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Rechtsmeldung Serbien Steuervergünstigungen

Serbien: Zuschüsse für die Einstellung von ausländischen Experten

Unternehmen erhalten steuerliche Vergünstigungen bei Einstellung von ausländischen Fachkräften. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die serbische Regierung verabschiedete am 18. Juni 2022 eine Verordnung "Über Kriterien für die Gewährung von Anreizen für Arbeitgeber für Einstellung von ausländischen Experten“. Die Verordnung gilt für serbische Unternehmen, Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen, wenn sie ausländische Fachkräfte ("förderfähige Experten“) nach Serbien übersiedeln bzw. einstellen. Die gewährten Anreize bestehen unter anderem aus einer teilweisen Rückerstattung der Lohnsteuer und einer vollständigen Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Erstattung wird in dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2028 gewährt für Fachkräfte, die bis zum 31. Dezember 2023 eingestellt werden. Es gibt eine Obergrenze für die Anzahl der "förderfähigen Experten“. Die Erstattung wird ein Mal pro Jahr auf der Grundlage eines beim Wirtschaftsministeriums eingereichten Antrags gewährt. 

Unter "förderfähigen Experten“ sind Personen mit Fachwissen gemeint, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt knapp sind. Ein Nachweis über einen tatsächlichen Mangel am Arbeitsmarkt ist nicht erforderlich. Voraussetzung für die Gewährung ist:

  • eine unbefristete Vollzeitanstellung;
  • dass die einzustellende Person sich in den letzten 24 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in Serbien nicht länger als 180 Tage aufgehalten hat und
  • das monatliche Bruttogehalt des förderfähigen Experten mindestens 300.000 Serbische Dinar (RSD) oder ca. 2.524 Euro beträgt.
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