teile dafür)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 311 vom 9. März 2022 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022“ (Verzeichnis bestimmter Arten von Waren, deren Ausfuhr vorübergehend verboten ist)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 302 vom 6. März 2022 "Über die Einführung eines vorübergehenden Verbots der Ausfuhr von Medizinprodukten aus der Russischen Föderation, die zuvor aus ausländischen Staaten in die Russische Föderation eingeführt wurden, die beschlossen haben, restriktive wirtschaftliche Maßnahmen gegen die Russische Föderation zu verhängen

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 299 vom 6. März 2022 „Über die Änderung von Punkt 2 der Methode zur Berechnung des an den Patentinhaber zu zahlenden Entschädigungsbetrags führte zur Entscheidung, die Erfindung, das Gebrauchsmuster oder das Industriedesign ohne Zustimmung des Patentinhabers und Zahlungsverfahren“

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 6. März 2022 (Regeln für Transaktionen mit ausländischen Unternehmen, die Sanktionen unterliegen)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 430-r vom 5. März 2022 (Liste der unfreundlichen Staaten)


    Von Edda Wolf | Bonn

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