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Recht kompakt | Saudi-Arabien | Internationale Übereinkommen

Saudi Arabien: Internationale Übereinkommen

Saudi-Arabien ist Mitglied verschiedener internationaler Abkommen.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Saudi-Arabien ist unter anderem Mitglied in

  • den Vereinten Nationen (UN),
  • der Arabischen Liga,
  • dem Golfkooperationsrat (GCC),
  • der Internationalen Handelskammer (ICC),
  • der Organisation erdölexportierender Länder (OPEC),
  • der Organisation der arabischen Erdöl exportierenden Länder (OAPEC),
  • der Welthandelsorganisation (WTO) und
  • der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Saudi-arabische Gerichte wenden kein Recht anderer Staaten an, auch nicht bei Vorliegen entsprechender Vereinbarungen. Rechtswahlklauseln werden nicht anerkannt. Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Saudi-Arabien ist dem Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) beigetreten, dieses gilt seit September 2024 im Königreich. Schließlich können die Parteien eine Rechtswahl treffen, wenn sie sich im Wege einer wirksamen Schiedsklausel auf ein Schiedsverfahren geeinigt haben. 

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