Zollbericht Sambia Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO-Mitgliedschaft
Sambia ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
26.07.2023
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
- Mitglied in der WTO
- Mitglied der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC)
- Mitglied des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA)
- Tripartite und Pan-Afrikanische Freihandelszone
- Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union (EU)
Mitglied in der WTO
Sambia ist dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) bereits am 10. Februar 1982 beigetreten. Der WTO und somit der Nachfolgeorganisation des GATT gehört Sambia seit dem 1. Januar 1995 an.
Weitere Informationen zu: Sambia in der WTO
Mitglied der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC)
Sambia gehört neben 15 weiteren afrikanischen Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community - SADC) an. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem die regionale Integration im Bereich Wirtschaft und Handel. Ein erster Schritt zur Erreichung des Ziels war die Schaffung einer SADC-Freihandelszone. Grundlage hierzu ist das in 2000 in Kraft getretene SADC-Handelsprotokoll. Es sieht den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, die Reduzierung der Handelsbarrieren, einheitliche Ursprungsregeln sowie Vereinfachungen der Handelsabläufe innerhalb der SADC vor. Mittelfristig soll die Freihandelszone in eine Zoll- und Währungsunion umgewandelt werden.
Mitglied des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA)
Sambia ist ebenfalls Mitglied des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (Common Market for Eastern and Southern Africa - COMESA), der sich für die Förderung von Handel, Wirtschaft und Zusammenarbeit einsetzt. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem der Ausbau einer Freihandelszone und somit der Abbau von Handelshemmnissen auf in der Region hergestellte Waren.
Tripartite und Pan-Afrikanische Freihandelszone
Im Rahmen des COMESA und der SADC ist Sambia Teil der Tripartite Freihandelszone, die die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA, EAC (Ostafrikanische Gemeinschaft) und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll. Für das Inkrafttreten ist die Ratifizierung des Abkommens durch mindestens 14 Staaten erforderlich. Bisher haben elf Staaten die geschlossene Vereinbarung ratifiziert - darunter auch Sambia.
Daneben hat Sambia am 5. Februar 2021 die Ratifizierungsurkunde für die afrikanische Freihandelszone (AfCFTA) hinterlegt. Das Abkommen über die Schaffung einer pan-afrikanischen Freihandelszone umfasst neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Maßnahmen auch Themen wie zum Beispiel Investitionen, Eigentumsrechte und E-Commerce.
Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA
Waren mit Ursprung in Sambia können zudem bei der Einfuhr in einige Drittstaaten von einseitigen Zollpräferenzen profitieren. Als Begünstigter des Generalized System of Preferences/Allgemeinen Präferenzsystems (GSP/APS) erhält Sambia von ausgewählten Industrieländern einen präferenziellen Marktzugang für eine Reihe an Waren.
Daneben können sambische Waren von Präferenzen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Die einseitig von den USA gewährten Zollerleichterungen für etwa 40 Länder Afrikas gelten derzeit bis 2025.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union (EU)
Die Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und den Ländern des östlichen und südlichen Afrika (ESA) wurden im Jahr 2004 aufgenommen. Seit Mai 2012 wenden Mauritius, Madagaskar, die Seychellen und Simbabwe sowie seit Februar 2019 die Komoren das WPA vorläufig an. Mit diesen fünf ESA-Staaten verhandelt die EU bereits ein vertieftes WPA.
Die Verhandlungen mit den anderen ESA-Staaten (Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Malawi, Sambia, Somalia und Sudan) pausieren dagegen seit 2011. Demnach findet das Abkommen derzeit (noch) keine Anwendung auf den Handel zwischen der EU und Sambia. Die EU gewährt Sambia dennoch im Rahmen des APS einseitige Zollpräferenzen.
Weitere Informationen zu: Sambias Präferenzabkommen